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Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 24, Dok. 24
volume linkZürich/Locarno/Genève 2012
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Archiv | Schweizerisches Bundesarchiv, Bern | |
▼ ▶ Signatur | CH-BAR#E7110#1978/50#262* | |
Alte Signatur | CH-BAR E 7110(-)1978/50 39 | |
Dossiertitel | Allgemeines (1967–1967) | |
Aktenzeichen Archiv | 783.0 |
dodis.ch/33255
Erklärung von Herrn Bundesrat Dr. H. Schaffner vom 16. Mai 1967 im schweizerischen Radio über die Ergebnisse der Kennedy-Runde
Die Nachricht von der günstigen Wendung in der Kennedy-Runde2 verdient es, von der Schweiz mit Freude und Genugtuung aufgenommen zu werden. Das Schicksal dieses grossen Unternehmens hing während der letzten Wochen in der Schwebe. Mehr als einmal schien ein Abbruch und damit ein Scheitern der Bemühungen, die mehr als vier Jahre gedauert haben, unvermeidbar. Umso grösser ist unsere Befriedigung, dass diese Gefahr nun abgewendet ist und die Verhandlungen erfolgreich zu Ende geführt werden können3.
Es ist für viele von uns sicher nicht leicht verständlich, um was es im einzelnen eigentlich bei der grossen Auseinandersetzung in Genf ging. Auch die Handelspolitik ist, wie so manches in der modernen Zeit, zu einer Angelegenheit für Spezialisten geworden, die neben vielem andern ein gewaltiges Fachwissen stets zur Hand haben müssen, um die Interessen ihres Landes angemessen zu vertreten.
In kurzen Worten gesagt stand zur Diskussion, ob es gelingen würde, einen überaus kühnen Plan des verstorbenen Präsidenten der Vereinigten Staaten, John Kennedy, – darum trägt die Kennedy-Runde seinen Namen – zu verwirklichen. Dieser Plan bestand darin, vor allem zwischen den industrialisierten, hochentwickelten Ländern der Welt einen Durchbruch zu freieren Formen des Handelsaustausches zu erzielen, die Zolltarife weitgehend abzubauen und auch andere Handelshindernisse mannigfacher Art zu beseitigen oder in ihren Auswirkungen zu mildern. Industrie und Landwirtschaft sollten gleichermassen in diese ambitiöse Zielsetzung einbezogen werden.
Dieses Ziel ist nicht ganz, aber in den meisten Bereichen doch zu einem guten Teil erreicht worden4. Wenn man sich vergegenwärtigt, was alles an Schwierigkeiten zu überwinden war, so wird man die Unterhändler nicht tadeln dürfen, wenn sie auf gewissen Gebieten – und ich denke hier vor allem an das überaus dornenreiche Gebiet des internationalen Handels mit landwirtschaftlichen Produkten – das Unmögliche einfach nicht schaffen konnten.
Die Schweiz hat an der Kennedy-Runde von Anfang an ein besonderes Interesse genommen. Dies nicht nur deshalb, weil sie als Gastland dieser in Genf abgehaltenen Konferenz wirkte und die offizielle Eröffnung im Mai 1963 unter dem Vorsitz eines schweizerischen Bundesrates5 stattfand. Für uns handelte es sich darum, zu erreichen, dass unsere hauptsächlichen Handelspartner – in erster Linie die Europäische Wirtschaftgemeinschaft und die Vereinigten Staaten – ihre Tore dem schweizerischen Export wesentlich weiter öffnen, als dies bisher der Fall war. Wir wissen alle, dass unser Land von der Erhaltung und weiteren Entwicklung der ausländischen Märkte für die Erzeugnisse seines Fleisses vital abhängt. Der Wohlstand, dessen wir uns erfreuen, wäre ohne diese Voraussetzung nicht denkbar. Nicht umsonst haben wir deshalb seit jeher auch unsererseits eine betont liberale Aussenhandelspolitik betrieben und keine Möglichkeit ausgelassen, um unsere Partner zu einer ähnlichen Haltung zu bewegen.
