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Documenti Diplomatici Svizzeri, vol. 26, doc. 116
volume linkZürich/Locarno/Genève 2018
Dettagli… |▼▶Collocazione
Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
▼ ▶ Segnatura | CH-BAR#E1003#1994/26#17* | |
Vecchia segnatura | CH-BAR E 1003(-)1994/26 8 | |
Titolo dossier | Beschlussprotokolle II (grün) der Sitzungen des Bundesrates, 1974 (1974–1974) | |
Riferimento archivio | 4.3 |
dodis.ch/39630 BUNDESRAT
Beschlussprotokoll II der 39. Sitzung vom 30. Oktober 1974 – ganzer Tag1
Beschlussprotokoll II der 39. Sitzung vom 30. Oktober 1974 – ganzer Tag1
I. Aussprachen
1. Organisationsgesetz2
Herr Bundeskanzler Huber verweist auf seine Notiz vom 11. September 19743 und die zugehörigen Unterlagen. Gesetzesentwurf und Botschaft liegen vor4. Der Moment ist gekommen, dass sich der Bundesrat in den letzten umstrittenen Punkten noch festlegt. Die allgemeinen Ausführungen der Botschaft dürften zu keinen Meinungsverschiedenheiten mehr Anlass geben. Im Zentrum der Aussprache wird deshalb die Strukturierung der Bundesverwaltung stehen. Diese Probleme wurden vor wenigen Tagen auch in Hearings mit den alt Bundesräten behandelt. Dabei haben sich die früheren Mitglieder des Bundesrates übereinstimmend für die Beibehaltung der Zahl von 7 Bundesräten ausgesprochen. Nicht geäussert, und zwar willentlich, hat sich einzig Herr Nello Celio. Alle sieben alt Bundesräte, die sich mündlich oder schriftlich vernehmen liessen, lehnten auch die Schaffung eines Präsidialdepartementes ab, hielten aber dafür, dass ein Präsidialdepartement bei der Erhöhung der Zahl der Bundesräte auf elf unerlässlich würde. Negativ wurde die Erhöhung auf neun Bundesräte beurteilt, und zwar vornehmlich aus politischen Gründen, und Ablehnung fand auch das Institut des Staatssekretärs, mit einer Nuancierung allerdings bei Herrn Schaffner, der unbedingt Wert darauf legte, dass die Mitglieder des Bundesrates sich bei der Auskunfterteilung in mehr technischen Fragen durch Chefbeamte mit Staatssekretärrang im Parlament ersetzen lassen können sollten.
Ein zentrales Problem stellt sich bezüglich der Organisationskompetenz. Der Entwurf der Bundeskanzlei sieht eine möglichst grosse Mobilität vor; der Entscheid über die Zuweisung der Abteilungen soll beim Bundesrat liegen. Die Bundeskanzlei stützte sich dabei auf die Vorentscheide des Bundesrates im Jahre 19725. Es bestehen aber gewisse Bedenken, ob die Bundesversammlung dieser Lösung zustimmt.
Herr Bundespräsident Brugger hegt gewisse Zweifel, ob das neue Organisationsgesetz während der laufenden Legislaturperiode noch bereinigt werden kann. Die abtretende Bundesversammlung wird Hemmungen haben, gewisse weittragende Entscheidungen zu fällen. Ferner steht der Personalstopp6 mit der Schaffung neuer Stellen, die zumindest in höheren Chargen auf Grund des neuen Gesetzes notwendig würden, doch in einem gewissen Widerspruch. Herr Bundespräsident Brugger fragt sich schliesslich, ob die Aufteilung der Bundesverwaltung in Abteilungen im Gesetz detailliert festgelegt werden soll oder nicht. Darin scheint ihm eine der zentralen Fragen zu liegen. Herr Gnägi hält dafür, dass sich die drei neuen Mitglieder des Rates zunächst einmal zur Konzeption äussern sollten. Herr Ritschard erinnert daran, dass der neue Rat schon einmal über diese Probleme gesprochen hat, wobei sich alle neuen Mitglieder grundsätzlich für die Konzeption der Expertenkommission und der Bundeskanzlei aussprachen. Er selbst ist jedenfalls für Eintreten und für die Auf nahme der Detailberatung. Herr Hürlimann hält die Botschaft für sehr gut. Welches auch ihr Schicksal sein mag, wird die darin enthaltene geistige Potenz unbestritten bleiben. Gegenüber dem Institut des Staatssekretärs hegt Herr Hürli mann grösste Bedenken. Viel wichtiger ist der Ausbau der Stäbe. Mit Herrn Bundespräsident Brugger geht er darin einig, dass ihm die detaillierte Aufzählung der Abteilungen im Gesetz als zu starre Lösung erscheint. Wäre es nicht besser, die Abteilungen lediglich in der Botschaft als mögliche Lösung zu erwähnen, wenn die Zuteilungskompetenz schon beim Bundesrat liegen soll. Zutreffend ist allerdings, dass die Bundesversammlung dem Bundesrat die