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Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 24, doc. 72
volume linkZürich/Locarno/Genève 2012
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2200.199#1982/166#75* | |
Old classification | CH-BAR E 2200.199(-)1982/166 8 | |
Dossier title | Généralités (1967–1968) | |
File reference archive | 531.0 • Additional component: Guatemala |
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2200.5#1983/64#67* | |
Old classification | CH-BAR E 2200.5(-)1983/64 5 | |
Dossier title | Banque Africaine de Développement, tome I (1968–1970) | |
File reference archive | 522.53 |
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E7110#1979/14#315* | |
Old classification | CH-BAR E 7110(-)1979/14 55 | |
Dossier title | UNCTAD, questions générales (1968–1968) | |
File reference archive | 799.1.3.0 |
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001E#1980/83#721* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(E)1980/83 195 | |
Dossier title | Asian Development Bank (ADB) (1968–1970) | |
File reference archive | C.41.731.0 |
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001E#1980/83#720* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(E)1980/83 195 | |
Dossier title | Afrikanische Entwicklungsbank (1969–1970) | |
File reference archive | C.41.731.0 |
dodis.ch/32796
Der Vizedirektor der Handelsabteilung des Volkswirtschaftsdepartements, H. Bühler, an den schweizerischen Botschafter in Guatemala, J. Humbert1
Die regionalen Entwicklungsbanken
Auf Grund der Lektüre des Kreisschreibens Nr. 2 der 5. Session des Rates der UNO-Konferenz für Handel und Entwicklung2 erkundigten3 Sie sich nach der schweizerischen Haltung gegenüber den regionalen Entwicklungsbanken. Wir möchten Sie zu Ihrer persönlichen Orientierung wie folgt informieren:
Für die Schweiz handelt es sich im wesentlichen darum, jeweils die den Besonderheiten des Einzelfalls entsprechende Lösung für die Beziehungen zu den regionalen Entwicklungsbanken zu finden. Dabei braucht die schweizerische Beteiligung bzw. Mitwirkung nicht die Form einer Kapitalzeichnung anzunehmen. Ferner muss dabei auch die derzeitige Lage der Bundesfinanzen in Rechnung gestellt werden, wie die nachfolgenden vier Beispiele zeigen.
1. Die Interamerikanische Entwicklungsbank4 hat ihre Mitgliedschaft zum vorneherein auf die Länder der Region beschränkt. Sie suchte aber bald einmal die Kapitalbasis zu erweitern, indem sie ausserregionale Länder um die Gewährung von Krediten ersuchte oder in diesen Staaten Anleihen aufnahm; dabei war aber bisher nie die Rede davon, die Mitgliedschaft auf diese Länder auszudehnen. Sie wandte sich infolgedessen auch an die schweizerischen Behörden und Banken. Angesichts der grossen Bedeutung Lateinamerikas für die schweizerische Exportwirtschaft konnten uns diese Bestrebungen nicht gleichgültig lassen. Wie Sie wissen, kam es dann zu einer Anleihe auf dem schweizerischen Kapitalmarkt. Wie wir Ihnen vertraulich mitteilen können, ist eine zweite Anleihe5 für Ende dieses Jahres geplant, sofern sich die Verhältnisse am schweizerischen Kapitalmarkte nicht wesentlich ändern. In der Zwischenzeit hat übrigens die Bank den Grundsatz stipuliert, dass Lieferungen für Projekte, die von der Bank finanziert werden, nur noch an Firmen in Ländern vergeben werden dürfen, die der Bank annähernd im gleichen Masse Kapital zur Verfügung stellen. So sind zum Beispiel französische Lieferanten zurzeit von den Ausschreibungen ausgeschlossen.
2. Im Gegensatz zu der Interamerikanischen und der Afrikanischen Entwicklungsbank, die beide früher gegründet wurden, sind bei der Asiatischen Entwicklungsbank6 von Anbeginn an die ausserregionalen Industriestaaten und zwar auch die Ostländer zur Kapitalzeichnung eingeladen worden. Heute beträgt die Kapitalzeichnung der westlichen ausserregionalen Länder 350 Mio. Dollar bei einem gezeichneten Gesamtkapital von annähernd 1 Milliarde Dollar7. Frankreich ist als einziges westliches Industrieland dieser Institution ferngeblieben. Die Schweiz wurde gleichzeitig wie die andern Länder zur Mitwirkung eingeladen, vollzog den Beitritt aber erst, nachdem das Institut gegründet worden war. Für die schweizerischen Erwägungen, die zum Beitritt führten, dürfen wir Sie auf die Botschaft vom 2. Juni 19678 verweisen.