Die grösste Gelegenheit, die es auf diesem Gebiet für uns je gegeben hat, ist die Kennedy-Runde6. Sie wird uns, wenn die Bereinigung der Einzelergebnisse in den nächsten Tagen nicht noch unliebsame Überraschungen bringt, einen schönen und sehr schätzenswerten Ertrag sichern. Um nur von unserem grossen Nachbarn, der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft7 zu sprechen, werden wir auf dem Gebiete der Industrie auf durchschnittliche Zollsenkungen8 zählen dürfen, die – Einzelberechnung vorbehalten – zwischen 30 und 40% betragen werden. Für die Uhren z. B. wurde ein guter Abschluss erzielt: eine 30%ige Senkung des EWG-Tarifs gegen den teilweisen Abbau gewisser verbandsrechtlich bedingter schweizerischer Importbeschränkungen. Dies ist aber nur der Beginn; eine konstruktive Zusammenarbeit der Uhrenindustrie der EWG und der Schweiz vorausgesetzt, wird später eine weitere Herabsetzung der EWG-Zölle möglich machen9. Auch mit den Vereinbarungen betreffend die Chemie10 können wir zufrieden sein. Hier steht eine Reduktion des EWG-Tarifes um 50% für die meisten schweizerischen Hauptlieferantenpositionen in Aussicht, allerdings unter der Voraussetzung, dass der amerikanische Kongress ein antiquiertes Zollbewertungssystem, den sogenannten «American Selling Price»11 abschafft, an dessen Beseitigung alle übrigen Chemie-Grossproduzenten der Welt ebenso sehr interessiert sind. Aber auch für den Fall, dass der sog. ASP bestehen bleibt, werden wir für die schweizerischen Spezialitäten – und nur ihnen wurde diese Sonderbehandlung zugestanden – von der EWG eine Senkung von rund 35% der gegenwärtigen Zölle erhalten. Auf dem Gebiete der Maschinenindustrie sind die getroffenen Regelungen noch besser: hier gehen die Senkungen für viele wichtige schweizerische Exportartikel bis zu 50%, von einigen enttäuschenden Ausnahmen (vor allem den Werkzeugmaschinen, wo die Senkungen geringer sind) allerdings abgesehen. Es gibt anderseits Sparten in unserer Industrie, die etwas im Schatten liegen, wobei ich vor allem an die Textilien denke. Eine maximale Anstrengung unserer Unterhändler konnte gerade hier nicht alle Wünsche erfüllen. Gesamthaft betrachtet aber werden der schweizerischen Industrie im Ergebnis der Kennedy-Runde beträchtliche Zollsenkungen zufallen, die eine wesentliche Erleichterung ihrer Exportsituation gegenüber der EWG herbeiführen werden. Dasselbe gilt für unsere Ausfuhren nach den Vereinigten Staaten. Hier darf ich daran erinnern, dass in einem gewissen Sinne ein erstes Resultat der Kennedy-Runde der Uhrenzollentscheid12 Präsident Johnsons vom 11. Januar dieses Jahres war, der die Zollbelastung auf diesem wichtigsten Markt unserer Uhrenindustrie um etwa einen Drittel verringert hat.
Auf dem Gebiete der Landwirtschaft13 sind die Ergebnisse, wie ich schon andeutete, bescheidener. Es werden noch lange Jahre vergehen und noch viele Anstrengungen gemacht werden müssen, um – vielleicht auf Grund ganz neuer Methoden – hier eine besser Ordnung der internationalen Austauschverhältnisse und eine gerechte Regelung für alle Beteiligten zu finden. Die Kennedy-Runde aber wird uns voraussichtlich auch hier ein nicht zu unterschätzendes Ergebnis in Gestalt verbesserter Absatzverhältnisse für unser Hauptexportprodukt, den Käse, auf dem Markt der EWG und demjenigen der Vereinigten Staaten bringen.
So wir das «kleine Pfingstwunder», als das ich die schliessliche Lösung der Hauptschwierigkeiten in der Kennedy-Runde bezeichnen möchte, als ein markantes Datum in die Geschichte der schweizerischen Handelspolitik eingehen. Als nächstes bleibt uns nun, eine zusätzliche Bereinigung unserer handelspolitischen Schwierigkeiten in Europa zu erreichen. Auch in dieser Richtung hat die Kennedy-Runde uns eine bedeutende Erleichterung unserer Position gebracht, so dass wir mit frischem Mut und der beruhigenden Hoffnung der Zukunft entgegenblicken können, dass, wenn die Zeichen, die von Genf zu uns gekommen sind, nicht trügen, ein günstiger Wind in den Bereichen des internationalen Handels weht.
