Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 23, doc. 91
volume linkZürich/Locarno/Genève 2011
more… |▼▶Repository
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001E#1980/83#1912* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(E)1980/83 400 | |
Dossier title | Frage der Anerkennung Nordkoreas (1965–1970) | |
File reference archive | B.15.11.1 • Additional component: Korea |
dodis.ch/31372 Der schweizerische Botschafter in Havanna, E. Stadelhofer, an den Chef der Abteilung für Politische Angelegenheiten des Politischen Departements, P. Micheli1
Ich danke Ihnen bestens für die in Ihrem Schreiben vom 26. Mai3 enthaltenen Auskünfte.
Am 28. Mai konnte ich es nicht vermeiden, mich kurz mit dem nordkoreanischen Botschafter4 in seiner Eigenschaft als Dekan des hiesigen diplomatischen Korps zu unterhalten. Es war die Verabschiedung des israelischen Gesandten5 zu regeln, und ich bin gegenwärtig der dienstälteste Postenchef aller in Kuba vertretenen Länder (der ungarische Botschafter6 ist auf Heimaturlaub, und Albanien, dessen Postenchef7 am gleichen Tag wie der Unterzeichnete das Beglaubigungsschreiben überreichte, unterhält mit Israel keine Beziehungen). Trotz meiner Insistenz, dass ich von meinen vorgesetzten Behörden noch keinerlei Bescheid erhalten hätte8, beharrte Botschafter Chel darauf, mir noch folgende zusätzliche Auskünfte zu erteilen: – Nordkorea unterhalte in Finnland, Österreich und Holland kleine ständige
Handelsmissionen, die indes nicht amtlichen Charakter hätten, sondern als
Vertreter der interessierten staatlichen Unternehmen zu betrachten seien.
Es werde versucht, der Handelsmission in Finnland demnächst amtlichen
Charakter zu verleihen. – In Montevideo bestehe bereits eine Handelsmission mit amtlichem
Charakter. Für Mexiko seien Unterhandlungen im Gange, eine Vertretung der interessierten Unternehmen zu etablieren. – Es sei zu erwarten, dass demnächst eine private französische Handelsmission einen Gegenbesuch in Nordkorea ausführen werde. – Sein Land Nordkorea9 würde gerne Vertreter der verstaatlichten Unternehmen für einen kurzen Besuch nach der Schweiz und Schweden entsenden,
um mit den interessierten Handels- und Fabrikationsunternehmen dieser
Länder die Möglichkeit des kommerziellen Güteraustauschs abzuklären. Es sei überdies bereit, mit allen Staaten, ausser den USA, amtliche und sogar diplomatische Beziehungen aufzunehmen, selbst wenn sie bereits solche zur südkoreanischen Regierung unterhalten würden10.
Die Erwähnung der USA durch meinen Gesprächspartner benützend, erwiderte ich, ob es nicht angezeigter wäre, diese Art von Anfragen in einer anderen Hauptstadt vorzunehmen, wo sich zugleich eine diplomatische Mission seines und meines Landes befinde. Es müsse ihm doch bewusst sein, dass die Schweiz in Kuba die USA vertrete, welches Mandat auch für mich ziemlich viel Arbeit mit sich bringe11. Botschafter Chel entgegnete – was etwas erstaunlich ist –, dass von allen in Frage kommenden Hauptstädten Havanna wegen der von uns hier vertretenen fremden Interessen diejenige sei, in welcher die schweizerische Neutralität am stärksten hervortrete. Als er anschliessend erneut auf die schweizerische Mitgliedschaft in der Kommission zur Überwachung des Waffenstillstands12 und die für die Mitarbeit neutraler Staaten in derselben sich ergebenden Verpflichtungen mit Bezug auf das Verhalten gegenüber beiden Hauptstädten des geteilten Koreas zu sprechen kommen wollte, brach ich, wie bereits das letzte Mal, ohne indes verletzend zu wirken, die weitere Unterhaltung ab.
Diese neuen Annäherungsbestrebungen und besonders die dafür wenigstens andeutungsweise gegebene Begründung legen die Frage nahe, ob es sich nicht um ein von Pyongyang wohlüberlegtes Vorgehen handelt. Der Hinweis, Havanna sei als der geeignetste Ort betrachtet worden, obschon er von der Schweiz aus gesehen alles andere als stichhaltig sein dürfte, entbehrt nicht eines gewissen Interesses. Für mich wäre es am angenehmsten, dem nordkoreanischen Botschafter mitteilen zu können, zweckmässigkeitshalber sollten die in Frage stehenden Erkundigungen über andere in Frage kommende schweizerische Botschaften, z. B. Moskau, Peking, Warschau oder Prag erfolgen, wo auch bessere Voraussetzungen für die Beurteilung des Osthandels beständen als in Havanna13.
- 1
- Schreiben: E 2001(E) 1980/83 Bd. 400 (B.15.11.1). Visiert von A. Janner und F. T. Wahlen.↩
- 2
- Handschriftliche Marginalie von A. Glesti: Fotokopie ging z. K. an Handelsabteilung EVD, 16.7.65.↩
- 3
- Schreiben von A. Janner an E. Stadelhofer vom 26. Mai 1965, dodis.ch/31371.↩
- 4
- J. D. Chel.↩
- 8
- J. D. Chel hatte bereits anlässlich eines Empfangs am 8. Mai den Wunsch Nordkoreas nach kulturellen und Handelsbeziehungen mit der Schweiz geäussert. E. Stadelhofer forderte darauf hin Instruktionen aus Bern. Vgl. das Schreiben von E. Stadelhofer an P. Micheli und E. Stopper vom 12. Mai 1965, dodis.ch/31370.↩
- 9
- Handschriftlich eingefügt.↩
- 10
- Handschriftliche Marginalie: Weil dann Südkorea brechen würde.↩
- 11
- Zur amerikanischen Interessenvertretung in Kuba vgl. DDS, Bd. 23, Dok. 101, dodis.ch/31456, Anm. 10.↩
- 12
- Vgl. DDS, Bd. 23, Dok. 135, dodis.ch/31366.↩
- 13
- Handschriftliche Marginalie von A. Janner: Wir wollen Sie auch anderswo nicht! Zur Problematik der Anerkennung von geteilten Staaten vgl. DDS, Bd. 23, Dok. 43, dodis.ch/31039.↩