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Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 6, doc. 125
volume linkBern 1981
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
Archival classification | CH-BAR#E1004.1#1000/9#10815* | |
Dossier title | Beschlussprotokoll(-e) 21.05.-22.05.1915 (1915–1915) |
dodis.ch/43400 CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 21 mai 19151 1192. Neutrale Zone zur See
Procès-verbal de la séance du 21 mai 19151
Der Präsident der Vereinigten Staaten hat seinerzeit einen persönlichen Freund, Colonel House, nach Europa gesandt, um einzelnen Regierungen Anregungen in bezug auf die Vermeidung fernerer Konflikte oder die Regelung von Schwierigkeiten, die sich aus dem Kriege ergeben, unterbreiten zu lassen, zweifellos aber auch um sie betreffend Friedensfrage zu sondieren.
Colonel House war auch in Beziehung zu dem hiesigen amerikanischen Gesandten getreten und letzterer hat dem Politischen Departement, im Aufträge seiner Regierung, folgendes mitgeteilt:
Die amerikanische Regierung regt an, dass für die Eventualität eines künftigen Krieges eine neutrale Zone auf der See vereinbart werde, innert welcher die Kauffahrteischiffe der neutralen Staaten sich frei bewegen könnten, ohne den Gefahren des Seekrieges ausgesetzt zu sein. Das Mittelmeer würde insofern in jene neutrale Zone einbezogen, als seine neutralen Häfen durch neutrale Schiffe unbehelligt sollten erreicht werden können.
Die hier aufgeworfene Frage solle von einer internationalen Konferenz, an der sich die interessierten Staaten beteiligen würden, behandelt werden; wann und unter welchen Verhältnissen eine solche Konferenz einberufen werden könnte, bleibe vorderhand dahingestellt.
Die amerikanische Regierung bittet den Bundesrat, den gemachten Vorschlag zu prüfen und ihm mitzuteilen, ob er sich dafür interessiere.
Die angeregte Frage ist, wie die Schweiz gerade jetzt zu ihrem grossen Schaden erfährt, von gewaltiger Tragweite. Die Lage, die in diesem Kriege den Neutralen bereitet worden ist, ist eine unwürdige; alle neutralen Staaten, Amerika voraus, haben sich tatsächlich den von England geforderten Beschränkungen des freien Handels unterworfen und sich auf papierene Proteste beschränkt. Es ist klar, dass das Bedürfnis allgemein empfunden wird, für künftige Komplikationen dem neutralen Handel eine gesicherte Stellung zu geben. Das Politische Departement hält dafür, dass die Neutralen nicht früh genug ihre bezüglichen Ansprüche erheben und auf Abhilfe dringen können.
Das Politische Departement wird daher ermächtigt, der amerikanischen Regierung auf ihre Anregung in zustimmendem Sinne zu antworten.
- 1
- E 1004 1/259.↩
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