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26.9.1944-1.3.1946
BAR; E 2001(E)1968/78/, 394;C.41.A.620.1. Kurzmeyer, Alfred
Information Independent Commission of Experts Switzerland-Second World War (ICE) (UEK)
Info UEK/CIE/ICE ( deutsch français italiano english):
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SNB an EPD, 26.9.1944
Weiterleitung einer Telegrammzensur: Berlin W/8 23.9.1944 an Kurzmeyer: "RWM Schmuckverkauf einverstanden".

Brief Kurzmeyer an Schwab, 19.5.1945
Der Atlantiksender berichtet am 20.2.1945, dass er, informiert über die bevorstehende Sperre dt. Vermögen, noch im letzten Moment durch die Internationale Bodenkreditbank eine Million Sfr. an die Deutsch-Überseeische Bank in Barcelona überwiesen habe.
Kurzmeyer negiert dies. Er sei am 16.2.1945 von der SBG und SKA informiert worden, dass sie für die Deutsche-Überseeische Bank den Betrag von ca. 316'000 Sfr. für die span. Niederlassungen der Dt. Überseeischen Bank akkreditieren sollten. Da die Schweizer Banken bedenken hatten, die span. Niederlassungen von der erfolgten Akkreditierung telegraphisch zu verständigen, hätten sie Kurzmeyer gebeten dies via Berlin zu tun. Der Atlantiksender ist eine "typische Propagandaküche", dem man keinerlei Glauben schenken dürfe.

Brief Kurzmeyer an Schwab, 19.5.1945
Bemerkung, dass gegen die Verleumdungskampagne gerichtlich vorgehen werde. "Nach 44-jähriger Tätigkeit im Auslande, die mir Gelegenheit bot, der Volkswirtschaft meiner schweizerischen Heimat ebenso wesentliche als selbstverständliche Dienste zu erweisen, bin ich nicht gewillt, mir Anwürfe dieser oder ähnlicher Art gefallen zu lassen. sobald deren Urheber für mich greifbar werden."

Brief von Abs an Kurzmeyer, 9.10.1945
Abs bittet Kurzmeyer, Auskunft über die finanzielle Lage und über alle Aktiven der Deutschen Bank und aller Gesellschaften der Dt. Bank an den Handelsattaché der brit. Gesandtschaft in Bern oder an den brit. Konsul in Zürich weiterzuleiten.

Revisionsbericht der SVSt zum Fall Kurzmeyer, 1.2.1946
Am 10.2.1945 informiert die Dt. Überseeische Bank die SKA und die SBG, dass ihre Filialen in Madrid und Barcelona ermächtigt werden, über die Guthaben in Zürich zu verfügen. Die Banken in Madrid und Barcelona verlangen den Übertrag des Kontoguthabens. Die SKA verweigert den Übertrag, wohingegen die SBG noch am 15.2. den Übertrag zulässt.
Es folgt eine Aufstellung der von Kurzmeyer angemeldeten Vermögenswerten in der Schweiz. Insgesamt Sfr. 10'843'012.

