Thematische Zuordung Serie 1848–1945:
VI. EISENBAHNEN
2. Der Bau der Simplonbahn
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 3, doc. 257
volume linkBern 1986
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
Archival classification | CH-BAR#E1004.1#1000/9#7090* | |
Dossier title | Beschlussprotokoll(-e) 02.01.-07.01.1884 (1884–1884) |
dodis.ch/42236 Protokoll der Sitzung des Bundesrates vom 4. Januar 18841 39. Simplonbahn
Durch Schreiben vom 16. April 18832 wurden Herr Minister Lardy in Paris und Herr Minister Bavier in Rom beauftragt, der Regierung, bei welcher sie akkreditirt sind, die neuen Pläne für die Simplonbahn und die bezügliche Denkschrift3, welche von Seite der Suisse occidentale eingereicht worden waren, mit einer angemessenen Note4 zu überreichen. Das Departement legte nun mit Vortrag vom 29. Mai 1883 die von Herrn Minister Lardy eingegangenen Berichte über die in dieser Angelegenheit getanen Schritte vor und machte auf folgende Mitteilungen des Leztern aufmerksam:
In einer Besprechung, welche Herr Lardy in Gesellschaft des Herrn Cérésole am 6. Mai und mit dem Ministerpräsidenten, Herrn Ferry, gepflogen hat5, kam dieser leztere darauf zu sprechen, dass von dem frühem Minister Sadi-Carnot der Vorschlag gemacht worden sei, den Nachteilen, die der Gotthard für Frankreich haben könnte, dadurch zu begegnen, dass die französ. Ostbahn ihre Linien zwischen Calais und Delle abkürze.
Herr Lardy berichtet über das an diese Bemerkung sich anschliessende Gespräch folgendermassen:
«Monsieur Cérésole a répondu que les Etats subventionnants du Gothard s’étaient réservé l’approbation des tarifs élaborés par la Compagnie, ce qui, à supposer que la solution préconisée par Monsieur Sadi-Carnot fût la moins coûteuse pour la France, constituerait une grande difficulté. Il a insisté ensuite sur les frais considérables d’une ligne directe de Porrentruy sur le Gothard, et au Central Suisse entre Bâle et Lucerne.
Monsieur Ferry a répliqué qu’il pourrait être plus simple d’accorder une légère subvention pour la ligne Suisse de raccordement entre l’Est français et Lucerne et que les tarifs du Gothard étant élaborés par une direction exclusivement Suisse et par un conseil d’administration en majorité suisse, les craintes relativement aux tarifs pourraient s’atténuer en raison de l’intérêt même de la Compagnie du Gothard à attirer sur son réseau le trafic français.
Monsieur Cérésole a insisté alors sur la nécessité, pour les tarifs élaborés par la Compagnie, d’obtenir l’homologation des Etats subventionnants, tandis que si la Compagnie Paris-Lyon-Méditerranée accorde une subvention au Simplon, il est probable que le P.L.M. aura une représentation directe ou indirecte dans le Conseil d’administration du tunnel et par conséquent, sa part légitime d’influence dans l’élaboration des tarifs destinés à concurrencer le Gothard.»
Das Eisenbahndepartement spricht sich hierüber wie folgt aus:
«Es braucht wohl kaum bemerkt zu werden, dass die Behauptung des Herrn Cérésole, als unterliegen die Tarife der Gotthardbahn der Genehmigung der subventionirenden Staten, keinerlei Grund hat. Leider ist dieselbe aber auch geeignet, den Schweiz. Eisenbahnen wesentlichen Schaden zuzufügen. Bekanntlich ist der Verkehr zwischen der franz. Ostbahn einerseits und der Jura-Bern-Luzern-Bahn und der Centralbahn, als Zufahrtslinie zum Gotthard andererseits, ein sehr bedeutender und es bestehen zur Regelung desselben mannigfache Tarifkonventionen, wie sie auch in Zukunft notwendig sein werden. Es ist nun einleuchtend, dass dieses Verhältnis notwendig gestört und geschädigt werden muss, wenn der französischen Regierung offiziell mitgeteilt wird, es stehe der Verkehr der Ostbahn mit den schweizer. Bahnen unter der Kontrolle der deutschen Regierung. Die P.L.M.-Bahn tut ohnedies ihr Möglichstes, um den englisch-italienischen Verkehr von den schweizer. Bahnen abzulenken und wird hierin durch die von Herrn Lardy berichteten Vorgänge wirksam unterstüzt.» Das Departement hält daher dafür, es sei Herr Lardy zu beauftragen, die französische Regierung über die wahre Sachlage zu unterrichten.
