Classement thématique série 1848–1945:
I. LES RELATIONS INTERGOUVERNEMENTALES ET LA VIE DES ÉTATS
I.3. AUTRICHE-HONGRIE
Également: Approbation de la conclusion du Traité commercial. Annexe de 18.5.1868 (CH-BAR#E2200.53-06#1000/1751#148*).
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 2, doc. 141
volume linkBern 1985
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E13#1000/38#357* | |
Old classification | CH-BAR E 13(-)1000/38 82 | |
Dossier title | Korrespondenz des Handels- und Zolldepartements, u.a. mit der Schweizer Gesandtschaft in Wien; Anträge des Handels- und Zolldepartements an den Bundesrat; Vertragsentwürfe; Notizen; Bundesratsbeschlüsse; Bestimmungen über die Gewerbelegitimationskarte und Behandlung des grenznachbarlichen Verkehrs; Akten der Bundesversammlung und Bundesbeschluss (11.12.1868) betr. Genehmigung des Handelsvertrages (1868–1869) |
dodis.ch/41674
Eben als ich von Hr. Sectionschef von Pretis, mit dem ich mich über den Handelsvertrag besprochen hatte, zurükkehrte, empfing ich Ihr heutiges Telegramm2 und beehre mich, Ihnen dasselbe sogleich schriftlich zu beantworten.
Nachdem ich, schon zwei Tage bevor ich das Telegramm vom 11.3 erhalten hatte, und zwar in Folge Ihrer erläuternden Auseinandersetzung des nachfolgenden Telegrammes, die Erklärung abgegeben hatte, dass der hohe Bundesrath wünsche, dass blos das Alinea 2 des Artikels 2 stehen bleibe und die österreichischen Bevollmächtigten keine weiteren Einwendungen dagegen erhoben hatten, mir auch zugleich die Zusicherung gegeben wurde, dass nun der Generalrapport über die Verhandlungen dem Baron Beust in kürzester Zeit übergeben werden solle, wartete ich einige Tage zu in der Hoffnung, dass nun alle Schwierigkeiten behoben seien und die Angelegenheit einen günstigen Fortgang nehmen werde. Den 14ten begab ich mich auf das Ministerium des Äusseren und erkundigte mich bei Baron Gagern, ob der Vertrag dem Minister Beust schon unterbreitet worden sei, was er mir verneinte, mich zugleich aber auch aufforderte, sobald möglich, eine Note an den Herrn Reichskanzler zu richten, damit er (der Minister des Äusseren) eine Grundlage habe, auf die hin er beim Handelsministerium die Sache betreiben könne. Diese drängende Note übersandte ich Freitags den 15ten, ging aber heute zu Hr. von Pretis, um mich bei ihm zu erkundigen, woran die Verzögerung liege. Herr Sectionschef von Pretis versicherte mich, dass binnen ein Paar Tagen sein Referat dem Herrn Reichskanzler übergeben werde; der Abbruch der Vertragsverhandlungen zwischen der Schweiz und dem deutschen Zollverein in Berlin4habe eine theilweise Umarbeitung des Referates nothwendig gemacht.
Ich gestehe Ihnen, dass dieser Abbruch leider eine höchst nachtheilige Rükwirkung auf unsere hiesigen Verhandlungen hat, indem die Österreich. Bevollmächtigten, insbesondere Hr. von Pretis, misstrauisch geworden sind und immer noch andere Gründe hinter diesem Abbruche wittern, als in der That vorhanden sind. Ich hatte alle Mühe, dem Herrn Sectionschef die wahre Sachlage begreiflich zu machen und ihn insbesondere über die geringe Bedeutung des von einzelnen Cantonen erhobenen Ohmgeldes aufzuklären. Er meinte nun freilich, es handle sich dabei ja durchaus nicht um den geringen Betrag der Mehrbesteuerung, sondern um das Prinzip. Es frappirte mich, dass Hr. von Pretis heute zum ersten Male die Abschliessung eines Vertrages über litterarisches Eigenthum erwähnte; auch auf diesen Gedanken ist er nur durch die Zeitungsreferate über den Abbruch der Verhandlungen in Berlin gekommen. Ob sich der Unterzeichnung unseres Handelsvertrages neue Hindernisse entgegenstellen werden, kann ich Ihnen heute mit Bestimmtheit noch nicht sagen. Wenn Hr. v. Pretis Wort hält und binnen zwei Tagen sein Referat dem Baron Beust übergiebt, so ist der Geschäftsgang folgender: Der Vertrag wird ins ungarische übersetzt und dem Handelsminister nach Pest geschikt, ein deutsches Exemplar wird dem hiesigen Handelsminister zur Begutachtung übergeben. Ich habe den Herrn Landesoberpostdirector Gervey dringend ersucht, er möchte mit dem ung. Handelsminister sprechen, dass er den Vertrag sehr bald wieder zurükleite; Hr. v. Pretis seinerseits hat mich versichert, dass von Seite des Handelsministers keine Einwendungen erhoben werden. Sobald die Gutachten von den beiden Handelsministerien zurükkommen, so wird Baron Beust den Tag der Unterzeichnung bestimmen.