Brief Kurzmeyer an EPD, 15.2.1946
Anfangs September traf er sich mit Newmark. "Es wurde mir gesagt, dass es sich um einen chechischen Juden handle, der tatsächlich dem hiesigen britischen Generalkonsulat attachiert sei und sich durch ebenso zahlreiche als indiskrete Fragen und Schnüfflereien - namentlich bei hiesigen Banken - schon recht unliebsam bemerkbar gemacht habe." (p.1) Kurzmeyer habe jegliche Aussage verweigert, mit dem Hinweis, dass er als in der Schweiz niedergelassener Schweizer, keinerlei Auskunftspflicht ihm gegenüber habe. Auch müsse er "mangels ausdrücklicher Genehmigung der Verrechnungsstelle jede Auskunftserteilung ablehnen." (p.2) Auch Dr. Schwab habe ihm bestätigt, dass er "ungeachtet der vorliegenden Zustimmung des Herrn Abs in einer Auskunftserteilung an eine ausländische Amtsstelle nicht verpflichtet sei." Auf die Frage, warum die brit. Behörden sich für die Filiale Istanbul der Deutschen Bank interessierten, antwortet Walker (brit. Vizekonsul in ZH), dass bei der Untersuchung bei Krupp auf ein grosses Lieferungsgeschäft mit der Türkei gestossen sei, bei welchem eine Hinterlegung von Wertpapieren in der Schweiz getroffen sei, wobei auch die Filiale Istanbul der Deutschen Bank mitgewirkt habe. Kurzmeyer negiert eine solche Involvierung seiner Bank. Die brit. Vertretung droht ihn, auf die Schwarze Liste zu setzten, falls er sich weiterhin hinter die schweizerischen Gesetzt zu verschanzen versuche und jegliche Aussage verweigere. Schwab von der SVSt habe ihn noch einmal bestätigt, dass er keine Aussagen mache müsse. Durch die Aussagen von Abs meint Schwab aber, dass "durch die von Herrn Abs selbst gemachten Angaben ein neues Moment in die Sache hineingetragen worden sei." er schlägt vor, die Entscheidung des EPDs einzuholen.
Es folgt eine Aufstellung der Vermögenswerte der Deutschen Bank, der Deutsch-Asiatischen Bank und der Deutschen Überseeischen Bank in der Schweiz.
Es war ungerecht Abs festzunehmen. Abs sei schon vor dem Kriege wegen seiner Englandfreundlichkeit bekannt. "Zudem war Herr Abs, ein frommer Katholik, von jeher scharfer Gegner des nationalsozialistischen Regimes" (p.6)
"Was ferner für ein gewisses Entgegenkommen gegenüber dem britischen Generalkonsulat sprechen könnte, wäre die Überlegung, dass dadurch vielleicht eine neue antischweizerische Campagne (Formular Orvis Schmidt) vermieden würde, in welcher die in der Schweiz 'versteckten' Millionen der Deutschen Bank eine Rolle spielen könnten, die dann leicht zu Milliarden würden, und selbstverständlich nur zur Vorbereitung des nächsten Weltkrieges zu dienen hätten! In Wirklichkeit sind die hier deponierten Aktiven der Deutschen Bank von ihr mit grosser Mühe und mit den verschiedensten Begründungen dem Zugriff der Reichsbank bzw. der deutschen Kriegsführung entzogen worden, und sollten einst zur Rückzahlung alter Stillhalteforderungen dienen, welche bestimmten englischen Banken gegenüber der Deutschen Bank noch zustehen." (p.6)

SVSt (Direktionspräsident) an EPD, 15.2.1946
"Ich glaube, dass Herr Kurzmeyer der Verrechnungsstelle vollständige und richtige Angaben gemacht hat." Es ist unklar, inwiefern er als Schweizer seine Stellung so lange hat halten können. K. war früher Einzelprokurist bei der Bank Mendelsohn & Co. in Berlin[probablement Mendelssohn, MP] und wurde durch die Übernahme dieser Bank durch die Dt. Bank zum Direktor. In der Schweiz steht Kurzmeyer im engen Kontakt mit SKA Generaldirektor Blass.

22.2.1946 Däniker an Kurzmeyer

"Wir sind der Haltung, die Sie dem Begehrend es britischen Vizekonsuls gegenüber eingenommen haben, durchaus einverstanden und erachten es als richtig, dass Sie sich auf die ausschliessliche Verpflichtung, der Schweizerischen Verrechnungsstelle Angaben über die Anlagen der Deutschen Bank und der ihr affilierten Institute sowie deren finanzielle Stellung in der Schweiz zu erstatten, berufen. Wir behalten uns darum auch vor, den Handelsdienst der Britischen Gesandtschaft in Bern auf die Ihnen seitens des Britischen Konsulats zuteil gewordene Behandlung aufmerksam zu machen, da wir diese nicht billigen können."

Däniker (EPD) an Kurzmeyer, 1.3.1946
Bestätigung, dass Kurzmeyer seinen Verpflichtungen betr. Anzeigepflicht dt. Guthaben "in vollem Umfange" nachgekommen sei.
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