Sodann verwies das Departement auf weitere Mitteilungen des Herrn Lardy, die ebenso wichtiger Natur sind, aber nicht in seinen Geschäftskreis fallen, so die Erklärung des Herrn Ministers Raynal, es habe der Simplon für Frankreich ausschliesslich nur ein politisches Interesse (Brief vom 25. April, pag. 10)6, und Anderes, was sich mehr auf die Art der Behandlung dieser Frage von Seite des Ministers bezieht. Das Departement stellte den Antrag:
1. «Es sei Herrn Lardy der Auftrag zu erteilen, die oben erwähnten, in seiner Gegenwart und ohne Widerspruch von seiner Seite getanen Äusserungen des Herrn Cérésole gegenüber der französischen Regierung zu berichtigen und derselben die Erklärung abzugeben, dass eine Kontrolle über die Gotthardtarife weder der deutschen noch der italienischen Regierung zustehe, sondern dass diese Kontrolle einzig von der schweizer. Regierung, wie über alle ändern schweizer. Bahnen ausgeübt werde.
2. Die Akten seien zur weiteren Berichterstattung dem politischen Departement zu übermachen.»
Diese Angelegenheit wurde dem politischen Departement mit Bezug auf beide Anträge zum Mitbericht überwiesen.
Das politische Departement hegte die Besorgnis, es könnte ein Schreiben in dem Wortlaute, wie ihn das Eisenbahn-Departement vorschlug, als einzige Antwort auf die zahlreichen Schritte des Herrn Lardy und seine Interesse bietenden Mitteilungen, von diesem Minister als ein Tadel oder selbst als eine Missbilligung seines Verhaltens in dieser Angelegenheit angesehen werden.
Es schien dem politischen Departement, die an und für sich übrigens ganz richtige Bemerkung des Eisenbahndepartements sollte in schonender Weise eingekleidet werden.
Es lag dem Departement besonders daran, von Herrn Lardy mündlich zu vernehmen, welche Auskunft er über die Unterredung vom 6. Mai zu erteilen im Falle sei. Diese mündlichen Auseinandersezungen sind sodann dem Vorsteher des Departements gegeben worden. Herr Lardy bemerkte, er habe sich nicht getraut, die Behauptungen des Herrn Cérésole zu dementiren, den er in allem auf den Gotthard Bezüglichen für genauer unterrichtet hielt, als sich selbst; er erklärte sich aber bereit, den Irrtum zu berichtigen, sobald sich hiefür ein günstiger Anlass böte.
Diess sei jedoch bisher nicht der Fall gewesen. Es dürfte daher dieser Anlass durch den Auftrag an Herrn Lardy herbeigeführt werden, der französischen Regierung die hierseitige Mitteilung vom 20. April in Erinnerung zu bringen. An jenem Tage habe Herr Lardy die neuen Simplonpläne und Voranschläge dem Herrn Ferry zugestellt und der franz. Regierung zur Prüfung empfohlen. Der Augenblik sei nun gekommen, wo der Bundesrat derselben die Mitteilung in Erinnerung rufen und an sie eine Anfrage über das Ergebnis der betreffenden Prüfung richten könne.
Das politische Departement beantragt daher, an den Minister in Paris eine entsprechende Zuschrift zu richten und legt den Entwurf zu einer solchen vor.
Die Vorlage erhält die Genehmigung des Bundesrates.
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Railway Simplon railway (1873–1913)