dodis.ch/44432
Le Ministre de Suisse à
Paris,
A. Dunant, à la Division des Affaires étrangères du Département politique
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Paris, 11 janvier 1920 (Reçu: 12 janvier)
Nach Rücksprache mit Fromageot2 und in dessen Gegenwart erklärte mir Dutasta, die Aufregung nicht zu verstehen, die in der schweizerischen Presse durch die Note des Obersten Rates3 verursacht worden sei, weil niemand die immerwährende Neutralität der Schweiz bestreitet, die durch eine Urkunde bestätigt ist, unter die Frankreich seine Unterschrift gesetzt hat und die es achten will. Jedermann ist mit unserer neutralen Eigenschaft einverstanden, wie man auch im Rahmen des Artikels 21 das französisch-britische Defensiv-Bündnis nicht bestreiten könnte; aber es handelt sich um eine Anwendungsfrage, und da wir eine ganze Reihe von Vorteilen geniessen werden, fragt man sich, welches unsere Verpflichtungen sein werden. Ich bin der Ansicht, dass der Bundesrat auf die Note des Obersten Rates antworten und ihn fragen sollte, seinen Schlussgedanken zu präzisieren. Offenbar handelt es sich um Zweifel (?) hinsichtlich unserer Stellung, um die Zwangsmassregeln gegen einen rechtsbrüchigen Staat zu erleichtern. Ich bin der Ansicht, dass der Bundesrat in seiner Antwort sich mit der bis zum 10. März lautenden Frist begnügen sollte, es sei denn, dass er eine Auslegung der in den Verträgen mit Österreich und Bulgarien gesetzten Frist provozieren wollte. Überdies wäre es zweckmässig, weder auf die besonderen Erwägungen hinsichtlich unseres Referendums noch auf die Ratifikation durch die 5. Grossmacht zu bestehen, sondern einzig und allein sich auf das Terrain des Wortlautes der Verträge zu versteifen, wo wir eine sehr starke Position haben, da es sich für uns um eine Antwort handelt und nicht darum, die Türe zu Verhandlungen zu öffnen. Ich wäre nicht erstaunt, wenn Clinchant beauftragt worden wäre, Sie hinsichtlich der Anerkennung unserer Neutralität zu beruhigen.