Konferenz zwischen Vertretern der Bundesverwaltung und verschiedenen Handels- und Industriegesellschaften über die hinsichtlich der Verstaatlichungen in Jugoslawien zu ergreifenden Massnahmen.
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 16, doc. 27
volume linkZürich/Locarno/Genève 1997
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001D#1000/1553#7148* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(D)1000/1553 370 | |
Dossier title | Verstaatlichungen - Sozialisierungen. Allgemeines, Jugoslawien (1945–1945) | |
File reference archive | B.51.327.0 • Additional component: Jugoslawien |
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2801#1967/77#78* | |
Old classification | CH-BAR E 2801(-)1967/77 3 | |
Dossier title | Jugoslawien (1944–1946) | |
File reference archive | 05 |
dodis.ch/317
Protokoll des Politischen Departements1
KONFERENZ VOM 17. SEPTEMBER 1945 UM 15.00 UHR IM GEBÄUDE DER EIDG. DARLEHENSKASSE, BUBENBERGPLATZ 8, BETREFFEND VERSTAATLICHUNGEN, ENTEIGNUNGEN UND KOLLABORATION IN JUGOSLAWIEN2
[...] 3
Herr Legationsrat Zehnder begrüsst die anwesenden Vertreter. Zweck der Konferenz ist eine Orientierung über die rechtliche Grundlage der Verstaatlichungsmassnahmen Jugoslawiens. Der Sprechende dankt den Anwesenden für ihr Erscheinen und insbesondere Herrn Minister Dr. Zellweger für seine Bereitwilligkeit, den interessierten Firmen Auskunft über die herrschenden Verhältnisse in der Sache zu erteilen.
Herr Minister Dr. Zellweger weist zu Beginn seiner Ausführungen auf die politischen Verhältnisse in Jugoslawien hin. Bei der Betrachtung der von der derzeitigen Regierung unternommenen Schritte auf dem Gebiete der Nationalisierung ist auszugehen von der Tatsache, dass in Jugoslawien die kommunistische Partei die Vorherrschaft inne hat, die sich eine weitgehende Verstaatlichung der Wirtschaft zum Ziele setzt. Der Referent macht in diesem Zusammenhang auf das Budget Jugoslawiens für das zweite Halbjahr 1945 aufmerksam, das von insgesamt 9,8 Milliarden Dinar Einnahmen u. a. 3,2 Milliarden aus staatlichen Monopolen, 3,5 Milliarden aus den verstaatlichten Betrieben und nur 1,4 Milliarden aus Steuern vorsieht. Die heutige Regierung gibt sich sogar der Hoffnung hin, später auf die Eintreibung von Steuern gänzlich verzichten zu können.
Bei seinen Verstaatlichungsmassnahmen geht Jugoslawien auf verschiedene Weise vor:
