Réticences quant à l'accréditation d'un fonctionnaire de police espagnol à Berne (par crainte que celui-ci ne s'occupe de la surveillance politique des travailleurs immigrés).
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 22, doc. 99
volume linkZürich/Locarno/Genève 2009
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001E#1976/17#2517* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(E)1976/17 416 | |
Dossier title | Übriges Personal A - Z (1961–1963) | |
File reference archive | B.22.21 • Additional component: Spanien |
dodis.ch/30264 Interne Notiz des Politischen Departements1 Verbindung mit der spanischen Polizei
1. Wie Sie wissen, wünscht Spanien – zwecks Überwachung der subversiven Tätigkeit spanischer Gastarbeiter gegen ihre Regierung2 – in Zusammenarbeit mit der Bundespolizei einen Polizeibeamten, der3 diplomatischen Status erhalten sollte, auf der spanischen Botschaft in Bern zu plazieren. Am 13. Juni und am 2. August haben der spanische Botschafter bzw. sein «Ministre-Conseiller»4 bei Herrn Dir. Mäder von der Fremdenpolizei, am 8. August der «Ministre-Conseiller» beim Chef der Bundespolizei vorgesprochen (vgl. Beilagen5). Herr Bundesrat Wahlen hat Sie auf seine Rückkehr hin um Ihren «préavis» gebeten; Herr Bundesrat von Moos gedenkt seinerseits, die Sache nach Rückkehr unseres Departementschefs im Bundesrat zur Sprache zu bringen.
Die von den Herren Mäder und Amstein eingenommene vorsichtige, eher negative Stellungnahme scheint mir richtig. Insbesondere teile ich die Bedenken von Dr. Amstein. Es stimmt zwar, dass die Bundespolizei, im Rahmen ihrer Kompetenzen, bereits zu zwei in Bern auf den betreffenden Botschaften tätigen sog. Polizeiattachés (USA6 und Grossbritannien) Beziehungen unterhält7. Doch hat schon Dr. Amstein auf die wesentlichen Unterschiede gegenüber dem Fall der Spanier wie folgt hingewiesen:
«Die Vertreter der amerikanischen und der britischen Polizeibehörden befassen sich in politischer Hinsicht nicht mit ihren in der Schweiz lebenden Angehörigen, sondern lediglich mit der Spionageabwehr gegen Osten. Zudem sind meistens wir Nutzniesser dieser Zusammenarbeit.
Es handelt sich um Vertreter von Staaten, die auf demokratischer Grundlage – ähnlich wie die Schweiz – aufgebaut sind. Es ist nicht ausser acht zu lassen, dass in Spanien ein politisches System herrscht, welches unserer Auffassung über demokratische Freiheiten nicht entspricht.
Wollte man die Anwesenheit des Herrn Llovera in Bern bewilligen, müsste ihm auch eine bestimmte Tätigkeit erlaubt werden. Die Gefahr, dass er – nach den bekannten Methoden der politischen Polizei von Diktaturstaaten – versuchen würde, mit Spitzeln und Agenten in die Kreise spanischer Fremdarbeiter in unserem Lande einzudringen, besteht offensichtlich. Unliebsame Zwischenfälle lägen im Bereich der Möglichkeit.»
Diese Überlegungen sind sicher zutreffend. Namentlich der Umstand, dass sich der spanische Polizeibeamte – im Gegensatz zum amerikanischen und britischen Funktionär – mit seinen eigenen bei uns lebenden Staatsangehörigen befassen würde, scheint bedeutungsvoll. Im übrigen sei nur an die Affäre Mercier/Dubois8 erinnert, um sich die innewohnenden Risiken zu vergegenwärtigen.
3. Dr. Amstein hat seine Gesprächspartner darauf aufmerksam gemacht, dass es Sache der spanischen Behörden wäre, vorerst auf diplomatischem Wege über das EPD die Bewilligung für die beabsichtigte Tätigkeit eines spanischen Polizeifunktionärs einzuholen. Nachdem indessen die übrigen Äusserungen der Herren Amstein und Mäder wenig verheissungsvoll klangen, ist zu hoffen, dass die spanische Botschaft von sich aus auf die weitere Verfolgung der Angelegenheit verzichtet.
