Classement thématique série 1848–1945:
IX. DÈFENSE NATIONALE ET NEUTRALITÉ
1. Construction de forteresses et armements
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 4, doc. 69
volume linkBern 1994
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E27#1000/721#12733* | |
Old classification | CH-BAR E 27(-)1000/721 2588 | |
Dossier title | Bericht des EMD vom 9.11.1891 über die Kriegsbereitschaft (1891–1891) | |
File reference archive | 06.D.1 |
dodis.ch/42479
Proposition du Chef du Département militaire, E. Frey, au Conseil fédéral1
Unterm 26. September abhin haben Sie auf den einlässlichen Vortrag des Unterzeichneten Departements und nach Anhörung der Departemente des Auswärtigen und der Finanzen folgende Beschlüsse gefasst2:
«I. Das Militärdepartement wird ermächtigt:
1. weiter 15 Millionen scharfer Munition mit Weisspulver für das 10 mm-Repetirgewehr anfertigen zu lassen,
2. das Maschineninventar der Munitionsfabrik auf noch weiter verstärkten Betrieb, hauptsächlich der Laborirarbeit, zu ergänzen (wofür ein Betrag von Fr. 33,000 in Aussicht genommen ist),
3. die Nachtschicht sofort in Thätigkeit zu setzen,
4. dem Direktionspersonal der Munitionsfabrik für die Dauer des Nachtbetriebes die vom Bundesrath am 28. August 1889 bewilligten Soldzulagen neuerdings auszurichten,
5. das Personal der Munitionsfabrik vorübergehend und soweit nöthig zu verstärken.
II. Für die Kosten der Anschaffung von weiterm Maschineninventar der Munitionsfabrik ist ein Nachtragskreditbegehren an die eidg. Räthe zu stellen.
Die Ausgabe für die Munition ist durch Höherschätzung der Vorräthe im Inventar zu begleichen.
Im übrigen gewärtigt der Bundesrath die vom Departement in Aussicht gestellten Vorlagen und die zu Händen der Bundesversammlung zu stellenden Nachtragskreditbegehren.»
Indem wir nun die Ehre haben, Ihnen diese Vorlage zu unterbreiten, haben wir zunächst in formeller Beziehung folgendes zu bemerken:
Es ist üblich, dass die Departemente Vorträge, welche zu Beschlüssen der eidg. Räthe Veranlassung geben, dem Bundesrath bereits in derjenigen Gestalt vorliegen, in der sie vor die Räthe zu gelangen haben. Unsere heutige Vorlage enthält jedoch vieles, das sich der Natur der Sache nach nicht für die Öffentlichkeit eignet. Wir haben es daher für zweckmässiger erachtet, die Begründung unserer heutigen Anträge vorerst zu Ihren Händen abzufassen und Ihnen erst dann den Entwurf einer Botschaft an die eidg. Räthe vorzulegen, nachdem Sie Ihre Beschlüsse gefasst haben werden.
In diesem Sinne haben wir die Ehre, Ihnen die nachfolgenden Betrachtungen und Anträge zu unterbreiten.
Die Kriegsrüstungen der europäischen Grossmächte überbieten sich gegenseitig seit Jahren in beständig sich steigernder Progression und nach menschlicher Berechnung kann der Zeitpunkt nicht mehr ferne liegen, da die unerträglich gewordene Last der Rüstung zum Kriegsausbruch treibt. Die Gefahr für die Schweiz, in die allgemeine europäische Verwicklung hineingezogen zu werden, ist in diesem Falle grösser als jemals, weil nicht nur unsere sämtlichen Nachbarstaaten am Kriege betheiligt sein werden, sondern ganz besonders auch deswegen, weil diese Staaten mit Truppenmassen auftreten werden, die ihnen, damit sie ihre Kräfte entwickeln können, kaum gestatten werden, zwischen sich eine neutrale Insel zu dulden, welche mächtige internationale Bewegungslinien umschliesst. Frankreich konnte 1870 an Kombattanten erster Linie nur ca. 300,000 Mann mobilisiren, Deutschland ca. 560,000, gegenwärtig kann Frankreich 900,000 Mann mit 3000 Geschützen, Deutschland 900,000 Mann Feldtruppen mit 2700 Geschützen mobilisiren, welche in jedem der beiden Staaten in 20 Armeekorps formirt auftreten werden. Italien wird in 12 Armeekorps mit ca. 400,000 Kombattanten und 1150 Geschützen auftreten, Österreich in 15 Armeekorps mit ca. 600,000 Mann und 1800 Geschützen, Russland (in Europa) mit 20 Armeekorps mit ca. 1.000,000 Kombattanten und 2100 Geschützen.
So erdrückend diese Zahlen unsern kleinen Verhältnissen gegenüber erscheinen, so springt doch in die Augen, wie sehr sich die Kräfte numerisch die Waage halten und darauf können wir die Hoffnung gründen, dass, wenn wir 200,000 gut ausgerüstete Streiter aller Altersklassen mit ca. 500 Feld- und Positionsgeschützen aufzustellen im Stande sein werden, wir auch die Kraft besitzen werden, die Gefahren eines europäischen Krieges zu überwinden.
Es liegt naturgemäss ausserhalb unserem Vermögen, mit Sicherheit vorauszusagen, ob ein Ausbruch im nächsten Jahr oder erst in einem spätem Jahr zu erwarten sei, aber in dieser Beziehung dürfte es genügen, zu betonen, dass ebensowenig behauptet werden kann, dass der Krieg im Jahre 1892 nicht ausbrechen werde. Diese Ungewissheit der Lage legt uns die Pflicht auf, noch im Laufe dieses Winters alle Anstrengungen zu machen, dass bis im Frühjahr 1892 unsere Wehrkraft zum mindesten innerhalb des Rahmens unserer Organisation sich in einem materiellen Zustand befinde, welcher deren wirksame Verwendung zur Vertheidigung des Landes unter allen Umständen gestattet.
