Thematische Zuordung Serie 1848–1945:
II. BILATERALE BEZIEHUNGEN
6. Deutsches Reich
6.2. Handelsvertragsverhandlungen
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 5, doc. 37
volume linkBern 1983
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E13#1000/38#67* | |
Old classification | CH-BAR E 13(-)1000/38 16 | |
Dossier title | Korrespondenz des Handelsdepartements mit der Handelsvertrags-Delegation in Berlin; Berichte der Delegation (1903–1905) |
dodis.ch/42892 Der ausserordentliche Stellvertreter des Vorstehers des Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartementes, E. Müller1, an den Vorsteher des Handels-, Industrie- und Landwirtschafts departementes, A. Deucher2
Wir beehren uns, Ihnen mitzuteilen, dass Herr v. Bülow dem Bundesrate am 10. dies eine Note3 überreicht hat, in welcher sich die Kais. Regierung unter Bezugnahme auf unsere bekannte Note vom 22. Januar4 zwar bereit erklärt, die Unterhandlungen in Bälde wieder aufzunehmen, jedoch mit Bezug auf die von uns gewünschten Zusicherungen nur bemerkt, dass man uns für Käse im Falle entsprechender Gegenleistungen den status quo gewähren könnte, das übrige den Unterhandlungen Vorbehalten müsse. Herr v. Bülow hat mündlich beigefügt, dass Deutschland mit uns abzuschliessen wünsche, bevor die Unterhandlungen mit Österreich wieder aufgenommen werden. Angeblich ist hiefür die erste Woche September in Aussicht genommen, vermutlich werden aber die österreichischen Delegierten nicht so bald zur Verfügung stehen. Was den Ort betrifft, so wird in der Note die Bereitwilligkeit ausgesprochen, auf Wunsch in der Schweiz zu unterhandeln.
Die Angelegenheit ist mit unsern Herren Unterhändlern in Verbindung mit der Frage der Kündigung des spanischen Handelsvertrages beraten worden5
. Obschon die deutschen Eröffnungen keineswegs unsern Wünschen entsprechen, neigte man sich allseitig zu der Ansicht, dass es von Vorteil wäre, wenn man sich mit Deutschland jetzt verständigen könnte, wobei allerdings betont wurde, dass dies in Anbetracht der grossen Schwierigkeiten durchaus nicht als sicher betrachtet werden könne. Der Bundesrat hat nun soeben beschlossen, Herrn v. Bülow zu antworten, dass er, um Deutschland einen Beweis seines Entgegenkommens zu geben, sich bereit erkläre, die Unterhandlungen ohne weitere Auseinandersetzungen wieder aufzunehmen, obschon er im Interesse der Sache gewünscht hätte, über die deutscherseits für möglich erachteten äussersten Zugeständnisse in den Hauptpunkten weitere und eingehendere Aufschlüsse zu erhalten. In Ermangelung solcher erscheine ihm eine Verständigung auch jetzt noch als sehr ungewiss. Als Eröffnungstag der Unterhandlungen hat der Bundesrat Montag, den 22. August, und als Ort Luzern oder Zürich, nach Wahl der deutschen Regierung, vorgeschlagen, in der Meinung, dadurch u. a. auch die Teilnahme des Chefs der Handelsabteilung an den Unterhandlungen zu erleichtern.
Was die Kündigung des Handelsvertrages mit Spanien betrifft, so wurde eine solche Massregel von den Herren Künzli und Laur unterstützt, wogegen von Herrn Frey Bedenken geltend gemacht wurden, namentlich die Gefahr, dass wir dadurch mit Frankreich zu früh in Komplikationen geraten könnten, sofern sich die Unterhandlungen mit Deutschland und Österreich, wie es leicht möglich ist, in die Länge ziehen sollten. Immerhin neigte sich die Meinung schliesslich mehr zur Kündung, wobei man die Möglichkeit ins Auge fasste, den Vertrag mit Spanien zu verlängern, wenn sich dies später zur Vermeidung eines verfrühten Zollkrieges als zweckmässig heraussteilen sollte.
Der Bundesrat wird nächste Woche Beschluss fassen6. Die Kündigung würde auf den 1. September erlassen.
Von Herrn Künzli wurde auch die Kündigung des Handelsvertrages mit Österreich-Ungarn angeregt, jedoch erhob sich hiegegen eine entschiedene Opposition, weil dies im Momente, wo dieses Land noch mit Italien beschäftigt ist, als ein Akt der Unfreundlichkeit aufgefasst würde, und es angesichts der verhältnismässig nicht sehr bedeutenden Weineinfuhr aus Österreich-Ungarn auch nicht so nötig erscheint, wie bei Spanien, die Kündigung auf die Zeit der Weinernte einzurichten. Eine gleichzeitige Kündigungserklärung an beide Staaten könnte ernstliche Komplikationen herbeiführen und würde in Deutschland wahrscheinlich als Schwächung unserer Position betrachtet. Die österreichischungarische Vertragsangelegenheit wird daher zur Zeit noch nicht behandelt werden.
Unter Bezugnahme auf einige Stellen in Ihrem Schreiben7; erwähnen wir noch, dass für die Inkraftsetzung der neuen Verträge Deutschlands nicht der l.Juli nächsten Jahres, sondern der 1. Januar 1906 in Aussicht genommen ist, indem die Absicht waltet, dem Handel eine gebührende Übergangsfrist zu gewähren. Ferner wurde in der Konferenz hinsichtlich Ihrer Bezugnahme auf die Kündigung des italienischen Vertrages hervorgehoben, dass dieser Schritt von uns nur gemacht wurde, um den grossen taktischen Vorteil auszunützen, welcher für uns darin lag, dass der italienische Weinexport gleichzeitig durch Österreich-Ungarn bedroht war. Ohne diesen Umstand hätte man es wahrscheinlich vorgezogen, den Abschluss eines neuen Vertrages mit Deutschland abzuwarten.
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