Classement thématique série 1848–1945:
III. AFFAIRE DE NEUCHÂTEL
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 1, doc. 254
volume linkBern 1990
more… |▼▶Repository
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
Archival classification | CH-BAR#E1004.1#1000/9#2718* | |
Dossier title | Beschlussprotokoll(-e) 18.12.-19.12.1856 (1856–1856) |
dodis.ch/41253 CONSEIL FÉDÉRA L Procès-verbal de la séance du 18 décembre 18561 5045. Preussische Gesandtschaft. Einstellung der diplomatischen Beziehungen.
Mit Note vom 16. ds.2 macht der Preussische Gesandte bei der Eidgenossenschaft, Herr v. Sydow, die Eröffnung, dass er vom Könige angewiesen worden sei, seine amtlichen Beziehungen zu den eidgenössischen Behörden abzubrechennnd dass in Übereinstimmung hiemit auch die Gesandschaftskanzlei in Bern gleichzeitig ihre amtlichen Funktionen einstelle.
5046. Paris. Minister.
Mit Depesche vom 16. ds.3 berichtet der eidgenössische Minister Barman in Paris: Herr Walewski habe ihm gestern mitgetheilt, dass die diplomatischen Beziehungen Preussens mit der Schweiz abgebrochen und die französische Gesandtschaft in Bern mit der Protektion der Preussischen Unterthanen daselbst beauftragt sei; Preussen mobilisire zwei Armeekorps (das 3. u. 5te), wovon eines nach dem Grossherzogthum Baden und das andere über Hohenzollern dirigirt werden sollen; das Preussische Kabinet stehe in Unterhandlung wegen des Durchmarsches dieser Truppen.4 H. v. Hatzfeldt habe am 13. ds. dem Grafen Walewski eine Note eingereicht, im Wesentlichen dahin lautend, dass Preussen auf alle Negotiationen mit der Schweiz verzichte und sich Vorbehalte, diejenigen Massregeln zu ergreifen, welche es zur Wiederherstellung seiner Rechte geeignet finde; es werde indessen geneigt sein, die Vorschläge einer der Mächte, die das Protokoll von London unterzeichnet haben, anzuhören, und dass ein Artikel in den «Moniteur» eingerükt werde, welcher die Position Frankreichs erkläre, damit man sich in der Schweiz über dessen Intentionen nicht täusche.
Auf die Frage, welches die Haltung Frankreichs sein werde, habe H. Walewski geantwortet, dass er den Sinn der Preussischen Note nicht ganz verstehe und deshalb nähere Erläuterungen verlangen werde; er könne jedoch in offiziöser Weise erklären, dass Frankreich nach der erhaltenen Ablehnung keine neuen Vorschläge machen und sich dem Einzuge der Preussen in das Grossherzogthum Baden nicht widersezen werde. Ob die Preussische Armee unverzüglich aufbrechen werde, habe H. Walewski nicht zu wissen erklärt.
Diesem fügt H. Barman bei: er seze voraus, dass ihm Weisung über sein Verhalten zukommen werde und dass die Schweiz sich nicht dahin einschüchtern lasse, der Drohung zu willfahren, was sie der wohlwollenden Intervention eines befreundeten Staates verweigert habe. Sodann sei es wichtig, dass die Frage ihren durchaus nationalen Karakter behalte und nicht mit fremdartigen Elementen complizirt werde, weil dies unsere alten und heimlichen Gegner wünschen, nach einem abscheulichen Artikel der «Assembléenationale», welchen er beischliesst. Die Wahlen Vogts und Klapkas seien in Deutschland geschikt benuzt worden und man fange schon an, von Propaganda am Rhein zu sprechen. Was die Rükberufung der Schweizer Truppen in Neapel betreffe, so würdige er vollkommen alle Schwierigkeiten, welche sich an die Ausführung knüpfen müssten, allein er wisse bestimmt, dass der blosse Gedanke an dieselbe in gewissen Kreisen einen wahrhaften Schreken erzeugen würde. Der Kaiser Napoleon sei über die erfahrene Ablehnung erzürnt, allein man dürfte doch in Berlin sich über die Wirkung dieser Unzufriedenheit täuschen, da der Kaiser mit der Neuenburgerfrage sich sehr angelegentlich beschäftige; auch halte er, H. Barman, dafür, dass wenn ein Vorschlag, welcher Aussicht auf Annahme von beiden Seiten darböte, gemacht werden würde, das französische Kabinet. nicht anstehen würde, denselben vorzubringen (à présenter), troz dem, was H. Walewski geäussert habe.