Die Vorschläge, welche wir zu diesem Zwecke folgen lassen, gründen sich auf die Berichte der Waffen- und Abtheilungschefs des Militärdepartements, welche auf eine schon im Januar 1891 erlassene Aufforderung hin einliefen und auf einen summarischen Antrag, den Oberst-Divisionär Pfyffer sel. im Jahre 1889 dem Militärdepartement gestellt hat. Meist sind die nachfolgend vom Militärdepartement aufgestellten Forderungen unter jenen der Waffen- und Abtheilungschefs geblieben.
Die Gesamtsumme dieser Forderungen verursacht dem Lande einen Aufwand von rund 9.900,000 Fr. In dieser Berechnung sind die Kosten nicht inbegriffen, welche Ihre oben erwähnten Beschlüsse vom 26. September abhin zur Folge haben. Dabei ist indessen ins Auge zu fassen, dass wir diesen Ausgaben, nachdem sie realisirt sein werden, im Inventar einen Gegenwerth von 5.677,000 Fr. gegenüberstellen werden.Die Armeen unserer Nachbarstaaten bedürfen zum Übergang vom Friedensauf den Kriegsfuss mindestens ebensoviel Zeit als unsere Milizarmee und ein Überfall mit grossen Massen ist deshalb nicht zu fürchten. Dagegen sind jene Armeen immerhin im Stande, vor oder mit Beginn der Mobilmachung kleinere Detachemente in unser Land einrücken zu lassen, welche sich wichtiger Flussund Gebirgsübergänge bemächtigen könnten, um den spätem Einmarsch ihrer Feldarmee zu sichern, oder welche sich durch Überfall in Besitz unserer Grenzbefestigungen setzen könnten, oder endlich, welche die Mobilisirung unserer Armee stören könnten durch Zersprengen, Entwaffnen oder Gefangennahme unserer auf dem Wege nach ihren Sammelplätzen befindlichen Milizen.
Für derartige Unternehmungen sind u. a. die Kavallerie-Divisionen bestimmt, welche immer auf Kriegsfuss gehalten werden, sowie einzelne an den Grenzen garnisonirende Infanteriebataillone, die entweder vor der Mobilisirung entsendet und denen die nöthigen Ergänzungsmannschaften nachgeschickt werden, oder die durch Ergänzung aus den Friedensbeständen anderer Bataillone in beschleunigter Weise mobilisirt werden.
In unsern dichtbevölkerten Gegenden sind solche Detachemente weniger gefährlich, da sich bald in Flanke und Rücken Bataillone sammeln würden, die ihnen das Herauskommen schwieriger machen würden, als es das Hereinkommen war, wenn auch immerhin die Gefahr bleibt, dass z. B. am Rhein die rechtzeitige Sprengung wichtiger Brücken verhindert werden könnte.
In den dünnbevölkerten Alpengegenden aber könnten wir an der Vertheidigung wichtiger und von Natur starker Passdéfiléen verhindert werden oder gar wichtiger Befestigungen verlustig gehen, wenn Italien einen Angriff auf unser Gebiet mit einem Überfall durch seine Alpentruppen einleiten wollte. Das erste, was zum Schutze unserer Grenzen in dieser Hinsicht gethan werden muss, ist, dafür zu sorgen, dass die Landesbehörden und die Wehrpflichtigen der Grenzgebiete frühzeitig genug alarmirt werden, damit nahe der Grenze liegende Brükken oder Tunnels auf telegraphischen Befehl rechtzeitig zerstört und die zum Grenzschutz bestimmten Truppen besammelt werden können.
Vielleicht könnte diese Aufgabe ohne Aufsehen und ohne grossen Aufwand vom eidg. Zollwächterkorps gelöst werden, unter der Voraussetzung, dass die nothwendige Organisation, Instruktion und Verstärkung stattfände.
Um uns z. B. die rechtzeitige Besetzung von Bellinzona zu sichern, sowie die rechtzeitige Unterbrechung der Eisenbahnlinie am Monte Cenere und am Lago Maggiore, wären Posten bei Gera, Ponte Tresa und am Joriopass erforderlich. Zur Sicherung des Simplonpasses wäre ein Posten bei Gondo, zur Sicherung der Gotthardbefestigüngen auf dem Giacomopass erforderlich.
Ein entscheidender Schritt vorwärts zum Schutze unserer Grenzgebiete im Einzelnen, wie auch für die Stärkung unserer Wehrkraft im allgemeinen wird die Durchführung der Bewaffnung, Ausrüstung und Bekleidung des «bewaffneten» Landsturmes im ganzen Gebiet der Eidgenossenschaft sein. Diese Wehrklasse kann der Landesvertheidigung nur dann die Dienste leisten, die von ihr erwartet werden, wenn jede Abtheilung auf den ersten Ruf auszurücken fähig sein wird. Dagegen dürfte es sich kaum als durchführbar erweisen, bei Ausbruch eines Krieges im Drang der Mobilmachung der Feldarmee gleichzeitig den Landsturm ausrüsten und bewaffnen zu wollen.
Ein grosser Nachtheil für den Schutz unserer Grenze liegt auch darin, dass in vielen Grenzgegenden die zur Besammlung einberufenen Milizen erst einen weiten Weg ins Innere des Landes machen müssen, um da Munition zu fassen, inzwischen aber ihren eigenen Herd, den sie vertheidigen möchten, im Stiche lassen müssen und dass sie unterwegs wehrlos gegen streifende feindliche Kavallerie sind. Würde z. B. das Pruntruter Bataillon 24, oder würden die Bataillone der Freiberge und des Delsberger Thaies, 22 und 23, je zum Fassen nach Tavannes kommen, wenn von Beifort eine Kavalleriebrigade, gefolgt von einem Bataillon Infanterie, überraschend sich der Rangirpässe bemächtigte und das Delsberger Thal und die Freiberge durchstreifte? Würde anderseits ein solcher Einfall gewagt werden können, wenn jede Kompagnie des Auszuges, der Landwehr und des Landsturmes dieser Gegend ihren eigenen Sammelplatz hätte, von welchem aus sie zum Bataillonssammelplatz rückte und wenn jeder Milizsoldat einen Nothbedarf von etwa 60 scharfen Patronen in seiner Ausrüstung hätte? Ähnliche Verhältnisse bestehen in Basel, Schaffhausen, im Engadin, Tessin, Oberwallis, Genf usw.