Beantwortung der Frage nicht ersparen will, welche Abteilungen im einzelnen vorgesehen sind und zu welchen Departementen sie gehören sollen. Bezüglich der Organisation im einzelnen hält Herr Hürlimann dafür, dass das Bundesarchiv nicht der Bundeskanzlei angegliedert, sondern mit Wissenschaft und Forschung vereinigt werden sollte. Der Zuteilung des Nationalstrassenbaus zum Verkehrsdepartement opponiert er nicht, macht aber darauf aufmerksam, dass die Argumente, die sich dagegen ins Feld führen lassen, auch nicht zu übersehen sind. Die Objektivität ist nicht unbedingt besser gewahrt, wenn alle Verkehrsfragen im gleichen Departement behandelt werden. Herr Chevallaz stimmt der Organisation mit sieben Bundesräten zu und lehnt die Stabsekretäre in beiden Formen (beamtete und parlamentarische) ab. Vorzuziehen ist der Ausbau der Stäbe, die aber auch nicht zu stark aufgebläht werden sollten. Zirka drei bis vier zusätzliche Mitarbeiter pro Departementschef genügen. Wenn Abteilungen mit ähnlichen Aufgabenbereichen in verschiedenen Departementen untergebracht sind, schadet dies nichts – Hauptsache ist, dass jeder Abteilungschef tatsächlich einem Departementschef untersteht. Die derzeitige Zwitterstellung der ZOB ist kein erfreuliches Beispiel7. Erwünscht ist auch der Einsatz der Abteilungschefs in der Bundesversammlung, auf jeden Fall sollten sie dort neben den Bundesräten Platz nehmen können. Herr Furgler stimmt der in den Artikeln 62 und 63 vorgesehenen Lösung zu, insbesondere auch der Kompetenz des Bundesrates zur Organisation der Ämter. Bezüglich der Zuteilung der Ämter geht die Kompetenz der ZOB, deren Einvernehmen einzuholen ist, aber eindeutig zu weit. Der Rat schliesst sich dieser Auffassung an, das Einvernehmen der ZOB wird gestrichen und durch Hinweise auf deren Mitwirkung in der Botschaft ersetzt. Herr Graber hält die Kompetenz des Bundesrates für die Zuteilung der Abteilungen für richtig, sieht aber einen Kompetenzmangel des Bundesrates im Bereiche der internen Organisation. Wenn ein Departementschef eine Abteilung auflösen und sie mit einer andern verschmelzen will, ist ihm dies nicht ohne Gesetzesänderung und dementsprechend nicht ohne die Zustimmung der Bundesversammlung möglich. Wäre es nicht logischer, die bestehenden Abteilungen lediglich in der Botschaft (als Status quo) zu erwähnen? Herr Graber erinnert im übrigen an seine früheren Ausführungen für die Zuteilung der Handelsabteilung an das Politische Departement, die ihm nach wie vor als richtig und begründet erscheinen8. Herr Bundespräsident Brugger möchte auf das Problem Handelsabteilung jetzt nicht eingehen, wie auch andere Zuteilungsprobleme nicht mehr aufgegriffen werden können. Dies hindert aber nicht, dass sie weiter bestehen, so etwa die Zuteilung des Oberforstinspekorates zum Departement des Innern mit überwiegend ökologischer Begründung unter Vernachlässigung der wirtschaftlichen Gesichtspunkte. Ein besonderes Problem stellt sich ferner im Bereiche der Konjunkturpolitik und Krisenbekämpfung. Die Federführung des FZD ist nicht unproblematisch, da innert kurzer Zeit die Arbeitsbeschaffungsmassnahmen, die beim EVD angesiedelt sind, von dominierender Bedeutung werden können. Herr Chevallaz und der Chef des EVD sollten deshalb über dieses Problem noch sprechen. Herr Chevallaz sieht in der Teilung der konjunkturpolitischen Massnahmen auf zwei Departemente nicht einen Nachteil, sondern geradezu einen Vorteil. Herr Hürlimann macht darauf aufmerksam, dass auch bei der Wohnbauförderung bald konjunktur-, bald sozialpolitische Argumente dominieren können, was gegebenenfalls eine andere Zuteilung rechtfertigt. Herr Bundespräsident Brugger stimmt dieser Beurteilung zu. Herr Gnägi stimmt grundsätzlich der Botschaft und dem Gesetzesentwurf zu. Die Zuständigkeit des Bundesrates für die Zuteilung der Ämter ist richtig, zur Schaffung neuer Ämter wird aber stets die Zustimmung der Bundesversammlung vorbehalten bleiben. Wenn das EMD der Übertragung der Militärversicherung an das EDI zustimmt, so allerdings nur unter dem Vorbehalt, dass die Militärversicherung dort nicht zu einer Unterabteilung wird. Schliesslich erinnert Herr Gnägi daran, dass die ZGV einen neuen Art. 66a vorschlägt mit der