Classement thématique série 1848–1945:
II. LES RELATIONS INTERGOUVERNEMENTALES ET LA VIE DES ETATS
II.13 ROUMANIE
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 7-II, doc. 30
volume linkBern 1984
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E7350#1000/1104#9* | |
Old classification | CH-BAR E 7350(-)1000/1104 15 | |
Dossier title | Rumänien (1914–1918) | |
File reference archive | 1 |
dodis.ch/44241 Le Chef de la Division de l’Economie industrielle de Guerre, H. Wagner, au Chef du Département de l’Economie publique, E. Schulthess1
Ihr Generalsekretariat überwies uns unterm 16. Juli2 einen Handelsbericht der Schweizerischen Gesandtschaft in Rumänien betreffend Gewährung eines Kredites von 60 Millionen Franken an die rumänische Regierung zur Vernehmlassung.
Der Stellung unserer Abteilung innerhalb des Departements entsprechend möchten wir die Zweckdienlichkeit einer solchen Kreditoperation in erster Linie vom Standpunkte der schweizerischen Exportindustrien aus erörtern. Die Durchführung der Warenzüge nach Rumänien durch unsere Abteilung brachte es mit sich, dass wir uns in den letzten Monaten in ausgedehnterem Masse mit dem Studium der rumänischen Marktverhältnisse im allgemeinen und insbesondere mit den Absatzerfolgen und -aussichten unserer Exporteure in Rumänien befassten. Aus allen privaten und offiziösen Berichten, die uns zugingen, mussten wir durchwegs entnehmen, dass die Anbahnung von Handelsbeziehungen mit Rumänien einen für den schweizerischen Gesamtexport nicht unwesentlichen Umfang annehmen könnten, wenn es uns gelingen würde, die gegenwärtigen, aller Wahrscheinlichkeit nach nur vorübergehenden, ungünstigen Valutaverhältnisse zu überbrücken. Im allgemeinen erweisen sich die meisten schweizerischen Exportprodukte heute in Rumänien als konkurrenzfähig. Ihr Verkauf wird jedoch dadurch aufs schwerste beeinträchtigt, dass der einzelne Exporteur nicht in der Lage ist, grössere Summen rumänischer Leis auf Monate hinaus bei rumänischen Banken brachliegenzulassen. Die Unterbringung grösserer Posten rumänischer Leis auf dem schweizerischen Kapitalmarkt ist heute bekanntlich unmöglich. Die herrschenden Verhältnisse lassen sich dahingehend zusammenfassen, dass der Export nach Rumänien in kürzester Zeit aus obgenannten Gründen ganz stocken wird, und dass damit die Schweizerwaren auf Jahrzehnte hinaus vom rumänischen Markt vollkommen abgedrängt werden, da inzwischen sich dort amerikanische, englische, französische und italienische Firmen einführen, die dank der Unterstützung durch ihre Regierungen in der Lage sind, auf Monate, ja auf Jahre hinaus gegen Kredite oder gegen Sicherstellungen in rumänischen Leis zu verkaufen.
Wir wollten nicht verfehlen, Sie einleitend auf diese unerfreuliche Situation aufmerksam zu machen. Unsere Schlussfolgerung ist daher die unbedingte Befürwortung einer Krediterteilung an Rumänien auf der vorgeschlagenen Basis. Sie erleichtert die Liquidation der äusserst grossen und teuren inländisehen Warenstocks und trägt so teilweise zur Verbilligung der schweizerischen Bedarfsartikel bei. Wichtiger aber scheint uns noch, dass damit die schweizerischen Produkte auf dem rumänischen Markt eingeführt werden und dadurch unserem Handel ein nicht zu unterschätzenden Absatzgebiet dauernd erschlossen wird.