Sollte ein solcher Vorstoss dennoch erfolgen, so könnte, um nicht vollständig ablehnend zu sein, im Sinne des Vorschlags von Dr. Amstein am Schluss seiner Notiz geantwortet werden; es heisst dort:
«Anderseits ist nicht zu leugnen, dass wir ein Interesse daran haben an einem beschränkten Gedankenaustausch mit den Spaniern – insbesondere über frühere kommunistische Tätigkeit von heute in der Schweiz arbeitenden Spaniern – in Spanien. Zur Beobachtung der politisch extremen Tätigkeit der Spanier in der Schweiz ist die Mitarbeit der spanischen Polizei durchaus nicht erwünscht! Dieser nützliche Gedankenaustausch kann jedoch auch durchgeführt werden, ohne dass ein Vertreter der spanischen Polizei in Bern seine Zelte aufschlägt. Wie mit verschiedenen anderen Staaten könnte auch mit Spanien ein Übermittlungsweg für Anfragen und Antworten gefunden werden. Das hätte zudem noch den Vorteil, dass alles schriftlich niedergelegt und eine Kontrolle jederzeit möglich wäre.
Als Zwischenlösung liesse sich folgendes denken (um die Spanier nicht in ihrem Stolz zu verletzen):
Der Vertreter der spanischen Polizei in Paris oder derjenige in Bonn wird mit der beabsichtigten Verbindung zur Bundespolizei betraut, wobei derselbe beispielsweise alle 2–3 Monate nach Bern zu uns kommt, um die hängigen Fälle zu besprechen. Dies wäre tragbar.»
Diese Zwischenlösung böte Gelegenheit zu einem gewissen, auch für die schweizerischen Behörden nicht unnützen Informationsaustausch, ohne die Unzukömmlichkeiten und Risiken der ständigen Anwesenheit eines spanischen Agenten in Bern mit sich zu bringen9.
- 1
- E 2001(E)1976/17/416. Paraphe: PO. Diese Notiz wurde von R. Probst verfasst und unterzeichnet und war an P. Micheli gerichtet.↩
- 2
- Vgl. DDS, Bd. 22, Dok. 108, dodis.ch/30478.↩
- 3
- Handschriftlich eingefügt: wohl.↩
- 4
- J. P. de Lojendio Irure und M. de la Calzada.↩
- 5
- Vgl. das Schreiben von A. Amstein an L. von Moos vom 8. August 1962 (dodis.ch/30265).↩
- 6
- Vgl. die Notiz von R. Aman vom 1. September 1961 (dodis.ch/30251).↩
- 7
- Vgl. DDS, Bd. 22, Dok. 133, dodis.ch/30249.↩
- 8
- Vgl. DDS, Bd. 20, Dok. 110, dodis.ch/12035, 113 (dodis.ch/12740) und 118 (dodis.ch/11354).↩
- 9
- Vgl. auch das Verhandlungsprotokoll der 56. Sitzung des Bundesrates vom 4. September 1962, E 1003(-)1994/26/1: […]M. von Moos signale le cas d’un officier de police (Llovera) occupé à l’Ambassade d’Espagne pour y exercer des fonctions de police et pose la question de savoir si ce personnage peut être accrédité. M. Amstein songe à une solution intermédiaire consistant à admettre que l’officier de police stationné à l’Ambassade d’Espagne dans un pays voisin soit autorisé à entretenir quelques contacts utiles avec la police fédérale. M. Wahlen exprime l’avis qu’une accréditation ne serait pas indiquée. Le fait qu’un poste correspondant a été créé par d’autres pays n’est pas déterminant, les circonstances n’étant pas les mêmes. L’intéressé ne se conformerait pas aux instructions de la police suisse. Le cas espagnol pourrait être un précédent pour l’Italie.↩
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