Thematische Zuordung Serie 1848–1945:
VI. EISENBAHNEN
1. Der Bau der Gotthardbahn
1.1. Finanzierung der Bahn und Verwendung der Baurestgelder
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Documents Diplomatiques Suisses, vol. 3, doc. 87
volume linkBern 1986
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Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
▼ ▶ Cote d'archives | CH-BAR#J1.2#1000/1310#36* | |
Ancienne cote | CH-BAR J 1.2(-)1000/1310 10 | |
Titre du dossier | Gotthardbahn (Privatschriften) (1866–1880) | |
Référence archives | 5-7 |
dodis.ch/42066
Protokoll der Sitzung der Direktion der Gotthardbahn1
Mit Schreiben vom 28/30. v. Mts.2 bringt der Schweizerische Bundesrath eine vom 3. Dezember abhin datierte Zuschrift3 in Erinnerung, durch welche er die Direktion eingeladen hat, ihn mit Rücksicht auf die in der Presse erfolgten Kundgebungen betreffend namhafte Überschreitung des Kostenvoranschlages für die Gotthardbahn über diese Verhältnisse im Allgemeinen und insbesondere über die nach Art. 29 der Verordnung zum Eisenbahngesetz vom 1. Februar 18754 in Betracht zu ziehenden Punkte Bericht zu erstatten, und sucht um sofortige Mittheilung darüber nach, bis wann spätestens er in den Besitz dieses Berichtes gelangen werde, da mehrere Kantonsregierungen Auskunft über diese Angelegenheit zu erhalten wünschen.
Herr Oberingenieur Hellwag eröffnet der Direction, dass er ihr heute noch oder spätestens morgen die nachfolgenden Vorlagen unterbreiten werde: 1. das Bauprojekt für die noch nicht in Angriff genommenen Linien des Gotthardbahnnetzes, 2. den Kostenvoranschlag für das gesammte Gotthardbahnnetz, 3. den Bericht zur Erläuterung der unter Ziffer 1 und 2 bezeichneten Vorlagen nebst einem Spezialbericht über die Gründe der stattgehabten Überschreitung des Kostenvoranschlages der internationalen Konferenz für die Bahnlinien Biasca-Bellinzona-Locarno und Lugano-Chiasso.
Das Tit. Präsidium theilt der Direction mit, es habe sich nach Eingang des oben erwähnten Schreibens des Schweiz. Bundesrathes mit dem Herrn Bundespräsidenten in mündliches Benehmen gesetzt. Dabei habe es demselben eröffnet, dass die eben erwähnten Vorlagen des Oberingenieurs sowie der Entwurf der Direktion zu einer an den Bundesrath betreffend die Finanzlage der Gotthardbahngesellschaft zu richtenden Eingabe ungefähr um die Mitte des gegenwärtigen Monates gedruckt an die Mitglieder des Verwaltungsrathes werden versendet werden können, dass es möglich werden dürfte, den Verwaltungsrath auf die letzten Tage des gegenwärtigen oder die ersten des künftigen Monates zur Behandlung dieser Angelegenheit einzuberufen, und dass erst nach dieser Sitzung des Verwaltungsrathes die von dem Bundesrathe mit seinem Eingangs erwähnten Schreiben verlangte Berichterstattung an denselben werde abgehen können. Das Präsidium fügt bei, es habe indessen dem Herrn Bundespräsidenten unter Vorbehalt der Genehmigung der Direction das Anerbieten gemacht, ihm schon jetzt in vertraulicher Weise die den Mitgliedern des Verwaltungsrathes zuzustellenden Imprimate abschnittweise je nach dem Vorschreiten des Druckes zu übermitteln. Schliesslich theilt das Präsidium mit, dass sich der Herr Bundespräsident mit dem Inhalte dieser Eröffnungen einverstanden erklärt und die Bereitwilligkeit ausgesprochen habe, nachdem ihm das Einverständniss der Direktion mit dem Anerbieten ihres Präsidiums zur Kenntniss gebracht worden sein werde, was auf telegraphischem Wege geschehen möge, dem Bundesrathe die entsprechenden Mittheilungen zu machen, so dass dann eine schriftliche Beantwortung der Eingangs erwähnten Zuschrift des Bundesrathes nicht mehr nothwendig wäre.
Es wird beschlossen:
Sich im Ganzen mit dem von dem Tit. Präsidium entwickelten Programme für das in Sachen einzuschlagende Verfahren einverstanden zu erklären sowie im Speziellen das dem Herrn Bundespräsidenten gemachte Anerbieten gut zu heissen und das Präsidium zu ermächtigen, demgemäss zu verfahren.
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Chemin de fer Tunnels des Alpes Ligne du Gothard, construction (1871–1886)