1. Durch Einziehung des gesamten Feindsvermögens, also des deutschen und italienischen Eigentums.
2. Durch Einziehung des Vermögens solcher Personen, die in einem Kollaborationistenprozess der nationalen Ehre als verlustig erklärt werden. In Serbien sind die meisten derartigen Prozesse bereits durchgeführt worden und haben zur Verstaatlichung von 90% der Industrie geführt. Der Referent weist darauf hin, dass diese Prozesse in erster Linie einem politischen Bedürfnis, demjenigen der Säuberung gedient haben. Bemerkenswert ist, dass die Hauptstrafe der Entzug der nationalen Ehre ist, währenddem Zwangsarbeit bis zu 10 Jahren und die Entziehung des Vermögens als Nebenstrafen ausgesprochen werden. Als Verbrechen gegen die nationale Ehre gilt nicht bloss die Kollaboration auf politischem Gebiete, sondern jede politische, kulturelle, propagandistische, künstlerische, juristische, administrative oder sonstige Zusammenarbeit mit der Besetzungsmacht oder den Verrätern des Landes, ebenso freundschaftliche und anhaltende Beziehungen mit Angehörigen der Besetzungsarmee oder der Besetzungsbehörden. Wirtschaftliche Zusammenarbeit mit dem Okkupator liegt schon vor, wenn Lieferungen an ihn gemacht worden sind. Dabei wird der Begriff der Zusammenarbeit unter Umständen sehr weit gefasst. Als solche wurde z. B. die Abgabe eines Motorfahrzeuges an die Okkupationsbehörden betrachtet, wobei diese der in Frage stehenden Firma ein Pferdefuhrwerk überliessen. Die Tatsache, dass den Behörden auf diese Weise ein rascher funktionierendes Verkehrsmittel zur Verfügung gestellt worden sei, habe genügt, die Firma als Kollaborationist zu verdächtigen. Herr Minister Zellweger führt speziell auch die Verhältnisse in Kroatien an, wo der kommunistische Innenminister eine Verfügung erlassen habe, wonach die Kollaboration gewissermassen als praesumptio iuris vorausgesetzt werde und der Beschuldigte einen Entlastungsbeweis zu erbringen habe4. Der Gesetzgeber habe zwar seine Kompetenzen überschritten, was aber nicht hindere, dass dieses Gesetz für Kroatien angewendet werde. Allerdings habe ihm der Regierungspräsident von Kroatien erklärt, für Verstaatlichungen ausländischer Unternehmen sei nur die Zentralregierung in Belgrad zuständig. Herr Minister Zellweger macht darauf aufmerksam, dass die Schweizer mit bemerkenswertem Instinkt nicht kollaborationiert hätten. Sie hätten es vielmehr auf Requisitionen ankommen lassen.
3. Jugoslawien will sodann die Verstaatlichung gewisser Industrien, z. B. der Bergwerke, auf dem Wege der ordentlichen Gesetzgebung herbeiführen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde indessen dem AVNOJ (antifaschistische Versammlung der nationalen Befreiung Serbiens) nicht mehr vorgelegt, vermutlich wegen Vorstellung seitens der englischen Botschaft. Der Referent zweifelt indessen nicht daran, dass ein solcher Entwurf nach seiner Vorlage angenommen werde.
4. Eine weitere Möglichkeit zur Verstaatlichung hat sich der jugoslawische Staat durch ein Gesetz über die Verwaltung der Güter landesabwesender Personen verschafft5. Der berechtigte Eigentümer hat, um die Wiedererlangung seines Besitzes zu erreichen, einen Prozess vor einem Volksgericht durchzuführen. Dabei steht es aber dem Staate frei, sich von solchen Gütern einen Teil anzueignen, indem die Gerichte, die über die Rückerstattung zu entscheiden haben, sich von Billigkeitserwägungen gegenüber dem Berechtigten und den Interessen der Volkswirtschaft leiten lassen sollen.
Der Referent streift noch kurz die Lohn- und Preisverhältnisse in Jugoslawien. Löhne und Preise sind offiziell stabilisiert, stehen aber in keinem Verhältnis zu den Tatsachen. Als Beispiel erwähnt Herr Minister Zellweger, dass die Direktoren der verstaatlichten Betriebe ein Höchstsalär von 6000.– Dinar pro Monat erhalten, während es die Gesandtschaft nicht verantworten konnte, ihrer serbischen Dactylo weniger als 7000.– Dinar und dem Chauffeur der Gesandtschaft weniger als 6000.– Dinar Gehalt zu entrichten. Die Auswirkungen der Lohn- und Preispolitik in Jugoslawien für die schweizerischen Unternehmen hält der Referent trotzdem nicht für sehr wesentlich. Gefährlich wirkt sich dagegen der Umstand aus, dass den Privatbetrieben, soweit sie noch bestehen, keine Rohmaterialien zugeteilt werden, was sie gegenüber den verstaatlichten Werken in Nachteil bringt.