Die Organisation und Instruktion des Grenzschutzes würde unserer Grenzbevölkerung überall Selbstgefühl und Zutrauen zur Kraft und zum festen Willen der obersten Landesbehörde, für die Vertheidigung des Landes alles thun zu wollen, erwecken.
Wir beantragen daher in Art.l unseres Entwurfes:
«Das Militärdepartement ist ermächtigt, den Grenzdienst und Grenzschutz für den Fall eines unerwarteten Kriegsausbruches zu organisiren:
a. durch thunliche Zuziehung des Zollwächterkorps zur Grenzbewachung, worüber das Militärdepartement sich mit dem Zolldepartement zu verständigen hat,
b. durch die Bewaffnung, Ausrüstung und Bekleidung des Landsturmes im ganzen Gebiet der Eidgenossenschaft,
c. durch die Instruktion und Munitionsausrüstung der Auszüger-, Landwehrund Landsturmbataillone der Grenzbezirke.»Munitionsausrüstung
a. Infanterie-Munition
Es sollte für jedes Gewehr ein Kriegsvorrath von 500 Patronen gesichert sein, wovon 400 Stück fertig laborirt und für 100 Stück die wichtigsten Bestandtheile im Bestandtheildepot vorhanden sein müssen.
Nach Massgabe des Vorschreitens der Neubewaffnung der Infanterie ist der Bedarf an Patronen für das alte und neue Gewehr einer mehrere Jahre fortdauernden Verschiebung unterworfen. Der Auszug zählt rund 85,000 Gewehrtragende der Infanterie, die Landwehr 55,000, die als Ersatzreserve zu verwendenden jüngsten Jahrgänge des Landsturms 30,000. In dem s.Z. zur Neubewaffnung der Infanterie vorgesehenen Kredit war die Anschaffung von 150,000 Gewehren mit je 300 Patronen, im Ganzen 45.000,000 Patronen, vorgesehen. Da bis zum l.Mai 1892 erst 4 Divisionen, ca. 42,500 Gewehrtragende, und bis Ende 1892 der ganze Auszug, ca. 85,000 Gewehrtragende, neu bewaffnet sein werden, so genügt der vorgesehene Gesamtvorrath von 45.000,000 7,5 mm Patronen, wenn derselbe durch Beschleunigung der Fabrikation im Laufe des Jahres 1892 vollständig hergestellt würde, unter allen Umständen, um für jedes ausgegebene neue Gewehr 500 Patronen verfügbar zu haben.
Besondere Kredite für neue Infanterie-Munition sind deshalb nicht nötig und es kann die Frage auf das nächste Jahr offen gelassen werden, ob für den im Jahre 1893 abzuliefernden Rest von 66,000 Gewehren der Landwehr und Ersatzreserve weitere Munitionsbestände und von welcher Höhe beschafft werden sollen. Auch die Bestände an Weisspulvermunition für das Vetterligewehr veranlassen das Departement zu keinem neuen Kreditbegehren, indem die bestehenden und bereits bewilligten Kriegsvorräthe auf l.Mai 1892 zur Not genügen könnten und dieselben sich mit vorschreitender Neubewaffnung rasch heben werden.
Sind bis 1. Mai 1892 vier Divisionen des Auszuges mit dem neuen Gewehre ausgerüstet, so stellt sich der Vorrath an 10,4 mm Weisspulver-Gewehrpatronen wie folgt:
[...]3
Für diese sind 45 Millionen Weisspulverpatronen theils fertig, theils vom Bundesrathe durch Beschluss vom 26. September d. J. bewilligt und gegenwärtig in der Fabrikation begriffen, was auf Ende dieses Winters einen Vorrath von etwa 300 Patronen pr. Gewehr des Auszuges und der Landwehr ergibt, wenn für den Landsturm rund 100 Patronen pr. Gewehr vorweggenommen werden. Durch die fortschreitende Neubewaffnung vermindert sich die Zahl der Vetterligewehre bis Ende 1892 um die 42,500 Stück, welche am 1. Mai noch in Händen des Auszuges sein werden. Es bleiben ausser den Gewehren des Landsturmes mit je 100 Patronen 85,000 Gewehre der Landwehr und Ersatzreserve, für welche sich alsdann der Munitionsvorrath auf rund 450 Patronen pr. Gewehr stellt. Nach durchgeführter Neubewaffnung der Landwehr und Aufstellung des für die Ersatzreserven benöthigten Vorrathes neuer Gewehre im Jahre 1893 kann die Weisspulver 10,4 mm Munition, nachdem sie durch den successiven Verbrauch im Jahre 1893 sich etwas reduzirt haben wird, einzig dem Landsturm zugewiesen werden.
Der Vorrath an 10,4 mm Weisspulverpatronen wird also in der Zeit vom l.Mai bis Mitte Sommer 1892 für den Kriegsfall noch ein ansehnlicher sein, wenn er auch bei weitem nicht die volle Höhe des wünschbaren erreichen wird.
Inzwischen bildet der Bestand von 23.000,000 Schwarzpulverpatronen eine Reserve für die Zeit des Überganges.
