Language: German
27.7.1964 (Monday)
Letter (L)
Ende 1963 beschloss der Bundesrat ein Kriegsmaterialexportverbot nach Südafrika. Hersteller von Kriegsmaterial und deren Kunden wissen aufgrund des zweistufigen Bewilligungsverfahrens für Kriegsmaterialexport im Voraus, dass sie aufgrund des speziellen Charakters der Lieferungen gewisse Risiken eingehen, da der Erteilung einer Fabrikationsbewilligung nicht zwingend eine Ausfuhrbewilligung folgen muss.
File reference: B.51.14.21.20.Afr.Sud
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