Thematische Zuordung Serie 1848–1945:
II. BILATERALE BEZIEHUNGEN
6. Deutsches Reich
6.4. Rheinschiffahrt
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 5, doc. 414
volume linkBern 1983
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
Archival classification | CH-BAR#E1004.1#1000/9#10661* | |
Dossier title | Beschlussprotokoll(-e) 15.06.-18.06.1914 (1914–1914) |
dodis.ch/43269 Protokoll der Sitzung des Bundesrates vom 15. Juni 19141 2889. Hüninger-Kanal
[...]2 An den Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt.
Am 29. April 1914 haben Sie uns mitgeteilt, dass die Regierung von Eisass-Lothringen mit Schreiben des kaiserlichen Statthalters vom 18. April 1914 mit dem Wunsche an Sie gelangt sei, die Verhandlungen betr. den Hüningerkanal wieder aufzunehmen, da die Bedenken, die den Plänen bisher entgegengestanden hätten, inzwischen im wesentlichen beseitigt worden seien3. Elsass-Lothringen nehme in Aussicht die Verbesserung der Schiffahrtsverhältnisse des Hüningerkanales, die Anlage eines Hafens bei Hüningen und dessen Anschluss an den Güterbahnhof St. Johann bei Basel.
Sie haben hiezu bemerkt, dass Sie die Frage der Kanalschiffahrt über der Behandlung der Rheinschiffahrtsangelegenheiten nicht aus den Augen verloren, sondern dass Sie sich immer auf den Standpunkt gestellt hätten, dass beide Schiffahrtswege für Sie von Interesse seien. Mehrmals hätten Sie auch hervorgehoben, dass Sie die Rheinschiffahrt nicht in einen Gegensatz zur Kanalschiffahrt gebracht wissen möchten. Dieser Auffassung entspreche es nun, wenn Sie sich mit aller Entschiedenheit zu Gunsten des Eintretens auf die von Elsass-Lothringen angeregten Verhandlungen aussprechen möchten. Es sei hierin in keinem Punkte ein Preisgeben Ihrer Rheinschiffahrtsbestrebungen zu erblicken, sondern deren Ergänzung.
Nach den Vorschriften der Bundesverfassung stehe Ihnen der direkte Verkehr mit einer auswärtigen Regierung nicht zu, und Sie legen uns daher das Schreiben des kaiserlichen Statthalters in Abschrift vor. Das geschehe aber nicht nur aus diesem formalen Grunde, sondern Sie würden es für angemessen erachten, wenn sich die Bundesbehörde selbst an den Verhandlungen beteiligen wollte, allerdings unter Beiziehung von Vertretern Ihres Kantons. Ob auch die Bundesbahnen schon jetzt beizuziehen wären, wollten Sie zunächst unserem Entscheide überlassen.
Wir beehren uns, unsere Stellungnahme wie folgt zu umschreiben:
Wir sind gerne bereit, in internationale Verhandlungen betreffend die vorwürfige Angelegenheit zu treten. Mit Rücksicht auf den Zusammenhang dieser Angelegenheit mit der Frage betreffend die Rheinschiffahrt wünschen wir aber, die Verhandlungen selbst an die Hand zu nehmen und namens des Bundes zu führen. Sie wollen daher die früheren Verhandlungen zwischen dem Kanton Baselstadt und Elsass-Lothringen als dahingefallen betrachten.
Wir ersuchen Sie, in diesem Sinne an den kaiserlichen Statthalter von Elsass-Lothringen zu antworten, und gewärtigen von deutscher Seite die geeigneten Mitteilungen zur Eröffnung der Unterhandlungen.
Ihrem Wunsche, dass auch ein Vertreter Ihrer Regierung bei den internationalen Verhandlungen beigezogen werde, werden wir gerne in geeigneter Form Rechnung tragen. Wir sind auch der Ansicht, dass eine interne Konferenz vor der ersten internationalen Verhandlung stattfinden soll, an der u. A. Vertreter Ihrer Regierung und der S.B.B. teilzunehmen hätten.
Gerne benutzen wir auch diesen Anlass, Sie, getreue, liebe Eidgenossen, samt uns in Gottes Machtschutz zu empfehlen.
- 1
- E 1004 1/256.↩
- 2
- Historischer Rückblick und Erwägungen, die zu vorliegendem Schreiben führen.↩
- 3
- 1895196 hatten zwischen den Regierungen von Basel-Stadt und Eisass- Lothringen Verhandlungen stattgefunden, die später von den Bundesbehörden aufgenommen wurden. Die Pläne gelangten nicht zur Ausführung.↩