Ein Mittel, später die fertig laborirten Vorräthe wesentlich unter der Zahl von 500 Patronen pr. Gewehr halten zu können, sofern dies aus fiskalischen Gründen wünschbar erscheinen sollte, kann nur darin gefunden werden, wenn eine zweite, sehr leistungsfähige Munitionsfabrik an strategisch möglichst gesicherter Lage erstellt wird. Das Militärdepartement beschäftigt sich gegenwärtig angelegentlich mit dieser Frage.
Das Militärdepartement sieht sich immerhin im Falle, eine Abänderung des Art. 170 der Militärorganisation von 1874 zu beantragen, dahinlautend: Es sei der ordentliche Bestand an Munition für die Handfeuerwaffen der Infanterie auf 500 Patronen festzusetzen. Hiebei bleibt es dem Ermessen des Bundesrathes überlassen, einen Theil dieses Vorrathes unlaborirt im Bestandtheildepot zu halten, falls die zeitgerechte Fertigstellung dieses Vorrathes für den Kriegsfall gesichert ist.
b. Artillerie-Munition
Wir besitzen für jedes Feldgeschütz 400 Schuss und eine Reserve von ca. 10%, für jedes Positionsgeschütz 300 Schuss und keine Reserve.
Andere Staaten rechnen 750–1000 Schuss für jedes Feldgeschütz und 1000– 1500 Schuss für jedes Positionsgeschütz, wobei sie sich die Möglichkeit gesichert haben, noch während eines Feldzuges Artillerie-Munition zu fabriziren. Wir dagegen können nicht darauf rechnen, dass wir während eines Krieges auch nur einen Schuss Artillerie-Munition fabriziren könnten.
Die Bestände sind besonders bei unserer Positionsartillerie ausserordentlich geringe, wenn in Betracht gezogen wird, dass die Positionsartillerie im Artilleriekampf Tag für Tag 80–100 Schuss pr. Geschütz verbraucht. Wir könnten die stärkste verschanzte Stellung einrichten und armiren, unsere Positionsartillerie hätte gerade für 3–4 Tage Schiessbedarf.
Die geforderten Bestände sind unter demjenigen, was Oberst-Divisionär Pfyffer 1889 als Minimum forderte (600 Schuss).
Die Erhöhung der Artillerie-Munitionsbestände um 100 Schuss bei der Feldartillerie, 100 bei der Positionsartillerie und 200 bei der Gebirgsartillerie erfordert ca. Fr. 1.500,000.
Mit Rücksicht auf die Vorräthe an Artillerie-Munition stellt das Militärdepartement den Antrag, es möchte Art. 171 der Militärorganisation von 1874 dahin abgeändert werden, dass stets vorräthig seien:
Analog der Infanterie-Munition darf ein Theil dieser Bestände im Rohgeschossdepot unlaborirt gelagert werden.
In allen Kriegsfällen, in welche die Schweiz verwickelt werden könnte, muss sie sich des Hochgebirges als Anlehnung für Flanke und Rücken der die Hochebene vertheidigenden Hauptarmee versichert halten, das Hochgebirge muss ihr zugleich als gesicherter Stapelplatz ihrer Kriegsmittel und als letztes Refugium dienen, wenn unglückliche Entscheidungen das Festhalten der Hochebene nicht mehr gestatten.
Neben der Befestigung des St. Gotthard als Centralplatz der aktiven Vertheidigung des Hochgebirges ist es von grösster Wichtigkeit, die beiden excentrischen Thore des grossen Alpenwalles, welcher sich vom Genfersee zur Thalebene von Sargans zieht, fortifikatorisch zu sperren.
Die Sperrung der Thalebene von Sargans, durch welche die aus Graubünden in die ostschweizerische Hochebene sich verzweigenden Invasionslinien führen, dient der Vertheidigung der Rheinlinie, wie der Walensee–Limmatlinie als Stütz- und Drehpunkt des rechten Flügels.
Die Sperrung des Thaldéfilé der untern Rhone verhindert den Durchbruch einer italienischen Armee in die westschweizerische Hochebene und kann gegen eine französische Invasion der Vertheidigung der Westschweiz, deren linker Flügel hinter der unteren Rhone steht, als Flankenschutz wesentliche Dienste leisten.
Diese Sperrung ist bei der heutigen Gruppirung der Allianzen deshalb die dringlichere, weil ein Durchbruch der Italiener in die Westschweiz jede Vertheidigung der Hochebene gegen die Tripelallianz im Rücken fassen kann, während ein Durchbruch durch die Thalebene von Sargans in die Ostschweiz nur die Vertheidigung des äussersten Ostens bedroht.
Erst im Falle einer Verschiebung der Allianzen, wenn Italien z.B. zu Frankreich-Russland überträte, würde sich die Bedeutung der beiden Punkte vertauschen, d. h. die Luziensteig erhielte die Bedeutung gegen das mit Frankreich verbündete Italien, welche jetzt das untere Rhonethal gegen das mit Deutschland verbündete Italien hat und die Befestigung des letzteren wäre ein Stützpunkt der vordersten Vertheidigungslinie.
[...]4
Befestigungen bei St. Maurice
Das Militärdepartement beschränkt sich daher darauf, auf die augenblickliche Befestigung des Rhonethaldéfilé zu dringen und für die Verstärkung der Luziensteig, welche übrigens bedeutend geringere Kosten verursachen wird, bis zum kommenden Frühjahr eine Vorlage vorzubereiten.
Die Sperrung des Rhonethaldéfilé erfordert, inbegriffen die Armirung mit allen Munitionsvorräthen, einen Kredit von Fr. 2.000,000. Dabei ist eine Bauweise «provisorischen» (halbpermanenten) Charakters vorgesehen, welche bei sofortiger Inangriffnahme mit Anwendung «mobiler Panzer» bis im Laufe des Juni 1892 vollendet werden könnte.