Ermächtigung des Bundesrates, im Falle des aktiven Dienstes besondere Lösungen zu treffen. Diese Ergänzung ist aber gar nicht nötig, da in solch einem Falle ohnehin gestützt auf Vollmachtenrecht operiert werden könnte. Herr Ritschard hält die Zuständigkeit des Bundesrates zur Zuteilung der Ämter unbedingt für richtig und notwendig. Wenn jetzt im Bundesrat schon so hart diskutiert wird, wie soll das in den eidgenössischen Räten aussehen! Der Bundesrat muss eine minimale Mobilität behalten, und er muss auch fähig bleiben, abstrakt zu denken, losgelöst von Einflüssen aller Art. Deshalb ist es am besten, wenn sich der Rat vorderhand möglichst wenig bindet und der Bundesversammlung lediglich ein Organigramm gibt mit der Zusicherung, dass die Schaffung neuer Abteilungen ihr vorbehalten bleibt. Herr Bundeskanzler Huber fasst die Diskussion wie folgt zusammen: Das Bundesarchiv bleibt beim Departement des Innern9. Der seit der Ausarbeitung der Vorlage in Gang gekommenen Reorganisation des Generalsekretariates des EDI wird Rechnung getragen. Die versehentlich nicht eingefügte Landesbibliothek wird entsprechend erwähnt. Bezüglich der Grösse der Stäbe wird in der Botschaft etwas ausgeführt. Das Einvernehmen der ZOB bei der Organisation der Ämter (Art. 63E) wird gestrichen. Die Forsten bleiben beim EDI. Die Militärversicherung geht an das EDI und bleibt, gemäss Gesetzesentwurf, dort als Amt. Die Landestopographie, die beim EMD ebenfalls versehentlich nicht erwähnt wurde, wird ergänzend aufgeführt. Der Antrag der ZGV wird gemäss den Ausführungen von Herrn Bundesrat Gnägi und in Übereinstimmung mit einer Stellungnahme der Justizabteilung und der Auffassung der Bundeskanzlei abgelehnt. Die Konjunkturfragen bleiben grundsätzlich bei der Finanz. Ändert man daran etwas, taucht die Frage der Entlastung des EVD mit besonderer Intensität wieder auf und damit das Problem der Zuteilung der Handelsabteilung. Auch betreffend Wohnbauförderung wird nichts geändert. Die Kommission hat sich stets dagegen ausgesprochen, dass finanzintensive Ämter dem FZD angehängt werden. Dieses Departement sollte hier Kontrollfunktionen ausüben. Bezüglich der Kompetenz zur Zuteilung der Ämter bleibt es bei der Zuständigkeit des Bundesrates. Artikel 60, in dem die bestehenden und mit dem neuen Gesetz neu zu schaffenden Ämter aufgezählt werden, ist grundsätzlich zu belassen. Soweit nötig, ist er aber durch eine Bestimmung zu ergänzen, die klar zeigt, dass der Bundesrat Ämter gemäss Art. 60 – z. B. im Rahmen neuer Aufgabenstellungen oder Schwergewichte – umstrukturieren, neu benennen, auflösen und neu schaffen kann, alles solange als dadurch die Gesamtzahl der Ämter gemäss Art. 60 nicht erhöht wird. Es bedeutet dies eine zusätzliche Flexibilität für den Bundesrat.
Ferner ist der Abschnitt in der Botschaft über die Strukturierung der Verwaltung zu kürzen; es sind lediglich Möglichkeiten von Ämterzuteilungen aufzuzeigen und zwar möglichst ohne Wertung und ohne jede feste Absichtserklärung.
[…] 10
- 2
- Zur Organisation der Bundesverwaltung vgl. auch DDS, Bd. 26, Dok. 87, dodis.ch/39216; das BR-Prot. Nr. 425 vom 12. März 1973, dodis.ch/39016; das BR-Prot. Nr. 1099 vom 27. Juni 1973, dodis.ch/37179; das Kommuniqué des Informations- und Pressediensts vom 27. Juni 1973, dodis.ch/39237 sowie das Rundschreiben von A. R. Hohl vom 4. Juli 1973, dodis.ch/39238.↩
- 3
- Nicht ermittelt.↩
- 4
- Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Reorganisation der Bundesverwaltung vom 12. Februar 1975, BBl, 1975, I, S. 1453–1565.↩
- 5
- BR-Beschlussprot. II vom 15. August 1972 der ausserordentlichen Sitzung vom 14. August 1972, dodis.ch/37076.↩
- 6
- Vgl. dazu das Rundschreiben von A. Janner vom 21. Januar 1975, dodis.ch/39221.↩
- 7
- Vgl. dazu das BR-Prot. Nr. 1099 vom 27. Juni 1973, dodis.ch/37179 sowie Doss. CH-BAR#E1010B#1986/151#52*.↩
- 8
- Zum Verhältnis des Politischen Departements zur Handelsabteilung des Volkswirtschaftsdeparte ments vgl. die Notiz von A. Janner vom 10. September 1975, dodis.ch/40544.↩
- 9
- Vgl. dazu das Protokoll von F. Maeder vom 2. April 1973, dodis.ch/37087.↩
- 10
- Für das vollständige Dokument vgl. dodis.ch/39630.↩
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