- 1
- Rede (Kopie): E7110#1978/50#262* (783.0). Verfasst von V. Frank. Die Rede wurde am selben Tag auch als Fernsehansprache auf Französisch gehalten, vgl. Doss. E7001C#1978/59#801* (2540.01).↩
- 2
- Zur Kennedy-Runde vgl. DDS, Bd. 24, Dok. 15, dodis.ch/33250.↩
- 3
- Zur Ausstellung der Vollmachten für die Unterzeichnung der Schlussdokumente vgl. das BR-Prot. Nr. 1110 vom 26. Juni 1967, dodis.ch/33789. Die sechste Handels- und Zollkonferenz des GATT (Kennedy-Runde) wurde am 30. Juni 1967 abgeschlossen. Vgl. dazu das BR-Verhandlungsprot. der 31. Sitzung vom 9. Mai 1967, E1003#1994/26#8*; die Notiz von P. R. Jolles an R. Gnägi vom 31. Mai 1967, dodis.ch/33788 sowie das BR-Prot. Nr. 1569 vom 15. September 1967, E1004.1#1000/9#726*.↩
- 4
- Vgl. dazu die schweizerische «Positivliste» im Protokoll der Sitzung der Ständigen Wirtschaftsdelegation vom 11. April 1967, dodis.ch/33787.↩
- 6
- Durch die Ernennung des schweizerischen Botschafters in London, O. Long, zum Generaldirektor des GATT, wurde die Stellung der Schweiz innerhalb des GATT verstärkt. Vgl. dazu das BR-Verhandlungsprot. der 76. Sitzung vom 24. November 1967, dodis.ch/34167; das BR-Verhandlungsprot. der 77. Sitzung vom 28. November 1967, dodis.ch/33271; das Schreiben von H. Schaffner an E. White vom 29. November 1967, dodis.ch/33801; das Schreiben von E. White an H. Schaffner vom 19. Dezember 1967, dodis.ch/33802; das Schreiben von H. Schaffner an die Redaktion der «Stuttgarter Nachrichten» vom 7. Dezember 1967, dodis.ch/33760; das Schreiben von R. Bernhard an H. Schaffner vom 12. Dezember 1967, dodis.ch/33762.↩
- 7
- Zur Liberalisierung des Kapitalverkehrs in der EWG und in der Schweiz vgl. die Notiz von P. A. Nussbaumer vom 30. Juni 1967, dodis.ch/33778 und das Referat von H. Schaffner vor den Aussenpolitischen Kommissionen des National- und Ständerats vom Februar 1969, dodis.ch/33872, S. 26–32.↩
- 8
- Vgl. dazu die Notiz von P. A. Nussbaumer vom 2. Oktober 1969, dodis.ch/33697.↩
- 9
- Vgl. dazu das Bulletin Bilan horloger du « Kennedy Round» et intégration européenne der schweizerischen Uhrenkammer vom August 1967, E7001C#1978/59#801* (2540.01).↩
- 10
- Vgl. dazu das BR-Prot. Nr. 2010 vom 10. Dezember 1968, dodis.ch/33769.↩
- 11
- Vgl. dazu das BR-Prot. Nr. 2199 vom 22. Dezember 1969, dodis.ch/33785 sowie die Notiz von A. Weitnauer an H. Schaffner vom 22. Dezember 1969, dodis.ch/33237.↩
- 12
- Für H. Schaffners Einschätzung zur Aufhebung der Uhrenzölle vgl. DDS, Bd. 24, Dok. 3, dodis.ch/33140.↩
- 13
- Vgl. dazu DDS, Bd. 24, Dok. 27, dodis.ch/32941.↩
Tags
Europäische Union (EWG–EG–EU) Uhrenindustrie Pharmazeutische und chemische Industrie GATT Kennedy-Runde (1963–1967)