Wir möchten in diesem Zusammenhang auch auf die Ziffern der schweizerischen Handelsstatistik hinweisen, um in erster Linie darzutun, dass Rumänien schon vor dem Kriege als Importland von Getreide für die Schweiz ein grosses Interesse besass. Die schweizerische Einfuhr aus Rumänien betrug im Jahre 1911 32 Millionen Franken (davon 31 Millionen Getreide); die Ausfuhr nach Rumänien bezifferte sich auf 9 Millionen Franken. 1917 sanken diese Zahlen auf 1.2 Millionen, resp. 3.2 Millionen Franken. Nach den uns zugekommenen Berichten wird Rumänien von der kommenden Getreideernte ca. 30–70 tausend Wagen Getreide exportieren können, so dass begründete Aussicht vorhanden ist, dass der rumänisch-schweizerische Handel sich in kürzester Zeit wieder einem normalen Austauschverhältnis nähern wird, was seinerseits natürlich nicht ohne Einfluss auf die Verbesserung der rumänischen Valuta bleiben kann. Wenn nun der schweizerische Importeur und Exporteur im gegenwärtigen Warenaustausch sich selbst überlassen wird, so ist zu befürchten, dass der Import aus Rumänien im Hinblick auf den Export nicht in wünschenswerter Weise ausgedehnt werden kann. Die rumänische Regierung hat allem Anschein nach die Absicht, gegen Gewährung von Krediten die diesjährige Ernte sozusagen einzelnen Staaten zu verschreiben. Macht die Schweiz dieses Geschäft nicht, so wird dasselbe aller Wahrscheinlichkeit nach mit einem ändern Staat abgeschlossen. Den Schweizer Exporteuren wird alsdann die Durchführung eines Warenaustausches, wie er in erster Linie von der unlängst gegründeten Schweizerischen Genossenschaft für Warenaustausch geplant wird, unnötig erschwert, eventuell sogar verunmöglicht.
Über die Befähigung des schweizerischen Kapitalmarktes zur Begebung eines kurzfristigen 60 Millionen Anleihens an Rumänien können wir kein massgebendes Urteil abgeben. Wir möchten jedoch nicht unterlassen, darauf hinzuweisen, dass jeder Export nach Rumänien ohne Zahlung des Erlöses in Schweizerfranken als solcher ebensosehr eine Kapitalabwanderung ins Ausland bedeutet wie die Gewährung eines Kredites. Sofern dieser Kredit zur Bezahlung von schweizerischen Exportprodukten verwendet wird, ist er lediglich als eine Operation anzusprechen, wodurch die von den Exporteuren eventuell zu gewährenden Einzelkredite zentralisiert und dementsprechend besser sichergestellt werden. Zudem wird der zu gewährende Kredit in der vorgeschlagenen Form nur ein kurzfristiger sein, während die von den einzelnen Exporteuren eingeräumten Kredite voraussichtlich auf Jahre hinaus gewährt werden müssen. Die Liquidation derselben wird nur im Einzelfalle und nach Überwendung grosser Schwierigkeiten möglich sein.
So sehr wir die Gewährung eines Kredites an Rumänien im Interesse des schweizerischen Exportes empfehlen können, so scheint es uns doch notwendig, dass bezüglich der Verwendung dieses Kredites an der Bedingung festgehalten wird, wonach derselbe nur zum Einkauf von Schweizer Waren benützt werden darf. Um diese Bindung wirksam zu gestalten, erlauben wir uns die Anregung zu machen, diesbezüglich mit der Schweizerischen Genossenschaft für Warenaustausch, als einer Vereinigung der wichtigsten schweizerischen Export- und Import-Interessenten, zusammenzuarbeiten. Wir sind der Ansicht, dass diese Genossenschaft im Interesse des Bundes wie der Gesamtheit der Exporteure mit der Durchführung diesbezüglicher Klauseln betraut werden könnte.
Wir fassen unsere Stellungnahme dahin zusammen, dass die Gewährung eines Kredites von 60 Millionen Franken an Rumänien als Vorzahlung für Getreidelieferungen und unter der Bedingung, dass dieser Kredit zum Einkauf von Schweizer Waren verwendet wird, unbedingt empfehlenswert sei.3
- 1
- Lettre: EVD Zentrale 1914-1918/14-15Gewährung eines Kredites von 60 Millionen Franken an RumänienRumänien. Paraphe: KW.↩
- 2
- Non reproduit, cf. EVD KW Zentrale 1914-1918/14-15; à ce sujet, cf. aussi DDS 7/1, nos 421, 455.↩
- 3
- Par télégramme no 36 du 1er août, le Département de l’Economie publique déclarait à la Légation de Suisse à Bucarest: [...] Après avoir consulté services compétents sommes à même de déclarer que proposition concernant avance contre livraison céréales est sérieusement prise en considération. Examinons envoi commission spéciale à Bucarest et vous ferons connaître résultat aussitôt possible. En ce qui concerne crédit spécial de deux à trois millions pour Roumains en Suisse [cf. DDS 7/1, no 455/estimons pas nécessaire d’en faire l’objet d’un accord international, Légation roumaine en Suisse pouvant sans difficulté s’entendre à ce sujet directement avec banques suisses comme cela a déjà été fait par d’autres légations. [...] . (E 2200 Bukarest 2/12).↩