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Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 22, doc. 168
volume linkZürich/Locarno/Genève 2009
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001E#1976/17#2312* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(E)1976/17 392 | |
Dossier title | Nestlé Alimentana S.A., Vevey. Verstaatlichung ihrer Fabriken in Kuba (1958–1963) | |
File reference archive | B.34.76 • Additional component: Kuba |
dodis.ch/30262
Der schweizerische Botschafter in Havanna, E. Stadelhofer, an den Chef der Abteilung für Politische Angelegenheiten des Politischen Departements, P. Micheli1
Nestlé-Marken
Mit Bezug auf die Überreichung einer Note betreffend die Aufnahme von Verhandlungen über die Höhe der Entschädigung für die unbefugte Benützung der Nestlé-Marken2 beehre ich mich wie folgt über die seit meiner Rückkehr unternommenen Schritte Aufschluss zu geben:
1. Wie Sie bereits wissen, stattete ich unmittelbar nach meiner Ankunft in Havanna, d. h. am 29. Juli, Aussenminister Roa einen Höflichkeitsbesuch ab3, wobei indes gemäss vorheriger telefonischer Vereinbarung das aktuellste Thema, die Nationalisierung der USA-Kanzlei4, nicht zur Sprache kam. Ich erwähnte dagegen, dass die vorgesetzten schweizerischen Behörden kurz nach Antritt meiner Ferien in der Schweiz und damit lange vor dem amerikanischen Blockierungsdekret und dem kubanischen Nationalisierungsgesetz beschlossen hätten, bei meiner Rückkehr nach Havanna dem Aussenministerium die eingangs erwähnte Note überreichen zu lassen. Sie sei bereit und werde übergeben, sobald darüber Klarheit bestehe, dass die Aufrechterhaltung der Custodia durch die Schweiz an der früheren USA-Kanzlei kubanischerseits ausser jedem Zweifel stehe, d. h. auf die Anwendung von Gewalt zu unserer Entfernung verzichtet und damit automatisch das Gebäude uns belassen werde. Dr. Roa war sehr interessiert, zu vernehmen, dass die Schweiz zur Entsendung der erwähnten kleinen Delegation bereit sei, machte indes keine weiteren Bemerkungen.
2. Am 12. August hatte ich bei einem Nachtessen in der holländischen Botschaft Gelegenheit, mich ausführlich mit Industrieminister Guevara5 zu unterhalten, den ich gleich wie Dr. Roa unterrichtete. Das Gespräch lässt sich wie folgt rekapitulieren:
a. Dr. Guevara möchte die Verhandlungen rasch aufnehmen, sie aber nicht auf die Festsetzung der Entschädigung für die unbefugte Markenbenutzung beschränken, sondern den ganzen Nationalisierungskomplex Nestlé behandeln und gleichzeitig eine bilaterale Vereinbarung6 über die gegenseitigen Handelsbeziehungen unter Einschluss eines Abzahlungsplans für Nationalisierungs- und ev. ähnliche Entschädigungen7 abschliessen. Weiter unterstrich er das grosse Interesse der kubanischen Regierung, mit der Nestlé eine Abmachung über die weitere Verwendung ihrer Marken durch das nationalisierte Unternehmen zu treffen. Auf meine Bemerkung, dass bereits das alljährlich zur Verlängerung gelangende schweizerisch-kubanische Handelsabkommen8 bestehe, entgegnete er, dass es angesichts der seit seinem Abschluss eingetretenen Veränderungen und auch wegen der kubanischen Devisenbewirtschaftung ungenügend geworden sei.
b. Nach kurzer Darlegung der schweizerischen Praxis des «courant normal» erklärte ich, dass der Abschluss einer neuen Handelsvereinbarung, wenn nicht sogar gänzlich unnötig, so doch verfrüht und keineswegs im kubanischen Interesse wäre. Wir müssten in einem solchen Falle die Wahrnehmung unserer Exportinteressen in den Vordergrund stellen, wobei sich für Kuba die Konsequenz ergäbe, Kontingente für die traditionelle schweizerische Ausfuhr wie Uhren, Textilien, Medikamente, chemische Produkte etc. einzuräumen. Mein Vorschlag gehe dahin, sich in der ersten Etappe auf die erwähnte Entschädigung unter Einschluss der noch nicht transferierten Royalties aus der Zeit vor der Verstaatlichung und den Zahlungsmodus zu beschränken sowie, wenn es kubanischerseits gewünscht werde, einen «Tour d’horizon» über das spätere Vorgehen mit Bezug auf die Hauptfrage, den Nationalisierungskomplex, vorzusehen. Gleichzeitig könnte ein kleines Kontingent für den Bezug von Schweizer Uhren durch Kuba auf Weihnachten 1964 vereinbart werden. Alles übrige wäre zweckmässigerweise für eine spätere Verhandlung zu reservieren. Mit Bezug auf eine Vereinbarung über die weitere Benutzung der Nestlé-Marken erklärte ich, dass der Entscheid ausschliesslich beim Mutterhaus als Eigentümerin dieses geistigen und industriellen Gutes liege. Ich machte indes klar, dass sozusagen keine Aussicht für eine derartige Möglichkeit bestehe. Es handle sich dabei nicht um eine gegen Kuba gerichtete Stellungnahme der Firma Nestlé, sondern um eine allgemeine und grundsätzliche Haltung dieses über weltweite Beziehungen verfügenden und daher zur Aufrechterhaltung einer konsequenten Politik genötigten schweizerischen Unternehmens.
