Thematische Zuordung Serie 1848–1945:
III. Auslandschweizer und Auswanderung, Nr. 357.
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 5, doc. 404
volume linkBern 1983
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2175#1000/132#157* | |
Old classification | CH-BAR E 2175(-)1000/132 14 | |
Dossier title | Grundsätzliches betr. die Beförderung österreichisch-ungarischer Auswanderer durch die Schweiz (1914–1914) |
dodis.ch/43259Der Leiter des eidgenössischen Auswanderungsamtes, J. Möhr, an den Bundespräsidenten und Vorsteher des Politischen Departementes, A. Hoffmann1
Gestatten Sie mir, Ihnen folgendes zur Kenntnis zu bringen:
Wie Ihnen bekannt ist, rekrutiert sich ein ganz bedeutender Teil der von den schweizerischen Auswanderungsagenturen nach überseeischen Staaten zu befördernden Auswanderer aus Angehörigen der österreichisch-ungarischen Monarchie2. In frühem Jahren, besonders von 1905 bis 1908, entfalteten verschiedene schweizerische Agenturen in Ungarn und den ungarischen Kronländern eine durchaus nicht immer einwandfreie Propaganda zur Auswanderung, und es musste nach Kenntnisnahme einer Beschwerde der österreichisch-ungarischen Gesandtschaft in Bern gegen dieses Gebaren energisch eingeschritten werden. Diesem Einschreiten allein ist es zu verdanken, dass wir letztes Jahr in die Auswandererskandale in Österreich-Ungarn nicht verwickelt wurden. Wir sind unter strenger Wahrung unserer Interessen und Beobachtung der gesetzlichen Vorschriften den Wünschen der österreichisch-ungarischen Gesandtschaft entgegengekommen, und wie die Erfahrung zeigt, ist der Zustrom österreichischer Auswanderer nach der Schweiz im letzten Jahre ganz bedeutend angeschwollen.
Es hat sich aber gleichwohl herausgestellt, dass die Korrespondenten, oder besser gesagt Anwerber von Auswanderern, in Österreich-Ungarn den schweizerischen Agenturen eine grosse Menge militärdienstpflichtiger Personen zuwiesen. Infolge des Auswandererskandales haben die österreichisch-ungarischen Behörden strenge Massnahmen getroffen, um die Aufmunterung zum Verlassen der Heimat zu unterdrücken und den Wegzug von Militärdienstpflichtigen zu verhindern. So mussten die grossen Schiffsgesellschaften, die in Österreich Auswanderungsbureaux unterhalten, sich verpflichten, keine militärdienstpflichtigen Personen ohne genügende Ausweise zur Auswanderung zu befördern. Selbst die Canadian Pacific Line hat sich nun herbeigelassen, in ihren Cirkularen darauf aufmerksam zu machen, dass sie österreichische Staatsangehörige vom 17. bis zum 36. Lebensjahre nur befördere, wenn sie mit einem Entlassungscertifikat versehen seien. Infolge dieser Massnahme hat die Auswanderung aus Österreich-Ungarn bedeutend abgenommen. Da aber die Kriegsfurcht dort immer noch besteht, greifen Auswanderungslustige zu allen erdenklichen Mitteln, um über die Grenze zu kommen, und es ist naheliegend, dass auch schweizerische Agenturen ihnen hiebei heimlich behülflich sind.
Schon seit Januar erscheinen von Zeit zu Zeit Mitteilungen in Zeitungen, dass österreichische Auswanderer am Überschreiten der Schweizergrenze gehindert werden, und die Agenturen beklagen sich, dass ein wahrer Spionagedienst eingerichtet worden sei, an dem sich besonders der österreichische Zollangestellte Günther in Buchs beteilige. Die österreichischen Behörden hätten sich an schweizerische Gemeindevorstände gewendet, um über Auswanderungsagenten und ihre Angestellten Informationen einzuziehen.
Auf wiederholtes Ersuchen, besonders der Agentur Klaus, begab ich mich am 30. März abhin nach Buchs, wo mir die österreichischen Agentur-Angestellten mitteilten, dass sie energisch dagegen protestieren, dass schweizerische Gemeindevorstände (gemeint sind die von Buchs und St. Margrethen) über sie und ihre Tätigkeit fremden Behörden Auskunft geben. Der Gemeindevorsteher von Buchs bestätigte, dass Gesuche um Auskunft bei ihm eingetroffen seien, doch habe er hierauf geantwortet, die Gesuchsteller möchten sich an ihre Gesandtschaft in Bern wenden. Ich habe den Agenten und dem Gemeindevorsteher mitgeteilt, dass ich mich in keiner Weise in diese Sache mische und mischen dürfe; ich halte aber sein Vorgehen, fremden Behörden keinen Einblick in die Bücher der Agenturen zu gewähren, und ihnen mitzuteilen, sie müssten sich an ihre Gesandtschaft in Bern wenden, für richtig.
Ich hielt es für meine Pflicht, Sie von diesen Vorgängen zu benachrichtigen.