3. Dem amerikanischen Beispiel folgend haben die afrikanischen Staaten noch vor den asiatischen Ländern eine Entwicklungsbank9 gegründet. Dabei wurden ausserregionale Länder nicht aufgenommen, weil die afrikanischen Staaten strikt unter sich bleiben wollten. Die Arbeiten dieses Institutes kommen nur langsam vom Fleck. Schon die Einstellung des qualifizierten Personals, bei dem es sich gemäss Statuten wenn immer möglich um Afrikaner handeln sollte, bereitet Schwierigkeiten. Der Bank mangelt aber insbesondere ein Kredit-«Standing», das es ihr erlauben würde, Fremdgelder von ausserafrikanischen Ländern zu konventionellen Bedingungen entgegenzunehmen. Die Interamerikanische Entwicklungsbank ist hier wesentlich besser gestellt, weil ihr die Kapitalzeichnung der Vereinigten Staaten, die ungefähr 2/5 des gesamten Kapitals beträgt, das nötige Kreditstanding verleiht, um in den Vereinigten Staaten und andern Industrieländern Gelder beschaffen zu können. (Wie erwähnt, hat die Asiatische Bank den Fehler der Afrikanischen Bank nicht wiederholt; sie befasst sich denn auch bereits mit Vorbereitungsarbeiten für die Aufnahme von Anleihen in den Vereinigten Staaten.) Die Leitung der Afrikanischen Entwicklungsbank ist nunmehr bestrebt, den in den Statuten vorgesehenen Fonds, aus dem Darlehen zu weichen Bedingungen gewährt werden sollen, mit Mitteln zu alimentieren, indem sie die Industrieländer zur Mitwirkung einlud. Deren Reaktion war unterschiedlich; eine überschwengliche Begeisterung war jedoch nirgends festzustellen. Wir haben das erste nicht präzis gefasste Begehren10 zur Prüfung entgegengenommen, haben uns aber bisher wie andere Länder aufs Abwarten verlegt und eine endgültige Stellungnahme vermieden. Die Einzelheiten des Projektes sind uns bisher nicht zur Prüfung vorgelegt worden.
4. Für die Zentralamerikanische Integrationsbank11 wäre die Auflage einer Anleihe in der Schweiz nicht möglich gewesen. Es zeigte sich aber auch bald, dass die Banken nicht bereit waren, diesem Institut einen langfristigen Kredit ohne ERG-Deckung zur Verfügung zu stellen. Da wir aber hier aus den Ihnen bekannten Gründen nicht abseits stehen konnten, wurde für eine schweizerische Unterstützung die unter den vorliegenden Umständen einzig mögliche Lösung eines Rahmenkreditabkommens12 gewählt, worüber Sie ja informiert sind.
Auf Grund der vorstehenden Ausführungen werden Sie aber auch verstehen, weshalb wir einen schweizerischen Vorstoss auf Erweiterung der Mitgliedschaft13 oder auch nur Sondierungen oder Anregungen in dieser Richtung nicht als angezeigt erachten können.
Zusammenfassend möchten wir deshalb bemerken, dass es sich auch in Zukunft darum handeln dürfte, in Berücksichtigung der Finanzlage des Bundes, im Einzelfall eine den gegebenen Verhältnissen und den schweizerischen Interessen entsprechende Lösung zu finden. Schon aus innenpolitischer Rücksichtnahme können wir uns bei derartigen Finanzierungsaktionen multilateraler Institute nicht vordrängen. Auf dem Gebiet der multilateralen Finanzhilfe wird ohnehin der Prüfung der Frage des eventuellen Beitritts der Schweiz zu Weltbank und Währungsfonds14 für die nächste Zeit die Priorität vor allen andern Projekten zukommen.
Wir möchten nicht unterlassen, Ihnen für das bekundete grosse Interesse in dieser Frage sehr zu danken. Wir möchten Ihnen bei dieser Gelegenheit zur Wahl auf Ihren neuen Posten15 die besten Wünsche entbieten und möchten hoffen, dass Ihnen unsere Ausführungen auch in Ihrem neuen Arbeitsbereich noch von Nutzen sein werden.