3. Einige Tage nach der Unterredung mit Dr. Guevara bestätigte mir der kubanische Protokollchef Botschafter Carrillo, dass das kubanische Industrieministerium an der baldigen Entsendung einer schweizerischen Delegation sehr interessiert sei und Wert darauf lege, einen Weg zu einer gewissen Zusammenarbeit mit der Firma Nestléim Zusammenhang mit der Herstellung ähnlicher Produkte in Kuba durch das verstaatlichte Unternehmen zu finden.
4. Es ergibt sich somit die eigenartige Situation, dass die schweizerische Haltung im Nestlé-Fall sich, zumindest bis jetzt, eher günstig für unser weiteres Verbleiben in der USA-Kanzlei ausgewirkt hat. Kubanischerseits wurde verstanden, dass die Schweiz [nicht]im Zusammenhang mit Nationalisierungsfragen eine kleine Delegation nach Kuba entsenden kann, solange durch die Möglichkeit des Vollzugs eines neuen Nationalisierungsgesetzes ihre allgemeine Stellung als Schutzmacht par excellence bedroht ist9.
(Sobald unser Verbleiben in der früheren USA-Kanzlei sichergestellt ist, )10 Ich werde die von Ihnen vorbereitete Note11Roa überreichen und wahrscheinlich eine Kopie persönlich Minister Guevara überbringen12. Wir müssen uns indes bewusst sein, dass die kubanische Regierung uns anschliessend einladen könnte, sobald wie möglich, d. h. innert 1–2 Monaten, die erwähnte Delegation nach Kuba zu entsenden.
- 1
- Lettre: E 2001(E)1976/17/392.↩
- 2
- Vgl. die interne Notiz des Politischen Departements vom 21. November 1961 (dodis.ch/30104), die interne Notiz des Politischen Departements vom 29. Mai 1963 (dodis.ch/30239), das Schreiben von E. Stadelhofer an die Abteilung für Politische Angelegenheiten des Politischen Departements vom 19. September 1963 (dodis.ch/30352), den Bericht von Stadelhofer an die Abteilung für Politische Angelegenheiten des Politischen Departements vom 15. August 1962, E 2001(E)1976/17/392, die interne Notiz des Politischen Departements vom 29. März 1962, E 2001(E)1976/17/395, sowie E 2001(E)1976/17/392.↩
- 3
- Handschriftlich unterstrichen.↩
- 4
- Vgl. DDS, Bd. 22, Dok. 164, dodis.ch/18955.↩
- 5
- Handschriftlich unterstrichen.↩
- 6
- Handschriftlich unterstrichen.↩
- 7
- Handschriftlich unterstrichen.↩
- 8
- Zum schweizerisch-kubanischen Handelsabkommen vgl. das Schreiben von Stadelhofer an die Handelsabteilung des Volkswirtschaftsdepartements vom 19. Dezember 1963 (dodis.ch/30375) und den Antrag des Volkswirtschaftsdepartements an den Bundesrat vom 16. Dezember 1963, E 2001(E)1976/17/395.↩
- 9
- Handschriftliche Anmerkung: ne pas citer.↩
- 10
- Von Hand in Klammern gesetzt.↩
- 11
- Vgl. die Note der schweizerischen Botschaft an das kubanische Aussenministerium vom 10. September 1963, nicht abgedruckt.↩
- 12
- Die Note wurde C. Carrillo übergeben, vgl das Schreiben von Stadelhofer an die Abteilung für Politische Angelegenheiten des Politischen Departements vom 19. September 1963, nicht abgedruckt.↩
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Cuba (Politics) Food industry Nationalization of Swiss assets