Die mobilen Panzergeschütze, welche mit zugehöriger Munition mehr als die Hälfte der Kosten ausmachen, bleiben jederzeit demontirbar und könnten mit samt ihren Panzerungen auch anderswo verwendet werden.
Die andere Hälfte der Kosten nehmen die in Erde und Felsen ausgeführten Brustwehren und die Unterkunftslokale in Anspruch.
Über die Wahl des Punktes, welcher zur Sperrung des untern Rhonethaldéfilé als der geeignetste zu befestigen wäre, besteht noch eine Meinungsdifferenz zwischen dem Waffenchefs des Genie und dem Chef des Generalstabsbureau einerseits und der allgemeinen Befestigungskommission anderseits. Die Ersteren wollen die Befestigungen bei Martigny, die ändern bei St. Maurice anlegen. Wir beabsichtigen diese Frage noch der Landesvertheidigungskommission vorzulegen und alsdann ungesäumt einen bestimmten Antrag einzubringen.Die Unterbrechung der aus Italien und Nordsavoien ins Wallis führenden Alpenstrassen durch Sprengungen von Kunstbauten sollte durch Minenanlagen gesichert werden, denn ohne solche sind Zerstörungen, welche die Benutzung einer Strasse durch Fuhrwerke auf mehrere Tage verunmöglichen, nicht ausführ
Die Kommunikationen des Wallis haben in einem Kriege Italiens gegen Frankreich grosse Bedeutung, indem durch diesen Kanton diejenigen Verbindungen führen, welche beiden Parteien die Umgehung der beidseitig stark befestigten Seealpenfront gestatten. Ein Durchbruchsversuch der einen oder ändern Partei kann durch Strassenzerstörungen wesentlich verzögert werden, wodurch wir Zeit gewinnen, der Invasion mit genügenden Kräften entgegenzutreten.
Nach den Berechnungen des Waffenchefs des Genie ist ein Kredit von Fr. 55.000 erforderlich.
Sprengungen von Kunstbauten an Strassen und Eisenbahnen, welche im Laufe eines Krieges ausgeführt werden müssen, um den feindlichen Vormarsch zu verzögern, und seinen Nachschub zu unterbinden, erfordern ein bedeutendes Quantum Sprengmaterial. Ebenso erfordert jede Improvisation grösserer Befestigungsanlagen während eines Krieges im Jura, im Hochgebirge und in den Voralpen zahlreiche Felssprengungen, weil in diesem Gelände der mit nur dünner Erdkruste bedeckte Felsboden das «Eingraben» nicht gestattet. Auch haben in gewachsenen Felsen eingesprengte Deckungen die grösste Widerstandsfähigkeit. Auch die Herstellung von Kolonnenwegen im Gebirge erfordert Felssprengungen.Das Militärdepartement hat sich seit mehreren Jahren einen Vorrath von Dynamit gesichert, indem sich die Firma Nobel in Islaten gegen eine Zinsvergütung von Fr. 1200.– jährlich verpflichtet hat, beständig einen Vorrath von 3000 Kilo Dynamit und 10.000 Kilo Rohmaterial zur Herstellung desselben zur Verfügung der Eidgenossenschaft auf Lager zu halten. Es ist jedoch dieser Vorrath nur etwa ein Drittheil dessen, was für einen Kriegsfall sicher gestellt werden sollte.
Die Improvisation von Befestigungen während eines Krieges erfordert im Fernern grosse Vorräthe von Konstruktionseisen zur Abdeckung von granatsichern Hohlräumen. Hiezu eignet sich am besten das I Eisen, das überall in Bauten verwendet wird, aber trotzdem im Lande nur in sehr geringen Quantitäten auf Lager gehalten wird. Es sollte deshalb, um eine grössere provisorische Befestigungsanlage, ein Armee-Reduit, mit den unentbehrlichen granatsichern Hohlräumen versehen zu können, ein Vorrath von mindestens 60.000 lfd. Metern I Eisen mittelstarken Profiles (ca. 15–20 cm Profilhöhe) im Innern des Landes auf Lager gehalten werden.
Für die Unterbringung eines Mannes in Unterständen ist ca. 1,20 Quadratmeter Decke erforderlich, zum Sitzen etwas weniger, zum Liegen etwas mehr. Bei 10 cm Breite der Eisenbalken und einfacher Lage derselben pro Mann 12 lfd. Meter. Der Vorrath von 60.000 lfd. Meter würde also etwa zur Herstellung von gegen Feld- und leichtere Belagerungsartillerie granatsichern Eindeckungen für ca. 5000 Mann genügen. Es muss aber ein Theil für Anlage von granatsichern Magazinen abgerechnet werden. Dagegen dürfte an Eisenbahnschienen und eisernen Eisenbahnschwellen im Lande etwas aufgebracht werden können. Unter allen Umständen ist das Geforderte das Minimum dessen, was zu einer während der Mobilmachung zu erstellenden grössern provisorischen Befestigungsanlage sogleich verfügbar sein sollte. Die Kosten sind pr. lfd. Meter auf Fr. 5.– anzusetzen, total auf Fr. 300.000.
Eines der unentbehrlichsten und trefflichsten Mittel der Passageren Befestigung, welches in jedem Postitionskriege bei Angreifer und Vertheidiger die vielseitigste und ausgedehnteste Verwendung findet, sind Sandsäcke aus Leinwand. Auf Felsboden, wenn Zeit und Mittel nicht vorhanden sind, Deckungen einzusprengen, müssen die Brustwehren aus Sandsäcken hergestellt oder es müssen wenigstens aus Steinen oder Holz hergestellte Brustwehren, um gefährliche Splitter zu vermeiden, mit Sandsäcken verkleidet werden. Sie sind nicht nur das beste, sondern auch das von ungeübten Truppen am leichtesten zu verwendende Bekleidungsmaterial jeder Feldbefestigung.
