dodis.ch/41720 Le Ministre de la Confédération d’
Allemagne du Nord à Berne, le Général von Rôder, au Président de la Confédération,
E. Welti1
Durchdrungen von der Überzeugung, dass die Erstellung einer Alpenbahn durch das Centrum der Schweiz, im Hinblik auf die des Mont Cenis und Brenner, für Preussen und den Norddeutschen Bund zu einer commercionellen Nothwendigkeit geworden sei, ist des Unterzeichneten Gesandten des Norddeutschen Bundes unausgesetztes Streben dahin gerichtet gewesen, diese seine Auffassung auch bei seiner hohen Regierung zur Geltung zu bringen.
Wenn die Letztere prinzipiell dieselbe auch vollkommen theilte, so waltete dennoch stets die berechtigt scheinende Ansicht vor, dass bei einem Unternehmen, welches die Schweiz vor Allem berühre und interessire, die Initiative dafür auch zunächst von dieser ausgehen müsse.
Nachdem der Unterzeichnete durch mehrfache eingehende Berichte dargethan, dass diese Erwartung sich nicht realisiren dürfte, stand der Bundeskanzler Graf von Bismarck im Begriff, die erforderlichen Instructionen über diesen Gegenstand zu erlassen, als Italien ebenfalls erklärte, dass es den Augenblick gekommen glaubte, sich unmittelbar mit Preussen und Baden in Verbindung zu setzen, um durch eine förmliche Erklärung zu Gunsten der Gotthard-Linie, die in der Schweiz noch vorhandenen Zweifel über die Richtung der Bahn zu lösen, und damit für die weitere Entwickelung der Frage eine feste Grundlage zu finden.
Durch die geographische Lage und die Gestaltung des Eisenbahnnetzes sind die östlichen Theile des Gebietes des Norddeutschen Bundes auf den Brenner, die westlichen und Baden dagegen auf einen Übergang der Central-Alpen angewiesen.
Da somit die Interessen der erstbenannten Theile durch die Brenner-Linie wenigstens theilweise befriedigt sind, so glaubt des Unterzeichneten Hohe Regierung, mit Rücksicht auf die westlichen Partien, und in Erwägung der ihr vorliegenden motivirten Berichte und Gutachten, sich im Verein von Italien definitiv und exclusiv zu Gunsten des St. Gotthard aussprechen zu sollen.
Indem der Unterzeichnete dies, als hierzu bevollmächtigt, thut, beehrt er sich, zugleich im Namen seiner hohen Regierung den hohen Schweizerischen Bundesrath ganz ergebenst zu ersuchen, die ihm nunmehr gebührende Initiative ergreifen, und ein bestimmtes Project formuliren zu wollen, welches als Basis zu den Verhandlungen der betheiligten Staaten dienen könne.
Indem der Unterzeichnete Gesandte des Norddeutschen Bundes einer hochgeneigten Rückäusserung entgegensieht, beehrt er sich [...].