Language: German
13.7.1920 (Tuesday)
CONSEIL FÉDÉRAL Procès-verbal de la séance du 13.7.1920
Minutes of the Federal Council (PVCF)
Le Conseil fédéral approuve l’octroi d’un crédit de 25 millions de francs suisses à l’action d’aide à l’Autriche. Réserves et conditions de mise en œuvre.

Classement thématique série 1848–1945:
II. LES RELATIONS INTERGOUVERNEMENTALES ET LA VIE DES ETATS
II.3 Autriche
How to cite: Copy

Printed in

Jacques Freymond, Oscar Gauye (ed.)

Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 7-II, doc. 371

volume link

Bern 1984

more… |
How to cite: Copy
Cover of DDS, 7-II

Repository

dodis.ch/44582
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 13 juillet 19201

2321. Hilfsaktion zugunsten Österreiches

1. Am 14. Juni beschloss der Bundesrat2, die Frage betreffend die Teilnahme der Schweiz an der internationalen Hülfsaktion für Österreich im Höchstbetrage von 25 Millionen Franken der Bundesversammlung zur Genehmigung zu unterbreiten. Unterdessen wurde das Volkswirtschaftsdepartement in Verbindung mit dem eidg. Ernährungsamt ermächtigt, Verhandlungen mit Österreich über neue Lieferungen weiterzuführen.

2. Mit Botschaft vom 17. Juni an die Bundesversammlung3 beantragte der Bundesrat, er möchte ermächtigt werden, sich an der internationalen Kreditaktion zugunsten Zentraleuropas mit einer Summe von im Maximum 25 Millionen Franken zu beteiligen.

Entgegen der Annahme des Bundesrates wurde es nicht mehr möglich, das Geschäft in der Junisession der eidgenössischen Räte erledigen zu lassen. Aus einem Zuwarten bis zur Herbstsession hätten sich aber, speziell mit Rücksicht auf die in Aussicht genommenen Lebensmittel-Lieferungen an Österreich, sehr grosse Nachteile ergeben; insbesondere benötigte auch Österreich einen Teil der Lebensmittel sofort.

3. Das eidg. Ernährungsamt beantragte mit Eingabe vom 24. Juni an den Bundesrat: Der zwischen dem eidg. Ernährungsamt und der österreichischen Republik abgeschlossene Vertrag vom 16. Juni 19204 betreffend den nach internationalen Vereinbarungen seitens der Schweiz zu bewilligenden Kredit von 25 Millionen Franken und die damit verbundenen Warenlieferungen aus der Schweiz wird genehmigt. Die aus früheren Lieferungen resultierende Schuld Österreichs im Betrage von Fr. 11361636.05 wird mit Rücksicht auf die Umwandlung der für diesen Betrag bestehenden einfachen Schuldverpflichtung in eine fundierte Schuld auf rund 11 Millionen Fr. herabgesetzt; überdies wird auf die bis 31. August 1920 aus dieser Schuld resultierenden Zinsen verzichtet. Dem von österreichischer Seite gestellten Begehren auf eine weitere Reduktion der alten Schuld kann nicht entsprochen werden.

Der Bundesrat beschloss:

Grundsätzlich wird der Antrag angenommen. Die Ausführung desselben soll aber erst erfolgen, wenn die beiden parlamentarischen Kommissionen ihre Zustimmung erteilt haben. Nach Paris ist mitzuteilen, dass die Schweiz an der Hülfsaktion sich beteiligt, in der Voraussetzung, dass die übrigen Staaten ihre Anteilnahme zusichern. Es soll aber erklärt werden, dass später keine weiteren Lebensmittellieferungen erfolgen werden.

4. Die Sitzung der beiden vereinigten Kommissionen fand am 8. Juli unter dem Vorsitz des Präsidenten der Ständerätlichen Kommission, Herrn Ständerat Messmer, St. Gallen, statt. Der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartements und Herr Generaldirektor von Haller, der frühere schweizer. Delegierte in Paris in dieser Angelegenheit, nahmen an der Sitzung teil und gaben die gewünschten Aufklärungen. Speziell wurde auch dem Wunsche des Bundesrates Ausdruck gegeben, er möchte bei zustimmendem Beschluss durch die beiden Kommissionen ermächtigt werden, den abgeschlossenen Vertrag mit Österreich sofort zur Ausführung zu bringen, so dass die Bundesversammlung in der September-Session die nachträgliche Ratifikation auszusprechen hätte.

Die beiden Kommissionen beschlossen nachher in gesonderten Tagungen je mit allen gegen 1 Stimme, der Kreditaktion zugunsten Österreichs zuzustimmen, in dem Sinne, dass die Summe von 25 Millionen das Maximum der schweizerischen Beteiligung darstelle und dass davon die Summe von 1 Million für den Heimtransport der Kriegsgefangenen in Russland in Reserve zu stellen sei, bis diese Frage définitif gelöst werde. Die Kommissionen erklärten sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Bundesrat nunmehr sofort den abgeschlossenen Vertrag mit Österreich zur Ausführung bringen könne.

Antragsgemäss werden das Volkswirtschaftsdepartement und das eidg. Ernährungsamt ermächtigt, die Kreditaktion zugunsten Österreichs weiterzuführen und insbesondere den mit der österreichischen Republik vereinbarten Vertrag zur Ausführung zu bringen. Gemäss Art. 11 dieses Vertrages soll vom Gesamtbetrag von 25 Millionen Franken 1 Million reserviert werden für den Heimtransport der Kriegsgefangenen aus Russland, so dass die Lieferungen an Österreich auf höchstens 24 Millionen ansteigen würden.

1
E 1004 1/276. Etaient absents: G. Motta, K. Scheurer, H. Häberlin. Assistait: J. Käppeli, Directeur de l’Office fédéral de l’Alimentation.
2
Cf. E 1004 1/275 no 1961.
3
Cf. FF, 1920, vol. III, pp. 731-736.
4
Non reproduit, cf. EVD KW Zentrale 1914–1918/29–30.