dodis.ch/42858 Der Bundespräsident und Vorsteher des Politischen Departementes, R. Comtesse, an den Gesandten des Deutschen Reiches in Bern, A. von Bülow1
Auf die sehr gefällige Anfrage Ihrer Excellenz, vom 15. dies2, betreffend Fortsetzung der Handelsvertragsunterhandlungen, beehren wir uns zu erwidern, dass die vom deutschen Herrn Vertreter bei den Besprechungen in Frankfurt in Aussicht gestellten Konzessionen dem Bundesrate nicht als genügend erscheinen, um als eine Verständigungsbasis betrachtet werden zu können. Es wird zwar gerne konstatiert, dass sich in einigen der behandelten Punkte Übereinstimmung (Calcium-Carbid und mechanische Spielwerke), oder eine wesentliche Annäherung (Uhren, Obst, Chocolade, Sparterie) ergeben hat. Dabei ist jedoch zu bemerken, dass die Zollerhöhung, welche für Uhren aus gemeinem Metall beabsichtigt wird, nicht angenommen werden könnte und dass auch mit Bezug auf Chocolade und Obst weitere Zugeständnisse gewünscht werden müssen.
Ganz unbefriedigend und viel zu unbestimmt sind die eröffneten Aussichten hinsichtlich der übrigen, in Frankfurt behandelten Punkte (Vieh, Käse und andere Milchprodukte, Seidenwaren, Baumwollwaren, Stickereien, Maschinen, etc.), abgesehen von den zahlreichen, in Frankfurt nicht zur Sprache gekommenen Positionen, die in den Unterhandlungen in Berlin unerledigt geblieben sind.
Der Bundesrat ist zu der Ansicht gelangt, dass weitere Unterhandlungen keinen Erfolg haben würden, solange der Schweiz hinsichtlich der genannten Hauptpunkte nicht wesentlich weitergehende und bestimmtere Zusicherungen erteilt werden können. Er gibt der Hoffnung Raum, dass die geneigten ferneren Eröffnungen der k. Regierung das nötige Entgegenkommen in dieser Hinsicht an den Tag legen werden, wie er auch seinerseits bewiesen hat, dass er von dem aufrichtigen Bestreben geleitet ist, eine handelspolitische Einigung herbeizuführen.
Wir benützen den Anlass, Ihrer Excellenz die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.