(Vor Gaeta verbauten die Piemontesen über 500.000, vor Sebastopol die Verbündeten über 1.500.000 Sandsäcke.)
Wir sollten einen Vorrath von ca. 500.000 Stück auf Lager haben. Die vorhandenen Vorräthe des Genie sind kaum der Erwähnung werth. Wir beantragen die Anschaffung von 200.000 Stück. Im Grossen wird das Stück ca. 60 cts kosten, die ganze Anschaffung ca. Fr. 120.000.
Bekleidung und Ausrüstung
Die gegenwärtigen Vorräthe der Kantone betragen in runden Zahlen:
Bei den Kantonen neu auf Lager: ca. 50,000 vollständige Ausrüstungen, darüber hinaus: 15,000 Paar Hosen. Hiezu kommen an getragenen Kleidern ca. 50,000 noch gute Kapüte und ca. 30,000 Waffenröcke, ferner ca. 15,000 schlechte getragene Hosen.
Für den Landsturm besitzt die Eidgenossenschaft 80,000 neue Kapüte.
Die ersten Ansprüche bei einer Mobilisirung werden die ausrückenden Einheiten machen, unmittelbar nachher sind 30–40,000 Ersatzrekruten neu einzukleiden, dann wird ausser einigen tausend Kapüten nichts mehr übrig sein. Es ist deshalb bereits im ordentlichen Budget die Anschaffung von 80,000 Hosen in zwei Jahren vorgesehen.
Von besonderer Wichtigkeit ist aber auch die Beschuhung der Truppen. Erfahrungsgemäss verbrauchen sich diese in einem Feldzuge in kürzester Zeit. Viele Mannschaften rücken auch schon mit unzweckmässigem und unsolidem Schuhwerk ein. Die Kantone haben keine Vorräthe, die Eidgenossenschaft besitzt nur ca. 9000 Paar Schuhe. Dieser Schuhvorrath würde nicht einmal für den ersten Bedarf beim Ausrücken genügen.
Es wird daher beantragt, einen Stock von 60,000 Paar Schuhen anzuschaffen als dringlichste Reserve. Das Paar Schuhe ist mit Fr. 12.50 cts anzusetzen, was einen Kredit von Fr. 750,000 erfordert.
Behufs Feststellung der Ordonnanz für die Beschaffenheit der Schuhe sind wir in der Lage, Ihnen einen besondern Antrag zu unterbreiten.
Für den Gebirgskrieg, wenn auch nur ein kleinerer Theil unserer Armee zu demselben verwendet wird, ist dringend nothwendig, dass der Nachschub von Munition und Lebensmitteln auch über Pässe und nach Gegenden möglich sei, welche keine Kunststrassen besitzen. Dies muss auf Saumthieren geschehen. Ohne «Bastsättel» können aber diese Thiere zum Tragen nicht gehörig benützt werden und eine gebirgsmässig ausgerüstete Division von ca. 10,000 Mann bedarf mindestens 500 Tragthiere. Es ist daher zur Ausrüstung für den Gebirgskrieg die Beschaffung von 500 Bastsätteln ein ganz dringliches Minimum. Ein Bastsattel mit kompletem Geschirr muss zu Fr. 180 angesetzt werden, der ganze Posten mit Fr. 90,000.
Nothportionen und Lebensmittelreserven
Soll eine Armee in ihren Bewegungen nicht durch Rücksichten auf den Verpflegungsnachschub gehindert sein – und dieser Fall sollte niemals eintreten – so muss sie sich oft auf mehrere Tage mit dem behelfen, was die Truppe selbst bei sich nachführen kann. Wenn der Feind einzelne Kommunikationen unterbricht oder wenn Theile der Armee durch den Verlauf der Operationen von ihren Nachschublinien abgeführt oder abgedrängt werden, oder wenn sie in schnellem Vormarsch von den Verpflegungskolonnen nicht rechtzeitig erreicht werden, für alle derartigen Fälle muss die Truppe 3–4 Nothportionen in Konserven beständig mitführen, welche, wenn sie angegriffen werden müssen, baldmöglichst wieder zu ersetzen sind. Nur so ist die Armee operationsfähig.
Wird der Verpflegstand der mobilen Operationsarmee zu 150,000 Mann angenommen, so erfordert ein Vorrath von 8 Nothportionen 1.200,000 Portionen. Diese sollten in Fleischkonserven und Zwieback vorhanden sein. Ihre Erneuerung in Friedenszeit könnte regelmässig in einem Turnus von ungefähr 5 Jahren stattfinden.
Ende 1891 sind vorhanden: ca. 900,000 Portionen Fleischkonserven. Es bleiben zu beschaffen, um diesen Stock zu ergänzen 300,000 Portionen, sowie der ganze Vorrath an Zwieback.
Es genügt ferner nicht, dass diese Vorräthe in einem oder mehreren grossen Depots angehäuft werden, sondern es müssen die für den ersten Bedarf beim Ausrücken der Truppen erforderlichen Nothportionen auf die Korpssammelplätze vertheilt werden.
Der Bedarf an Weizen- und Hafervorräthen für die Armee auf 2 Monate dürfte das Minimum dessen sein, was für die Armee gesichert sein muss, sollen wir überhaupt ernstlich daran denken, um unsere Existenz und Unabhängigkeit zu kämpfen.
Damit soll nicht gesagt sein, dass nach zwei Monaten die Schlagfähigkeit unserer Armee am Ende sein werde, aber es darf nicht schon zu Anfang eines Feldzuges die Sorge um Lebensmittel auf unsere Kriegsführung drücken. Im weitern Verlaufe dürften sich auch wieder Mittel und Wege finden, vielleicht durch das Gebiet eines Verbündeten oder wohlwollenden Neutralen Lebensmittel aufzubringen.
