dodis.ch/44568
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 21 juin 1920
1
2055. Internat. Konferenz vom 12. – 17. April 1920 in Genf zur Wahrung der Interessen in Russland
Politisches Departement (Auswärtiges). Antrag vom 5. Juni 1920.
Der Bundesrat ermächtigte mit Beschluss vom 7. August 19192 die schweizerische Hilfs- und Kreditorengenossenschaft für Russland in Genf, sich an den Verhandlungen der von den skandinavischen Regierungen eingesetzten Kommission für die Prüfung der Forderungen in Russland zu beteiligen. Diese Kommission besammelte sich Ende September zu einer Konferenz in Kopenhagen. Die Delegierten konnten aber wegen Verkehrsschwierigkeiten nicht rechtzeitig eintreffen und daher reisten der Präsident der Genossenschaft, Herr Professor Töndury, und der Vizepräsident, Herr Juillard, im November nach den skandinavischen Ländern, wo sie mit den betreffenden Landesorganisationen Fühlung nahmen. In der Folge lud die schweizerische Genossenschaft die genannten Organisationen zu einer Konferenz nach Genf ein mit dem Zwecke, gemeinsame Grundsätze für die Klassierung und Geltendmachung der russischen Forderungen aufzustellen. In erster Linie handelte es sich darum, die Richtlinien für die Haftbarmachung des russischen Staats oder seiner Rechtsnachfolger zu fixieren, sowohl grundsätzlich als insbesondere hinsichtlich der Staatsanleihen, der Banknoten und anderer Staatsschulden, ferner in bezug auf die Revolutions- und Kriegsschäden, aber auch in bezug auf andere Forderungen. Ferner sollten gemeinsame Grundsätze für die Bezifferung der entstandenen Schäden gefunden werden. Man ging dabei von der Ansicht aus, dass nur dann eine aussichtsreiche Diskussion mit Russland oder seinen Rechtsnachfolgern möglich sein werde, wenn sie wenigstens von den hauptsächlich beteiligten neutralen Staaten nach wohlbegründeten und einheitlichen Gesichtspunkten aufgenommen werde.
An der Konferenz, welche sich am 12. April in Genf besammelte, waren folgende Länder vertreten: Dänemark, die Niederlande, Norwegen, Schweden und die Schweiz. Die Liste der Delegierten findet sich in Beilage 13
des Berichtes des politischen Departements.
Die Verhandlungen, die vom 13. – 17. April dauerten, führten nach einlässlicher Diskussion zur einstimmigen Aufstellung und Annahme der Grundsätze, welche als Beilage 2 dem Berichte des politischen Departements beigegeben sind.4 Jede Delegation soll sie ihrer Regierung zur Genehmigung empfehlen. Über das weitere Vorgehen zur Geltendmachung der Forderungen wurden keine Beschlüsse gefasst, indem es den einzelnen Regierungen überlassen blieb, sich zu entscheiden, ob sie zu gegebener Zeit allein vorgehen oder, was vielleicht angezeigt ist, zwecks gemeinsamer Aktion mit den übrigen Konferenz-Staaten in Verbindung treten wollen.5
Das politische Departement, nach Prüfung der aufgestellten Grundsätze, die auch Herrn Professor Huber vorgelegt wurden, und die sich auf den Boden des allgemein anerkannten Völkerrechts stellen, geht von der Ansicht aus, dass es wichtig ist, die Ansprüche an Russland auf eine einstimmig von den neutralen Staaten angenommene Basis zu stellen.
Antragsgemäss wird beschlossen:
Der Bundesrat nimmt von diesen Grundsätzen genehmigend Kenntnis und beauftragt das politische Departement, die Frage der Geltendmachung der russisehen Forderungen gemeinsam mit der Hilfs- und Kreditorengenossenschaft und eventuell mit den neutralen Staaten weiter zu verfolgen, und zu gegebener Zeit wieder Bericht und Antrag zu erstatten.