Diese beiden vorstehenden Aktenstüke waren den Mitgliedern des Bundesrathes auf dem Zirkulationswege zur Kenntnis gebracht worden. Es fügte das Präsidium denselben die weitere Mittheilung bei, dass ihm von Seite der kaiserlich Russischen Gesandtschaft in einer Audienz vom heutigen Tage im Aufträge ihrer Regierung eröffnet worden sei, dass, wenn eine schweizerische Delegation nach Berlin sich begäbe mit der Nachricht der Loslassung der Gefangenen, sie freundliche Aufnahme zu weitern Unterhandlungen fände, mit deren Resultat sie befriedigt sein würde; dabei habe die Gesandtschaft die freundlichen Gesinnungen Russlands für die Schweiz hervorgehoben und beigefügt, dass die kaiserliche Regierung eine Verlezung der Integrität der Eidgenossenschaft nicht zugeben würde.
Mit Rüksicht auf diese ernsten Verhältnisse hat der Bundesrath nach einlässlicher Diskussion folgende Beschlüsse gefasst:
Î. es seien die gesezgebenden Räthe auf Samstag den 27.1. M. zur ausserordentlichen Sizung einzuberufen. Als Verhandlungsgegenstände seien ihr zu bezeichnen: Bericht und Anträge betr. die Neuenburgerangelegenheit, und in den Einberufungsschreiben den Mitgliedern ans Herz zu legen, dass um der Wichtigkeit der Sache Willen zu hoffen sei, dass, unabweisbare Gründe ausgenommen, kein Mitglied von der Versammlung wegbleiben werde.
2. sei den Kantonen durch Kreisschreiben5 von der Abberufung der Preussischen Gesandtschaft und der ausserordentlichen Einberufung der Bundesversammlung auf den 27. ds. Kentniss zu geben und daran in passender Weise die Einladung zu knüpfen, dass sie das Materielle und Personelle des Auszugs, der Reserve und Landwehr in gehörigen Stand sezen, um auf alle Eventualitäten gefasst zu sein.
3. sei den schweizerischen Gesandtschaften in Paris und Wien6 von den heutigen Beschlüssen Kenntnis zu geben, mit dem Beifügen an H. Barman, dass ihm keine andere Instruktion gegeben werden könne als die bisherige; dass die Bundesbehörden und die Schweiz ihre bisherigen Gesinnungen nicht ändern, die Angelegenheit als Nationalsache rein erhalten werde von fremden Elementen und in ihrer Stellung beharren werden. Über den Artikel im «Moniteur» werde ihm nähere Auskunft gegeben werden, sobald er hierseits seinem Wortlaute nach bekannt sein werde.
4. sei in Bezug auf die Rükberufung der Schweizertruppen in Neapel in offizieller, jedoch konfidentieller Weise anzufragen:
a) bei der Grossbritannischen Regierung:7 ob sie eventuell, wenn die Schweiz die fragliche Rükberufung auszuführen im Falle wäre, von England die nöthigen Schiffe zum Transport der Soldaten von Neapel nach Genua erhalten würde.
b) bei Sardinien:8 ob im nämlichen Falle die sardinische Regierung den erwähnten Truppen den Durchpass durch die königlichen Staaten nach der Schweiz gestatten würde.
5. seien das Militär- und Finanzdepartement eingeladen, ihre allfälligen weitern Spezialanträge und Vorlagen mit Beförderung zur Berathung einzureichen.
6. sei das Militärdepartement eingeladen, in Erwägung zu ziehen: ob nicht eine Einberufung verschiedener Offiziere des Generalstabes, namentlich solcher, welche als Führer der Armee bezeichnet seien, nöthig und nüzlich wäre zur Besprechung und Vorberathung alles dessen, was mit einem bevorstehenden Feldzuge in Verbindung steht, um darüber Bericht und Antrag zu hinterbringen.
7. es sei über sämmtliche heutige Beschlüsse – mit Ausnahme der preussischen Komunikation und der Einberufung der Bundesversammlung – das Stillschweigen zu beobachten.