dodis.ch/42914
Antrag des Vorstehers des Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartementes,
A. Deucher, an den Bundesrat
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Unsere letzten Bemühungen, in Verbindung mit dem Abschluss des Handelsvertrages zu einer befriedigenden grundsätzlichen Erledigung der Schiffahrtsangelegenheit zu gelangen, waren erfolglos. Der deutsche Vertreter erklärte, auf keine Détails eintreten zu können. Um Instruktionen einzuholen, sei die Zeit zu kurz, da neue Beratungen vorausgehen müssten. Die Angelegenheit sei übrigens von der Schweiz auf diplomatischem Wege anhängig gemacht worden, und man habe sich ausdrücklich Vorbehalten, dieselbe auf diesem Wege weiter zu verfolgen. Nachdem nun für einmal die Erklärung abgegeben worden sei, dass man sich zu den schweizerischen Wünschen betreffend den Hüningerkanal, wenn auch unter gewissen, die deutschen Bahninteressen wahrenden Bedingungen,
zustimmend verhalte, könne vorderhand von schriftlichen Formulierungen Umgang genommen werden. Eine Verständigung im einzelnen sei nur auf dem Wege gemeinsamer fachmännischer Beratungen möglich.
Da die Handelsvertragsunterhandlungen ohnehin zu scheitern drohten, konnte eine sofortige Erledigung der Schiffahrtsangelegenheit nicht zur conditio sine qua non eines Vertragsabschlusses gemacht werden. Auch ist nicht zu verkennen, dass es der Reichsregierung nicht wohl möglich ist, endgültige, zustimmende Erklärungen abzugeben, bevor durch fachmännische Delegierte in einlässlicher Beratung die Grenzen festgestellt sind, innerhalb welcher sich die deutschen
Bahninteressen mit den Kanalinteressen vereinigen lassen. Es wurde deshalb in
Luzern von schriftlichen Festsetzungen Umgang genommen.
Als nächster Schritt empfiehlt sich nun unseres Erachtens, dem Auswärtigen
Amt in Berlin, unter Bezugnahme auf die vom deutschen Vertreter abgegebenen
Erklärungen, die baldige Veranstaltung einer gemeinsamen kommissarischen
Beratung über die von uns formulierten Forderungen und die deutscherseits aufgestellten Bedingungen zu beantragen. Da der Grund, warum die vorliegende
Angelegenheit bisher vom Handelsdepartement geleitet worden ist, infolge der
Beendigung der Handelsvertragsunterhandlungen hinwegfällt, halten wir dafür,
dass die fernere Leitung vom eidgenössischen Departement des Innern zu
übernehmen sei. Antrag:
1. Es sei Herr von Claparède zu beauftragen, dem Auswärtigen Amt die
Veranstaltung einer Konferenz zum genannten Zwecke vorzuschlagen.
2. Es sei die fernere Leitung der vorliegenden Schiffahrtsangelegenheit vom eidgenössischen Departement des Innern zu übernehmen.3