Die Schweizerische Gesandtschaft wird nunmehr beim jugoslawischen Aussenministerium eine allgemeine Demarche unternehmen. Sie wird die Einstellung der Kollaborationistenprozesse gegen Schweizer6 und die Rückerstattung der Güter abwesender Schweizer auf administrativem Wege statt auf gerichtlichem unter Nachweis des schweizerischen Eigentums bezwecken.
Anschliessend regt Herr Minister Zellweger an, die schweizerischen Firmen mit Interessen in Jugoslawien möchten prüfen, ob sie Rohmaterial und maschinelle Einrichtungen, an denen dort starker Mangel herrsche, liefern könnten. Derartige Offerten wären geeignet, den massgebenden Stellen unsere Bereitwilligkeit, mit Jugoslawien in einen regeren Handelsverkehr zu treten, zu dokumentieren.
In der anschliessenden Diskussion ergreifen die Herren Brenni, Dr. Meier, Dr. Krasting, Bachmann, Dr. Gossweiler, Lachenal und Kronauer das Wort. Herr Minister Zellweger und Herr Bauer, soweit die Handelsabteilung hiefür zuständig ist, erteilen die gewünschten Auskünfte.
Zur Frage der Einreise schweizerischer Persönlichkeiten nach Jugoslawien bemerkt Herr Minister Zellweger, dass es schwierig sei, von den Behörden die entsprechenden Bewilligungen zu erhalten. Die interessierten Firmen sollen aber Visumsgesuche stellen. Die Schweizerische Gesandtschaft werde sie in Belgrad unterstützen.
Was die Nachrichtenübermittlung anbelangt, so kommt aus praktischen Gründen vorläufig nur die diplomatische Vermittlung in Frage. Hinsichtlich des Postverkehrs beabsichtigen Jugoslawien und die Schweiz, bei den Besetzungsmächten Österreich, Frankreich, England und USA vorstellig zu werden, um einen Transit durch die fraglichen Gebiete zu erreichen.
Bezüglich der Währungsfrage bemerkt Herr Minister Zellweger, dass der Kurs von 12 Dinar = 1 Schweizerfranken den tatsächlichen Verhältnissen in keiner Weise entspreche. Ein Kurs von 30–40 Dinar pro Franken in Noten und ein solcher von 70 Dinar pro Goldfranken wäre angezeigt.
Zur Frage, ob Warenlieferungen in der chemisch-pharmazeutischen Branche möglich seien, da der Staat die Waren ein- und verkaufe, antwortet Herr Minister Zellweger, dass nach den gesetzlichen Vorschriften wohl nur der Staat bzw. die von ihm geschaffenen Einkauf- und Verteilungsstellen sich mit dem Einkauf befassen. Der Warenmangel sei derart gross, dass mit einer Lockerung der starren Regelung zu rechnen sei.
Bezüglich Lieferungen von Ersatzteilen schweizerischer Herkunft für Maschinen in jugoslawischen Filialen empfiehlt der Referent wegen der Preisund Währungsfrage Zurückhaltung.
Auf eine weitere Frage, ob ein schweizerisches Unternehmen in Jugoslawien, an dem französische Firmen beteiligt sind, auf die Unterstützung Frankreichs rechnen könne, wird die Auskunft erteilt, es sei anzunehmen, dass dieser Staat die Schritte der Schweizerischen Gesandtschaft wohl unterstütze.
Herr Bauer, Handelsabteilung, bemerkt, dass mit der in der Schweiz befindlichen jugoslawischen Delegation die Verstaatlichungsfrage nicht behandelt werden könne. Es handle sich um eine blosse Einkaufsdelegation, die nicht bevollmächtigt sei, auf diese Frage überhaupt einzutreten. Es sei aber nicht ausgeschlossen, dass in absehbarer Zeit Verhandlungen7 zwischen bevollmächtigten Delegationen der Schweiz und Jugoslawiens über einen Handelsvertrag stattfinden8. Bei dieser Gelegenheit liessen sich wohl auch verschiedene Einzelfälle diskutieren.
