Classement thématique série 1848–1945:
I. RELATIONS BILATÉRALES
I.9. France
I.9.5. Question de Savoie
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 1, doc. 351
volume linkBern 1990
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
Archival classification | CH-BAR#E2300#1000/716#698* | |
Dossier title | Paris, Politische Berichte und Briefe, Militärberichte, Band 12 (1859–1859) |
dodis.ch/41350 Le Ministre de Suisse à Paris, J. C. Kern, au Conseil fédéral1
In Folge Ihres Auftrages vom 5ten d.M.2 benuzte ich den heutigen ordentlichen Audienztag, um dem Minister des Äussern von einer Note verbale Kenntnis zu geben, welche mutatis mutandis ganz gleich lautend ist, wie die für den sardinischen Minister bestimmte, wovon Sie mir in Beilage eine Copie mitgetheilt haben.3 Graf Walewski, nachdem er von dieser Note verbale, wovon ich ihm Abschrift zurükliess, Kenntnis genommen, bemerkte Folgendes: Es werde sich an der Konferenz in Zürich auch nicht darum handeln können, des Nähern über die Konstituirung einer Confédération italienne einzutreten, welch leztere noch etwas in der Luft schwebe. Aber wenn es sich später einmal wirklich darum handle, so werde keine der Mächte die Absicht haben, den Stipulationen von 1815, so weit solche sich auf die Neutralisirung der savoyischen Gebietstheile beziehen, zu nahe zu treten.
Der Graf benuzte dann diesen Anlass, mir zu eröffnen, wie sehr die Mitglieder der Conferenz über den zuvorkommenden und äusserst höflichen Empfang in Zürich erfreut seyen, und ersuchte mich, den Behörden in seinem Namen seine volle Anerkennung und seinen Dank auszusprechen. Ich werde auch nicht unterlassen, Herrn Regierungspresidenten Dubs hievon Kenntnis zu geben.
Betreffend die Situation im Allgemeinen so äusserte er sich dahin: es scheine, dass die Conferenz in Zürich sich etwas mehr in die Länge ziehe, als man anfänglich glaubte. Es bleiben eben der Schwierigkeiten noch manche zu lösen, die man in Italien selbst eher vermehre als vermindere.
Ich hielt es für angemessen, auch Lord Cowley (den ich ebenfalls heute besuchte), in konfidentieller Weise von dem, was in Bezug auf Mittheilung einer solchen Verbalnote geschehe, in Kenntnis zu sezen, und da er den Wunsch äusserte, eine Copie dieser Note zu erhalten, nur als konfidentielle Mittheilung und à titre de renseignement, so glaubte ich keinen Anstand nehmen zu sollen, in solchem Sinn seinem Wunsche zu entsprechen, und dies um so weniger, als, wenn wirklich unsern vertragsmässigen Rechten zu nahe getreten werden wollte, wir vorzüglich auf Englands Unterstüzung werden zählen können. Cowley sagte mir dann, Walewski habe ihm erst kürzlich mit der grössten Bestimmtheit erklärt, dass durchaus keine Rede davon sei, dass Frankreich irgend welche Änderung in Bezug auf die Territorialabgrenzung zu Sardinien anstrebe. Cowley fügte bei, wenn der Krieg länger angedauert hätte, so wäre es wohl möglich gewesen, dass Frankreich gesucht hätte, für seine Opfer in dieser Richtung eine etwelche Entschädigung zu erhalten. Wenn aber – was er nun als sicher ansehe – von Seite Frankreichs in Bezug auf die Beziehungen zu Savoyen keinerlei Änderungen verlangt werden, so würde er es nicht für klug halten, diesfalls von Seite der Schweiz Reclamationen zu erheben. In ihrer Stellung liege es nur, ungeschwächt zu behaupten, was ihr durch die Verträge vom Jahr 1815 zugesichert worden sei.
Das Zustandekommen einer italienischen Confédération hält er noch für sehr problematisch, ja selbst den Zusammentritt eines Congresses noch keineswegs für ausgemacht. Überhaupt findet er die Lage der Dinge noch sehr kritisch. Ein Kongress würde dann allerdings unvermeidlich, wenn in Italien Unruhen ausbrechen sollten, die eine europäische Intervention nach sich ziehen dürften. Betreffend die italienischen Herzogthümer, so sei ganz sicher, dass der Kaiser die Wiedereinsezung der Fürsten in ihre frühem Rechte in Villafranca zugegeben habe, jedoch ausdrüklich nur in dem Sinn, so ferne dies ohne Anwendung von Gewalt geschehen könne.
Auch von andrer Seite wurde mir mit grosser Bestimmtheit versichert, Frankreich werde unter keinen Umständen zugeben, dass für Wiedereinsezung der Herzoge in ihre von ihnen verlassenen Besizungen Waffengewalt angewendet werde. Cowley ist übrigens der Meinung, die Stimmung in den Herzogthümern sei keineswegs so einmüthig gegendie frühem Fürsten, wie man aus den öffentlichen Blättern schliessen könnte; die Bevölkerung in den Städten sei gegen sie, aber bei der Landbevölkerung haben sie doch noch ziemlich viel Anhang. Lord Cowley erkundigte sich dann auch nach dem Gang der Unterhandlungen von Hr. Latour mit der Regierung von Neapel.4 Ich erwiederte ihm, offiziell sei mir hierüber nichts Näheres bekannt, nach Correspondenzen, die ich in öffentlichen Blättern gelesen, müsste ich schliessen, dass die Regierung von Neapel dem Zweck der Mission Schwierigkeiten entgegenstelle, so ferne jene Berichte nämlich richtig seyen.
Die Mittheilung der Note von Rechberg5 betreffend die Abhaltung der Conferenz in Zürich verdanke ich bestens.
Der Frage, welche auf Savoyen Bezug hat, werde ich fortgesezt meine Aufmerksamkeit zuwenden. Die Tendenzen einer gewissen Parthei, der clericalen und conservativen, welche mit der Annexion an Frankreich liebäugelt, sollen nach übereinstimmenden Berichten durchaus nicht den Anklang in Savoyen selbst finden, welchen jene Parthei erwartet hatte.
Hier ist Alles den auf den 14 und 15ten August angesezten Festen zugewandt. Schon jezt ist eine sehr grosse Masse Fremder eingetroffen und die Eisenbahnen bringen mit jedem Zug neue Schaaren von Neugierigen. Die Truppen, die ich schon vor ein paar Tagen im Lager bei Saint-Maur gesehen, sehen sehr wohl erhalten aus und die ganze Pariserbevölkerung bezeugt ihnen schon seit 8 Tagen in einer permanenten Wanderung nach dem Lager allgemeine Teilnahme.
- 1
- Rapport: E 2300 Paris 12.↩
- 2
- E 1001 (E) q 1/44, no 3348.↩
- 3
- Cf. le projet de note verbale à la Sardaigne, adopté par le Conseil fédéral le 3 août 1859 (PVCF E 1004 1/38, no 3302); transmise à Kern le 5 août(E 1004 1/38, no 3348).↩
- 4
- Cf. Nos 346 et 350.↩
- 5
- Note à Mensshengen du 27 juillet 1859, No 348.↩