Nur dann, wenn wir Lebensmittelvorräthe zu unserer unbeschränkten Verfügung aufgestapelt haben, lassen sich auch die Vortheile voll und ganz ausnützen, welche uns das Hochgebirge zu einer nachhaltigen und kräftigen Kriegsführung bietet.
Der Viehstand unseres Landes sichert uns auch im Hochgebirge genügend frisches Fleisch. Dagegen sind anzuschaffen, weil im Lande nicht genügend vorhanden und bei Kriegsausbruch gar nicht aufzubringen: Weizen und Hafer. Von letzterem dürften Ende 1891 noch ca. 450 Waggons vorhanden sein. Weizenvorräthe besitzt die Eidgenossenschaft keine.
Eine Armeeaufstellung von 200,000 Mann während 60 Tagen erfordert einen Vorrath von 0,75 Kilo pr. Mann und pr.Tag, also im Ganzen 90,000 Kilozentner.
Ungefähr auf gleiche Dauer dürfte der im Lande befindliche Vorrath an Brodfrüchten und Mehl für die Bevölkerung reichen. Es würde wohl auch von enormer volkswirtschaftlicher Bedeutung sein, wenn bei Ausbruch eines Krieges einer plötzlich eintretenden Theuerung durch die Vorräthe der Eidgenossenschaft begegnet werden könnte. Es muss deshalb ein ständiger Vorrath von 100,000 Kilozentner Weizen als ein Minimum angesehen werden.
Die Erhöhung der Hafervorräthe auf das gleiche Quantum liegt die Berechnung zu Grunde, dass ein Vorrath für 27,000 Pferde des Auszuges und der Landwehr auf 70 Tage auf Lager gehalten werden muss.
Nicht gesichert ist auch der Bedarf an Kochsalz für die Verpflegung der Armee, da die Rheinsalinen, welche allein eine bedeutende Leistungsfähigkeit besitzen, dicht an der Grenze liegen. Ein Vorrath für 200,000 Mann auf 6 Monate muss im Landesinnern gesichert werden. Es dürfte erinnert werden, dass die Kapitulation von Metz in erster Linie durch den Mangel an Salz herbeigeführt wurde. Fleisch wäre noch vorhanden gewesen, aber ungesalzen war es nicht geniessbar.
Endlich sollten die Eisenbahngesellschaften durch das Eisenbahndepartement angehalten werden, ihren Kohlenbedarf auf 6 Monate zu ergänzen und zu erhalten, denn im Kriegsfall sind von unsern Nachbarstaaten, auch von befreundeten, Steinkohlen schwieriger zu erhalten als Brod.
Die Lebensmittelanschaffungen, für welche der Gegenwerth vorhanden wäre, wobei der Bund nur die Zinsen, die Magazinirungskosten und eventuell den Preisabschlag zu tragen hätte, wären demnach:
[...]5
Die Lagerungskosten würden ungefähr Fr.70,000 pr.Jahr betragen, d.h. den Zins von Fr. 1.400,000, eine Summe, die es rathsam erscheinen liesse, baldigst an den Bau von eigenen Speichern zu denken.
Die Gesamtkreditforderung für die Beschaffung der dringlichsten Lebensmittelvorräthe inklusive einjähriger Magazinirung betrüge somit Fr. 4.927,000.
Ein richtiges Funktioniren des Eisenbahnbetriebes ist heute eine Grundbedingung jedes Armeeaufmarsches. Leider sind die schweizerischen Eisenbahnen diejenigen in ganz Europa, welche am wenigsten den Interessen der Landesverteidigung zu dienen vermögen. Die meisten Linien sind einspurig und auf diesen Linien gibt es viele Stationen, deren Ausweichgeleise zu kurz sind, um das Kreutzen von Militärzügen zu gestatten. Die Rangiranlagen sowie die Ein- und Ausladevorrichtungen auf vielen militärisch wichtigen Stationen genügen nicht den bescheidensten Anforderungen für Truppentransporte. Für die Verteidigung der Südfront könnte die gegenwärtige Leistungsunfähigkeit der Station Göschenen geradezu verhängnisvoll werden, wenn es sich einmal darum handelte rasch eine Division im verschanzten Lager von Andermatt zu koncentriren. Das Militärdepartement hat zu Anfang dieses Jahres und zuletzt wieder am 18. Juli 1891 das Eisenbahndepartement ersucht, die Eisenbahngesellschaften zu veranlassen, eine Anzahl der dringlichsten Stationserweiterungen und Einrichtungen ungesäumt ausführen zu lassen. Es ist aber unseres Wissens bis zur Stunde nichts geschehen. Damit die Sache keinen fernem Aufschub erleidet, sieht sich das Militärdepartement nunmehr gezwungen, Ihnen zu beantragen, es möchten die nothwendigsten Arbeiten, besonders diejenigen auf der Station Göschenen, einstweilen auf Kosten des Militärdepartements ausgeführt werden, unter dem Vorbehalt einer spätem Entscheidung darüber, ob und wie weit die Eisenbahngesellschaften schliesslich für die Kosten aufzukommen haben werden. Der Voranschlag für die sämtlichen vom Generalstabsbureau vorgeschlagenen Bauten beläuft sich auf Fr. 150,000.
