Die geradezu unhaltbaren Verhältnisse, welche die Aufrechterhaltung der Blockade gegenüber Deutschland für die schweizerische Industrie und den schweizerischen Handel mit sich bringt, der täglich grösser werdende Sturm der Entrüstung unserer öffentlichen Meinung und die sich fortwährend häufenden Klagen über mangelnde Unterstützung durch den Bundesrat, haben die bundesrätliche Delegation für Auswärtiges veranlasst, heute den Text der beiliegenden Note festzusetzen, welcher den alliierten Regierungen durch unsere Gesandtschaften in Paris, London, Washington und Rom sofort zu überreichen ist. Wir bitten Sie demgemäss, der Regierung, bei welcher Sie akkreditiert sind, sofort die beiliegende Note2 zur Kenntnis zu bringen und mündlich folgende Hauptpunkte hervorzuheben:
1. Die Voraussetzungen, unter denen die Schweiz die SSS-Verpflichtungen eingegangen ist, sind seit langem weggefallen.
2. Die alliierten Staaten und ihre Angehörigen treiben selber in ausgedehntem Masse mit Deutschland Handel in Waren, die die Schweiz selber infolge der SSS-Bestimmungen noch nicht ausführen darf.
3. Unter diesen Voraussetzungen kann weder rechtlich, noch moralisch der Schweiz länger zugemutet werden, die für sie direkt katastrophal wirkenden SSS-Verpflichtungen länger einzuhalten.
Unsere Gesandtschaft in Paris ist beauftragt, den dortigen Vertretern der alliierten Staaten Kopie der beiliegenden Note zur Kenntnis zu bringen. Der Bundesrat beabsichtigt, den Text derselben zu veröffentlichen, sobald die alliierten Regierungen ihn erhalten haben.