Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 6, doc. 97
volume linkBern 1981
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2300#1000/716#1173* | |
Old classification | CH-BAR E 2300(-)1000/716 493 | |
Dossier title | Washington, Politische Berichte und Briefe, Militär- und Sozialberichte, Band 32 (1915–1915) | |
File reference archive | 186 |
dodis.ch/43372
Ich beehre mich, Ihnen beigefaltet den Text der britischen Restantwort auf Präsident Wilsons Protest vom 28. Dezember, samt einer deutschen, kommentierten Übersetzung, zu übersenden (Beilagen 1 und 2)2. Sie ist in der Form höflich, aber in der Sache ablehnend. Niemand regt sich hier darüber auf, man hatte dies erwartet. Neuere, wichtigere Vorkommnisse haben den Protest vom 28. Dezember längst überschattet.
So hat der englische Missbrauch der amerikanischen Flagge in den Vereinigten Staaten weit grösseres Unbehagen erzeugt, als nach aussen hin kund wird. Man sagt sich allerdings, dass Amerika zuzeiten ähnliche Hilfsmittel ergriffen habe, namentlich im Bürgerkrieg; aber man verkennt nicht, dass man damals nicht eine neutrale Flagge zu eigenem Schutze verwendete, sondern eine englische, also die Flagge eines Landes, das damals mit der Konföderation (der Südstaaten) beinahe eins war. Ferner wird man sich mehr und mehr der ausserordentlichen Gefahren bewusst, die der amerikanischen Schiffahrt, dem Leben und dem amerikanischen Eigentum aus diesem Flaggenmissbrauch erwachsen müssen und dass man zum Teil mit verantwortlich wird, wenn man den Gebrauch der Landesflagge durch England unwidersprochen geschehen lässt.
Die Note Wilsons an England enthält deswegen auch eine dahingehende Warnung, welche England für irgendein kommendes Unglück mitverantwortlich macht.
Amerikanische Völkerrechtslehrer sind übrigens mit der Ansicht hervorgetreten, dass
1) die Auslegung einer Kriegszone, wie Deutschland sie jetzt vorgenommen hat, in der Entwicklung des Völkerrechts liegt und sowohl durch das englische Vorbild vom November 1914 (in der Nordsee) als besonders auch durch das japanische Vorgehen von 1904, welches damals nicht nur Buchten und Flusseingänge, sondern auch Meerengen und einen Wasser streifen von 10 km Breite als Kriegszone erklärte, gerechtfertigt wird;
2) dass der Gebrauch einer fremden Flagge nur einem Âr/egsschiff erlaubt ist, aber auch dann dürfe nur eine feindliche, nicht aber eine neutrale Flagge verwendet werden. Nach der von der Kriegsakademieschule in Newport geäusserten Ansicht wäre einem Handelsschiff der Gebrauch einer fremden Flagge überhaupt untersagt, der Gebrauch einer neutralen somit erst recht.
Was die Beziehungen Amerikas zu Deutschlandanbetrifft, so hatten sie durch den unerwartet energischen Ton, den die amerikanische Note Berlin gegenüber anschlug, eine Kältung erfahren. Aber da die gestern eingelaufene deutsche Antwortnote nach der Formel fortiter in re, suaviter in modo abgefasst ist, so ist die Situation für die hiesigen Amtskreise wesentlich erleichtert worden. Die Versicherungen der deutschen Regierung, dass eine Angriffsabsicht auf neutrale, besonders amerikanische Schiffe nicht bestehe und dass der Kriegszonen-Erlass vom 4. Februar für sie lediglich eine Warnung bedeute, hat hier ziemlich alle Befürchtungen zerstreut und zu der Annahme geführt, dass amerikanische Schiffe mit grosser Wahrscheinlichkeit ungefährdet bleiben werden (Beilagen 3, Antwort der deutschen Regierung und sonstige Ausschnitte)3.
Die Aussichten der Schiffsankaufs-Bill (zwecks Vergrösserung der amerikanischen Handelsflotte) sind in den letzten paar Tagen ganz wesentlich gesunken. Eine Bedeutung kommt der Sache überhaupt nicht mehr zu, seitdem der Finanzminister McAdoo sich gestern dahin geäussert hat, dass der Ankauf deutscher oder österreichischer Schiffe ausgeschlossen sei. (Es liegen in den Vereinigten Staaten interniert 35 Dampfer der Hamburg-Amerika-Linie, mit total ca. 250000 Tonnengehalt, 12 Dampfer des Norddeutschen Lloyd mit rund 150000 Tonnen, 8 Dampfer der Deutsch-Amerikanischen Petroleumgesellschaft von ca. 50000 Tonnen, 7 Dampfer der Austro-Americana mit etwa 36000 Tonnen, total also 62 Schiffe, von rund 500000-Tonnen-Gehalt). Es ist zu erwarten, dass auf diese Äusserung McAdoos hin, der Kongress den Ankauf von Schiffen aller kriegführenden Nationen gesetzlich verbieten wird und dass danach der übrigbleibende Markt für den Ankauf fremder Schiffe gleich Null sein wird.
Eine hypothetisch interessante Frage vermöchte entstehen, wenn in Folge des deutschen Kriegszonen-Erlasses ein amerikanisches Schiff zufälligerweise zu Schaden kommen sollte. Man würde alsdann, so wird ziemlich offen gesagt, hier nicht gleich zu einer Kriegserklärung schreiten, sondern sich wohl an den 62 in den amerikanischen Häfen blockierten Schiffen schadlos halten.
Wie gering die Möglichkeit ist, dass ein amerikanisches Schiff zu Schaden kommt, erhellt aus dem Umstand, dass die Vereinigten Staaten nur etwa ein halbes Dutzend Dampfer im europäischen Dienste beschäftigen. Der Gedanke, dass die Vereinigten Staaten von Deutschland Rechenschaft fordern würden, falls einem Amerikaner auf einem englischen Dampfer etwas zustösst, wird hier von der öffentlichen Meinung als absurd abgelehnt, mit der Begründung, dass Amerikaner sich auf eigenes Risiko auf englische Schiffe begeben.
Aus ziemlich zuverlässiger Quelle habe ich vernommen, dass das Verhältnis zwischen Präsident Wilson und seinem Staatssekretär Bryansich derart verschlechtert habe, dass Bryan auf den 4. März 1915 vom Amte zurückzutreten gedenke. In einem Artikel der Märznummer der North American Review soll der von vielen erwartete und trotzdem alle jedenfalls höchlichst überraschende Schritt Bryans motiviert werden. Man sagt, dass der Staatssekretär eine zahmere Politik zu verfolgen gewünscht habe und z. B. mit der etwas draufgängerischen Note an Deutschland derart unzufrieden gewesen sei, dass er sich geweigert habe, sie zu unterzeichnen. Auch sei es Herr Bryan müde, sich fortgesetzt zum Sündenbock der Wilson-Politik machen zu lassen.
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United States of America (USA) (General)