Language: German
28.1.1975 (Tuesday)
Internationales Energieprogramm, Durchführungsmassnahmen
Memo (No)
Die Handelsabteilung ist im Gespräch mit der Justizabteilung betreffend die Durchführungsbestimmungen zum Staatsvertragsrecht, welche der Bundesrat erlassen kann. Ob das Staatsvertragsrecht wirklich unmittelbar anwendbar sein muss, damit der Bundesrat diese Bestimmungen erlassen darf, ist abzuklären.
File reference: EE.757.3.0
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