Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 22, doc. 87
volume linkZürich/Locarno/Genève 2009
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001E#1976/17#3772* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(E)1976/17 528 | |
Dossier title | Schwarze Liste - Boykott schweizerischer Firmen (1961–1963) | |
File reference archive | B.51.322.0 • Additional component: Arabische Liga |
dodis.ch/30561 Interne Notiz des Politischen Departements1 Israel-Boykott2
Am 27. Juni sucht Herr Dr. Kurt Witz, Fürsprecher, im Auftrag der Firma Losinger & Co. AG, Bauunternehmung, Herrn Dr. Probst auf. Losinger steht in Verhandlungen mit Israel über eine Beteiligung3 am Ausbau des Hafens Eilat am Golf von Akaba. Dieser Auftrag verspricht für die Berner Firma interessant zu werden; sie befürchtet indessen, auf die arabische schwarze Liste zu kommen, wenn sie ihn annimmt. Dr. Witz möchte z. Hd. seines Klienten die Stellungnahme des Departements zu diesem Problem kennen lernen.
Herr Dr. Probst erläutert die verschiedenen Aspekte des Themas «Israel-Boykott».
Die arabischen Staaten betrachten sich nach wie vor als mit Israel im Kriegszustand befindlich und leiten hieraus das Recht ab, wirtschaftliche Kampfmassnahmen gegen diesen Staat zu verhängen. Vom Standpunkt des Völkerrechts aus kann hingegen grundsätzlich kaum etwas unternommen werden, sodass wir, wie auch andere Staaten, uns mit dieser Tatsache abzufinden haben. Das schliesst keineswegs aus, dass wir in konkreten Fällen, in denen Schweizer Firmen in Boykottschwierigkeiten geraten, diesen unsern Beistand gewähren.
Auf Grund von Richtlinien der Arabischen Liga haben deren Mitgliedstaaten materiell übereinstimmende Gesetze betreffend den Boykott Israels erlassen. Mit dem Vollzug der Boykottbestimmungen sind ein von der Liga der Arabischen Staaten eingesetztes zentrales Boykottbureau mit Sitz in Damaskus sowie eine Reihe nationaler bzw. regionaler Bureaus beauftragt.
Gemäss den einschlägigen arabischen Vorschriften fällt nicht jeder Geschäftsverkehr mit Israel unter die Boykottdrohung, wohl aber u. a. die Gewährung technischer Hilfe durch eine ausländische Firma sowie die Beteiligung an einer israelischen Gesellschaft. Die beiden erwähnten Punkte könnten allenfalls auf die Firma Losinger Anwendung finden, sofern sie den in Rede stehenden Bauauftrag, wie vorgesehen, in Zusammenarbeit mit einer israelischen Unternehmung übernimmt. Überdies ist zu berücksichtigen, dass es sich bei den arabischen Boykottbestimmungen um politische Vorschriften handelt, die auch nach politischen, nicht nach juristischen Gesichtspunkten interpretiert und angewendet werden. Der Ausbau des Hafens Eilat stellt nun aber ein Bauvorhaben dar, das den Arabern vom politischen Standpunkt aus in höchstem Grade missfallen wird. Es ist daher mit grösster Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass eine daran beteiligte Schweizer Firma auf die schwarze Liste gesetzt wird.
An der Firma Losinger liegt es nun, in Abwägung ihres Interesses am Israel-Geschäft einerseits, an eventuellen Geschäftsmöglichkeiten in den arabischen Staaten andrerseits, den Entscheid für oder wider die Beteiligung am Eilat-Projekt zu fällen: Losinger stand übrigens schon vor einigen Jahren einmal mit Israel in Verhandlungen betreffend eine Mitwirkung am Bewässerungsvorhaben für die Wüste Negev. Herr Witz äussert die Befürchtung, dass ein Rückzug vom Eilat-Projekt aus Rücksicht auf die arabischen Boykottmassnahmen für die Firma zur Folge haben könnte, unter eine Art israelischen Gegenboykott zu fallen. Herr Probst bestätigt, dass die Israeli in jüngster Zeit tatsächlich derartige Massnahmen zu ergreifen beginnen.
Herr Witz wird dem Verwaltungsrat von den vorstehend wiedergegebenen Informationen Kenntnis geben und nimmt Kopien der einschlägigen Boykottbestimmungen in Empfang.
- 1
- E 2001(E)1976/17/528. Paraphe: SF. Diese Notiz wurde von P. F. Stauffer verfasst und unterzeichnet.↩
- 2
- Handschriftliche Anmerkung von R. Probst für P. Micheli vom 30. Juni 1962: Affaire assez intéressante.↩
- 3
- Handschriftliche Anmerkung: (15 Mio. SFr.). Siehe dazu DDS, Bd. 19, Dok. 138, dodis.ch/9490(Do-DiS-9490).↩
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Israel (General) Near and Middle East Economic relations Arab League boycott of Israel