- 1
- Schreiben: E2200.199#1982/166#75* (531.0). Verfasst von A. Fankhauser.↩
- 2
- Vgl. den Bericht der Schweizer Delegation bei der 5. UNCTAD-Sitzung vom 15. August bis zum 9. September 1967, E7110#1978/50#322* (799.1.3.0).↩
- 3
- Schreiben von J. Humbert an P. R. Jolles vom 17. Oktober 1967, ibid. Vgl. ferner das Schreiben von J. Humbert an P. R. Jolles vom 13. Februar 1968, E7110#1979/14#315* (799.1.3.0). Für die Antwort vgl. das Schreiben von J. Humbert an P. R. Jolles vom 27. März 1968, ibid.↩
- 4
- Zur Interamerikanischen Entwicklungsbank und der schweizerischen Anleihe von 60 Mio. Fr. vgl. DDS, Bd. 23, Dok. 150, dodis.ch/30945. Vgl. ferner das Schreiben von F. Schnyder an P. Micheli und P. R. Jolles vom 12. Mai 1967, dodis.ch/34000; die Notiz über den Besuch einer Mission der Interamerikanischen Entwicklungsbank in der Schweiz von H. Hofer vom 8. Juni 1967, dodis.ch/34004; das Schreiben von H. Bühler an E. Bernath vom 19. Dezember 1968, dodis.ch/32815 sowie Doss. E2001E#1978/84#7273* (C.41.731.1).↩
- 5
- Vgl. dazu die Notiz über die Sitzung vom 6. März 1968 mit Vertretern der Interamerikanischen Entwicklungsbank (BID) von H.-U. Greiner vom 7. März 1968, E7110#1979/14#2041* (853.3.3) sowie die Notiz von R. Probst an E. Léchot vom 8. April 1968, E7110#1979/14#2043* (853.5).↩
- 6
- Zur Asiatischen Entwicklungsbank vgl. DDS, Bd. 23, Dok. 121, dodis.ch/31703; das Schreiben von P. R. Jolles an B. Müller, K. Locher, H. Zoelly und O. Morand vom 7. Februar 1967, dodis.ch/32803; die Notiz der Handelsabteilung vom 2. August 1967, dodis.ch/30854; das Protokoll der Sitzung vom 12. September 1967 der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats vom 20. September 1967, dodis.ch/32213; die Notiz von B. de Riedmatten vom 19. Oktober 1967, dodis.ch/32810 und das Protokoll der Sitzung der Kommission für Aussenwirtschaft des Ständerats vom 20. November 1967, dodis.ch/32212.↩
- 7
- Fussnote im Originaltext: was der Bank mit den 200 Mio., die Japan zeichnete, ein gutes Kreditstanding verleiht.↩
- 8
- Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über den Beitritt der Schweiz zur Asiatischen Entwicklungsbank vom 2. Juni 1967, BBl, 1967, I, S. 1082–1126. Vgl. auch das BR-Prot. Nr. 945 vom 2. Juni 1967, dodis.ch/32805 sowie das BR-Prot. Nr. 2125 vom 18. Dezember 1967, E1004.1#1000/9#729*.↩
- 9
- Zur Afrikanischen Entwicklungsbank vgl. das Rundschreiben von H. Bühler vom 2. Dezember 1964, dodis.ch/31736 und das Schreiben von P. R. Jolles an H. Monfrini vom 15. Dezember 1967, dodis.ch/32799.↩
- 10
- Vgl. das Aide-mémoire der Afrikanischen Entwicklungsbank vom 29. November 1966 sowie das Schreiben von M. A. Alamoody an H. Monfrini vom 2. November 1967, E2001E#1978/84#1318* (C.41.731); vgl. ferner Doss. E2001E#1980/83#720* (C.41.731.0).↩
- 11
- Zur Zentralamerikanischen Bank für wirtschaftliche Integration vgl. die Notiz von R. Probst an P. R. Jolles vom 22. Dezember 1966, dodis.ch/31404.↩
- 12
- Zur Gewährung eines Rahmenkredites von 20 Mio. Fr. an die Zentralamerikanische Integrationsbank vgl. das BR-Prot. Nr. 1228 vom 24. Juni 1967, dodis.ch/32812.↩
- 13
- Fussnote im Originaltext: auf (westeuropäische) Industrieländer.↩
- 14
- Vgl. das Schreiben von P. R. Jolles an G. Woods vom 12. Januar 1967, dodis.ch/32816; das BR-Prot. Nr. 74 vom 17. Januar 1968, dodis.ch/32216; das Schreiben von F. Schnyder an P. Micheli vom 10. Dezember 1968, dodis.ch/32817; das Rundschreiben von P. A. Nussbaumer vom 4. Februar 1969, dodis.ch/32818; die Notiz von R. Wilhelm vom August 1969, dodis.ch/32821; das BR-Prot. Nr. 246 vom 10. Februar 1967, E1004.1#1000/9#718*; die Notiz Das Verhältnis der Schweiz zum Internationalen Währungsfonds und zur Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung vom 31. Juli 1968, E2005A#1980/82#5* (t.311). Zur schweizerischen Anleihe an die Weltbank vgl. ferner Doss. E2001E-01#1982/58#499* (C.41.103.2.01).↩
- 15
- Ernennung durch den Bundesrat zum Beobachter des Politischen Departements bei den internationalen Organisationen in Genf. Vgl. das BR-Prot. Nr. 199 vom 7. Februar 1968, E1004.1#1000/9#730*.↩
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