Wir resumiren unsere Anträge in folgende Sätze:Das Militärdepartement ist ermächtigt, den Grenzdienst und Grenzschutz für den Fall eines unerwarteten Kriegsausbruches zu organisiren:
a. durch eine thunliche Zuziehung des Zollwächterkorps zur Grenzbewachung, worüber das Militärdepartement mit dem Zolldepartement sich zu verständigen hat,
b. durch die Bewaffnung, Ausrüstung und Bekleidung des Landsturmes im ganzen Gebiet der Eidgenossenschaft,
c. durch die Instruktion und Munitionsausrüstung der Auszüger-, Landwehrund Landsturmbataillone der Grenzbezirke.Die Artikel 170 und 171 der Militärorganisation von 1874 sind dahin abzuändern, dass der Patronenvorrath für jeden Gewehrtragenden des Auszuges und der Landwehr auf 500 Stück, für jeden des Landsturmes auf 200 Stück festgesetzt wird und dass die Munitionsvorräthe der Artillerie auf 500 Schuss für jedes Feldgeschütz und auf 400 Schuss für jedes Positions- und Gebirgsgeschütz erhöht werde, wobei es dem Bundesrath überlassen bleibt, einen Theil der Munition unlaborirt zu magaziniren.Das Militärdepartement ist beauftragt, Bericht und Antrag zu stellen:
a. über die fortifikatorische Sperrung des untern Rhonethaies in «provisorischer» (halbpermanenter) Bauweise unter Anwendung mobiler Panzer unverzüglich in Angriff zu nehmen,
b. über die Vorbereitungen zur eventuellen Unterbrechung von Alpenstrassen durch Anlage von Minenkammern ausführen zu lassen.Das Militärdepartement wird ermächtigt, Vorräthe von solchen Baumaterialien sicher zu stellen, welcher die Geniewaffe während eines Feldzuges bedarf, welche aber im Inlande nicht sofort beschafft werden können:
a. ca. 30–40.000 Kilo Dynamit oder Schiessbaumwolle,
b. ca. 60–80.000 lfd. Meter (I Eisen) Konstruktionseisen zur Herstellung granatsicherer Eindeckungen,
c. 200.000 Sandsäcke.Das Militärdepartement wird ermächtigt, an unentbehrlichsten Kleider- und Ausrüstungsvorräthen zu beschaffen:
a. 60.000 Paar Schuhe,
b. 500 Bastsättel. Das Militärdepartement wird eingeladen, die vorhandenen Vorräthe an den wichtigsten Lebensmitteln auf folgende Bestände zu ergänzen:
a. 1.200.000 Portionen Fleischkonserven und
1.200.000 Portionen Zwieback,
b. 1000 Waggons Hafer (à 100 Kilozentner) und
1000 Waggons Weizen,
d. die Kantone sind einzuladen, ihre Salzvorräthe auf 6 monatlichen Bedarf zu erhöhen.
e. die Eisenbahngesellschaften sind anzuhalten, einen 6 monatlichen Bedarf von Steinkohlen zu unterhalten.
[...]6
Im Anschluss an das vorstehende Kreditgesuch ist das Unterzeichnete Departement im Falle, zwei weitere Vorlagen zu machen, welche als dringliche Anforderungen der Kriegsbereitschaft angesehen werden müssen:
1. die Vermehrung der Gebirgsartillerie,
2. die Reorganisation der Infanterie.
Ohne die Vermehrung unserer Gebirgsartillerie, welche gegenwärtig mit nur 20 Geschützen auftreten kann, wovon 8 der Landwehr, ist die kräftige Vertheidigung unserer gebirgigen Landestheile unmöglich. Es wird gewöhnlich zu wenig beachtet, dass vier Fünftheile unseres Landesgebietes dem Hochgebirge oder dem Jura angehören und dass auch die sogenannte «Hochebene» vielfach mit Bergen bedeckt ist. Eine bewegliche, energisch geführte Infanterie müsste deshalb häufig, ja in einem grossen Theile unseres Landes fast immer, der Artillerieunterstützung entbehren, wenn ihr nicht Gebirgsartillerie beigegeben werden könnte, da eben «Feldgeschütz» an steilen Hängen und auf Gebirgspfaden nicht fortkommt. Damit wäre eine Ausnützung der natürlichen Stärke unseres Geländes für die Landesvertheidigung vielfach ausgeschlossen. Es ist deshalb beabsichtigt, die Zahl der Batterien des Auszuges auf 6 zu 6 Geschützen zu erhöhen.
Die Landwehrbataillone müssen in ihrer jetzigen Verfassung als felduntüchtig bezeichnet werden. Einmal bringen sie nicht im entferntesten ihre Sollbestände auf, so dass oft Bataillone von unter 300 Mann in die Wiederholungskurse einrücken. Noch mehr aber fehlt es an Cadres der Zahl und Eignung nach. Die günstigen Erfahrungen der Manöver sind insofern nicht massgebend, als dort nur die jüngern Jahrgänge einberufen und ihnen zahlreiche Offiziere des Auszuges und Instruktoren zugetheilt waren.
Es wird deshalb beabsichtigt, in der Landwehr wiederum eine Zweitheilung nach Altersklassen: «Reserve und Landwehr» einzuführen, welche Theilung gestattete, den Auszug um 24–36 feldtüchtige und vollzählige Bataillone zu verstärken.
Protokollauszug ans Militärdepartement zur Vollziehung und ans Finanzdepartement zur Kenntnissnahme.7
- 1
- E 27/12733.↩
- 2
- Cf. E 1004 1/166, no4362.↩
- 3
- Für die Tabelle vgl. dodis.ch/42479. Pour le tableau, cf. dodis.ch/42479. For the table, cf. dodis.ch/42479. Per la tabella, cf. dodis.ch/42479.↩
- 4
- Für die Tabelle vgl. dodis.ch/42479. Pour le tableau, cf. dodis.ch/42479. For the table, cf. dodis.ch/42479. Per la tabella, cf. dodis.ch/42479.↩
- 5
- Für die Tabelle vgl. dodis.ch/42479. Pour le tableau, cf. dodis.ch/42479. For the table, cf. dodis.ch/42479. Per la tabella, cf. dodis.ch/42479.↩
- 6
- Für die Tabelle vgl. dodis.ch/42479. Pour le tableau, cf. dodis.ch/42479. For the table, cf. dodis.ch/42479. Per la tabella, cf. dodis.ch/42479.↩
- 7
- Cette proposition a été approuvée le 4 décembre 1891, cf. E 1004 1/167, rf 5365.↩
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