Ich werde begreiflicherweise nicht das Geringste versäumen, um diesen Zeitpunkt so viel als nur thunlich zu beschleunigen; ich dränge nach jeder Richtung hin nach Kräften und hoffe noch immer, dass es mir möglich sein wird, binnen Kurzem ein günstiges Resultat zu erreichen, da ich die Wichtigkeit eines baldigen günstigen Abschlusses dieser Frage in ihrem vollen Umfange erkenne und zu würdigen weiss.
Ich kann nur wiederholt mein tiefes Bedauern aussprechen, dass der Abbruch der Berliner Verhandlungen gerade in einen Moment gefallen ist, indem er nur nachtheilig auf die hiesigen Unterhandlungen rükwirken müsse.
Wie Ihnen bekannt ist, haben sowohl das norddeutsche Zollparlament, als auch der Österreich. Reichsrath den Handels- und Zollvertrag zwischen Österreich und dem Zollverein ratificirt, der ungarische Landtag denselben verworfen und zwar aus ganz formellen Gründen, weil er nämlich findet, dass in dem in der Eingangsformel und auch im Vertrage selbst vorkommenden Passus, «die Staaten Sr. K. K. apostolischen Majestät», die staatsrechtliche Selbständigkeit des Königreichs Ungarn nicht hinreichend gewahrt werde. Der ungarische Ministerpräsident Graf Andrassy wird daher zum Behufe der Vereinbarung einer permanenten Formel für die Beziehung Österreichs in internationalen Verträgen in nächsten Tagen hier erwartet.
Hinsichtlich des Postvertrageshabe ich die Ehre, Ihnen mitzutheilen, dass Herr Oberpostcontrolleur Fuchs das Ausführungs-Reglement auch schon vereinbart hat, und dass er heute und morgen damit beschäftigt ist, in einem Anhang oder Protocolle, das speciell das schweizerisch-österreichische Postverhältniss vorzüglich mit Berüksichtigung des Gränzrayons betrifft, zu regeln, wodurch die Lindauer Übereinkünfte den gegenwärtigen Verhältnissen angemessen modificirt werden. Es scheint, dass auch bei diesen Verhandlungen eine grössere Einfachheit erzielt werden wird. Hr. Fuchs hat darüber weitläufig an sein Departement referirt und war auch genöthigt, noch in Chur Erhebungen einzuziehen. Bis dieselben eintreffen, werden die Verhandlungen unterbrochen, unterdessen wird aber das Reglement gedrukt und die Gränzkarte angefertigt.
Bis Dienstag den 26. dieses kann wohl alles in Ordnung und zur Unterzeichnung bereit sein. Die beiden hiesigen Bevollmächtigten werden übrigens die Vollmacht zum Unterzeichnen erst dann erhalten, wenn die oben erwähnte, permanente Formel für die Bezeichnung Oesterreichs vereinbart sein wird, was sich möglicherweise auch vierzehn Tage hinausziehen kann. Wenn nun Hr. Fuchs mit seinen Arbeiten fertig ist und bis dahin diese Bezeichnungs-Vereinbarung noch nicht stattgefunden hat, so wird er abreisen und ich werde dann den Vertrag und das Ausführungs-Reglement unterzeichnen wie es auch Herr Dr. Heer in Berlin gethan hat. Nur möchte ich jezt schon, für den unvorhergesehenen Fall, die Frage stellen, ob es der hohe Bundesrath für nöthig erachtet, mir für die eventuelle Unterzeichnung des Reglements eine eigene Vollmacht auszustellen oder ob, wie ich glaube, meine jezige Vollmacht genügt, da das Ausführungsreglement strenge genommen ja nur ein Annex zum Vertrag ist.
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