Nach Abschluss der allgemeinen Diskussion empfängt Herr Minister Zellweger die Vertreter der einzelnen Firmen zu persönlichen Besprechungen.
- 1
- (Kopie): E 2801/1967/77/3. Paraphe: GS.↩
- 2
- Zu den Nationalisierungen in Jugoslawien siehe auch E 2001 (D) 3/370, E 9500.2/1970/ 229/1 und E 2200 Belgrad 1969/55/6.↩
- 3
- An dieser Konferenz sind vertreten: E. Zellweger, Minister in Belgrad; A. Zehnder, EPD; W. Hofer, Jurist EPD; P. Dumont, Vertreter der Firma Zementia Holding AG in Zürich; A. v. Egry, Vertreter der Croatia Zementfabrik; J. P. Perry, Vertreter der Beacinska Zementfabrik in Zagreb; H. Blass, Direktor SKA; P. Lachenal, Vertreter der Nasic in Genf; A. Roesle, Vertreter der Glaro AG; C. H. Gossweiler, Direktor Wander AG; E. Bachmann, Vertreter Seidenweberei Novi-Vrbas; C. Montandon, W. Krasting und J. A. Meyer, Vertreter der Elektrizitäts- und Verkehrsgesellschaft in Basel; P. Perrochet, Vertreter der Kraft und Licht AG in Basel; E. Brenni, Vertreter der Tannini Ticinesi in Maroggia; P. Rey, Vertreter der Jugotanin in Zagreb; P. Bally, Vertreter der Inga in Schaffhausen; F. W. Kronauer und F. Hodel, Vertreter der Osijeker Seidenweberei; F. Kind, Vertreter der Etexco AG in Zürich; Herr Léchaire, Vertreter der Nestlé; R. Hardmeyer, Vertreter der Aluminium-Industrie AG in Lausanne, S. Baumgartner, Vertreter der Mundus AG in Zug; M. Pfyffer, Direktor Eidg. Darlehenskasse; F. Bauer und A. Ammann, Handelsabteilung EVD; M. Corti, EPD (Protokoll). Zu den erwähnten Firmen siehe auch E 2200 Zagreb 2/1,2↩
- 4
- Nicht ermittelt. Betreffend die Gesetzessammlungen zur Nationalisierung in Jugoslawien siehe E 9500.2/1970/229/2.↩
- 5
- Vgl. den Brief E. Zellwegers an das EPD vom 12. Juli 1945, E 2001 (E) 1967/113/465.↩
- 6
- Zur Kollaboration von Schweizern in Jugoslawien vgl. das Gutachten von Prof. G. Scelle, E 9500.2/1970/229/3.Für das Studium von Einzelfällen siehe E 2001 (E) 1/16 sowie E 2200 Belgrad 1969/55/2, 6.↩
- 7
- Zu den Verhandlungen der gemischten jugoslawisch-schweizerischen Kommission siehe E 9500.2/1970/229/3, BR-Prot. Nr. 922 vom 5. April 1946, E 1004.1 1/468, sowie E 2200 Belgrad 1969/55/7.↩
- 8
- Ein Abkommen über den Waren- und Zahlungsverkehr zwischen der Schweiz und Jugoslawien wurde am 21. September 1946 abgeschlossen; vgl. dodis.ch/1815, E 2001 (E) 1/372 und E 7110/1967/32/821Jugoslawien. Der Handelsvertrag vom 27. September 1948 ersetzte denjenigen vom 28. Februar 1907. Siehe auch BR-Prot. Nr. 2521 vom 7. Oktober 1946, E 1004.1 1/474.↩
Relations to other documents
http://dodis.ch/317 | is the completion to | http://dodis.ch/1815 |
Tags
Nationalization of Swiss assets Independent State of Croatia (1941-1945)