Classement thématique série 1848–1945:
I. LES RELATIONS INTERGOUVERNEMENTALES ET LA VIE DES ÉTATS
I.8 EMPIRE OTTOMAN
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 2, doc. 334
volume linkBern 1985
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E13#1000/38#529* | |
Old classification | CH-BAR E 13(-)1000/38 99 | |
Dossier title | Verhandlungen mit der Türkei betr. den Abschluss eines Handels-, Niederlassungs- und Konsularvertrages,T. 1: Korrespondenz über die Frage der Zulassung der Schweizer zum Erwerb von Grundbesitz in der Türkei; Bundesratsbeschlüsse; Abbruch der Verhandlungen durch die Schweiz (1868–1875) |
dodis.ch/41867
Durch geehrte Depesche des Herrn Bundespräsidenten d. d. 4. September 18682 wurde mir Copie einer Eingabe des Schweizervereines in Bukarest an das eidgenössische politische Departement mitgetheilt, in welcher die Petenten um die Errichtung eines schweizerischen Consulates in den Donaufürstenthümern ansuchten. Gleichzeitig beauftragte mich der Herr Bundespräsident, vertrauliche Erkundigungen über die Zulässigkeit u. Stellung der Consuln in Rumänien für Staaten, die mit der Türkei in keinem Vertragsverhältnisse stehen, einzuziehen.
Durch meine Depesche vom 21. October 18683 beantwortete ich die an mich gestellten Fragen nach einer Rücksprache mit dem Grafen Beust eingehend. Der österreichische Reichskanzler war der Ansicht, dass es nicht angezeigt wäre, Consulate in Rumänien zu errichten ohne Einwilligung oder wenigstens Mitwissen der Pforte, da das Suzeränitätsverhältniss derselben zu Rumänien doch noch immer in Kraft stehe. Um Gewissheit darüber zu erlangen, welche Ansichten die Pforte in Bezug auf Errichtung schweizerischer Consulate in den Donaufürstenthümern habe, ersuchte ich Baron Bernus, der im Dezember 1869 nach Constantinopel reiste und als Schwiegervater des ersten Österreich. Botschaftsrathes öfter Gelegenheit hatte, mit dem Minister des Äussern zusammenzukommen, ganz confidentiel Erkundigungen über diesen Punkt einzuziehen.
In meiner Depesche von 14. April 18694 berichtete ich dem Herrn Bundespräsidenten ausführlich die mir von Baron Bernus überbrachte Antwort. Sie lautete dahin, dass der Errichtung von schweizerischen Consulaten in Rumänien jedenfalls ein Handelsvertrag zwischen der Schweiz und der Türkei vorangehen müsste, dass durch Stipulationen in demselben ohne Zweifel zu Gunsten der Schweiz eine Ausnahme von dem bis jezt festgehaltenen Grundsätze gemacht würde, demzufolge nur diejenigen Staaten ein Recht haben, in der Türkei Consulate zu errichten, welche auch einen Gesandten bei der Pforte beglaubigt haben. Die türkische Regierung zeigte bei dieser Gelegenheit ihre volle Geneigtheit zum Abschlüsse eines Handelsvertrages mit der Schweiz.
Diese Mittheilungen des Baron Bernus wurden mir später vollinhaltlich vom damaligen türkischen Botschafter Haider Effendi bestätigt.
Von Seite des Herrn Bundespräsidenten wurde mir 1870 mitgetheilt, dass vorerst der Bericht der Abordnung zu der feierlichen Eröffnung des Suezcanales abzuwarten sei, ehe diese Frage in fernere Erwägung gezogen werden könne. Bei meiner lezten Anwesenheit in Bern theilte mir Herr Bundespräsident Dubs mit, Herr Minister Kern habe sich geäussert, dass die Schweizer in der Türkei noch für eine Reihe von Jahren unter dem französischen Protectorate stehen und dass er der Ansicht sei, dass es besser wäre, einen solchen Vertrag in Paris abzuschlies
Wenn auch die Schweizer in der Türkei vorerst noch unter französischem Protectorate stehen, so ist diess doch nicht mit den vielen unserer Landsleute in den Donaufürstenthümern der Fall, denn diese wenden sich bekanntlich vorkommenden Falles an irgend einen beliebigen anderen Consul, und wie mir versichert wird, geschieht diess auch sehr häufig in der Türkei. Warum aber ein Handelsvertrag mit der Türkei gerade in Paris abgeschlossen werden sollte und nicht ebenso gut in Wien, ist nicht leicht einzusehen.
In meiner Depesche No 157/1045 d. d. 14. December 18705 hatte ich die Ehre, dem Herrn Bundespräsidenten mitzutheilen, dass der neue hiesige türkische Botschafter Khalil Bey mir gegenüber die Vermuthung ausgesprochen habe, dass die Proposition zum Abschlüsse eines Handelsvertrages zwischen der Schweiz und der Türkei vielleicht von Constantinopel aus wieder in Anregung gebracht werde. Diess ist nun in der That geschehen, denn vor zwei Tagen zeigte mir der türkische Botschafter Khalil Bey officiel an, dass, falls die Schweiz gewillt sei, einen Handelsvertrag mit der Türkei abzuschliessen, er von der Pforte beauftragt sei, mit mir die Praeliminarien zu einem solchen zu berathen.
Auf diese formelle Anfrage muss ich begreiflicherweise dem Botschafter auch eine bestimmte Antwort ertheilen und ich erlaube mir daher, Sie höflich zu ersuchen, mir gefälligst mittheilen zu wollen, wie dieselbe zu lauten hat.
Die Dispositionen der Pforte scheinen jedenfalls günstig zu sein, und es ist immerhin die Frage, ob wir später das nämliche Entgegenkommen finden werden.
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