Language: ns
1.3.1942-31.5.1944
BArch Berlin, R 10 VIII, 32
Information Independent Commission of Experts Switzerland-Second World War (ICE) (UEK)
Info UEK/CIE/ICE ( deutsch français italiano english):
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Signatur:  BAB R 10 VIII, 32


Bemerkung gemäss Dossiertitel: Handelsbeziehungen mit einzelnen europäischen Ländern + (sehr lückenhafte Zusammenstellung), März 1942-Mai 1944
Umfang:  258 S.
Kurzbeschrieb: Akten der Reichsvereinigung Kohle. Kohlenexport nach Frankreich, Norwegen, Griechenland, Portugal (u.a. Beteiligung der Firma Otto Wolff an Kohlentransporten im Zusammenhang mit Wolframgeschäften - ein Dokument als Beispiel exzerpiert), Rumänien, Schweiz (siehe unten), Spanien, Ungarn. Teilweise exzerpiert.

Einzelne Dokumente:

Georg Gasper, Teilhaber der Firma Otto Wolff an Kohlensyndikat, Essen, 7.5.1942:


"Sie werden davon unterrichtet worden sein, dass ich von Herrn Staatssekretär von Jagwitz beauftragt wurde, für Otto Wolff zu versuchen, die Lieferung von den Portugiesen als eine Voraussetzung für den Beginn des Wolfram-Abkommens bezeichnet worden ist. Das Reichswirtschaftsministerium hat die Liebenswürdigkeit gehabt, zuzustimmen, dass Herr Oberregierungsrat Dr. Koppelmann ebenfalls nach Lissabon fuhr. Der Zusammenarbeit zwischen Herrn Dr. Koppelmann und mir ist es dank grosser Unterstützung durch den Herrn Deutschen Gesandten in Lissabon möglich gewesen, auch in der Kohlenfrage zu einer Einigung zu kommen. Ich möchte vorausschicken, dass diese Einigung in Bezug auf die Preiswünsche, die mir vor meiner reise nach Portugal geäussert wurden, die deutsche Seite nicht voll befriedigen wird, aber diese deutschen Wünsche basierten auf der Annahme, dass die Kohlenlieferung nicht durch das Wolfram-Abkommen schon kompensiert sei, sondern dass gegen Lieferung der Kohle besondere Kompensation auf anderen Gebieten von der portugiesischen Regierung noch zu erreichen gewesen wären.
Es hat sich herausgestellt, dass das für 96.000 to nicht der Fall ist, sondern nur für 30.000 to Kohle."
Vorschlag:
"1. Nachdem die deutsche Seite durch den erzielten Preis ab Zeche zweifellos nicht befriedigt sein wird, ist die Firma Otto Wolff bereit, den erzielten Kohlenpreis pro to frei Irun mit RM 36.-- gegenüber dem Kohlensyndikat um RM 5.-- aufzubessern zu ihren Lasten. Das heisst, die Firma Otto Wolff ist bereit, dem deutschen Kohlensyndikat für die insgesamt 126.--- to Kohle RM 41.-- frei Irun zu zahlen.
Die Gleitklausel, die in dem Vertrag mit den Portugiesen vorgesehen ist, würde sich in diesem Falle zu Gunsten der Firma Otto Wolff auswirken. Sollte also aus dieser Gleitklausel eine nachträgliche Zahlung er Portugiesen erfolgen, so würde sie zu Gunsten der Firma Otto Wolff sein. Würde der Firma Otto Wolff durch die Preisaufzahlung an Sie ein Verlust entstehen, so würde das eigener Verlust der Firma Otto Wolff bleiben.
Selbstverständlich soll das lediglich ein Vorschlag sein. Die Firma Otto Wolff hat hierauf keinen Anspruch. Sie macht den Vorschlag nur, um den gegenüber den ursprünglichen deutschen Wünschen zu niedrigen Durchschnittspreis der kohle für das Syndikat zu verbessern, Dem Syndikat steht es naturgemäss frei, den Vertrag mit der portugiesischen Regierung so zu akzeptieren, wie er ist. In diesem Falle hat das Syndikat an die Firma Otto Wolff keinerlei Verpflichtungen, da dieses Haus auf jede Gewinnbeteiligung am Kohlengeschäft verzichtet hat.
2. Zu obigem Bericht und zu diesem Kohlenvertrag habe ich vor meiner Abreise von Portugal dem portugiesischen Verkehrsminister Pacheco noch einen Brief geschrieben, von dem eine Photokopie hier beiliegt. Sie wollen daraus ersehen, dass auch die nach Basel zu liefernden Kohlen, für die die Schweizer in Portugal liegende Kohlen den Portugiesen zur Verfügung stellen, vorläufig à conto des ersten Abschlusses von 96.000 to gehen. Es ist mir nach Portugal telegrafisch durchgegeben worden, dass die erste Lieferung von 5.000 to Kohlen zu Gunsten Portugals nach  Basel am 15. Mai abrollen könne.
Ich bitte Sie
a) Sofort Ihrem Vertreter, Herrn Wellmann, diesen Termin zu bestätigen und die Versandbereitschaft dieser 5000 to Kohle mit entsprechendem Termin anzugeben. Herr Wellmann muss dann sofort die vertraglich vereinbarte Anzahlung einkassieren und auf das deutsche Verrechnungskonto 'W' von den Portugiesen einzahlen lassen. Es geht der Deutschen Regierung darum, möglichst schnell über Escuden-Guthaben auf dem Konto 'W' in Lissabon verfügen zu können.
b) Die portugiesische Regierung schickt einen eigenen Bevollmächtigten - Herrn Ingenieur Antunitsch - nach Basel, der allein über die in Basel eintreffende Kohle verfügen darf und an den sie auch zu adressieren ist. Sein Wohnsitz ist Hotel Euler in Basel. Ich empfehle Ihnen dringend, Ihren Bevollmächtigten in Basel sofort nach Eintreffen des Herrn Antunitsch (in diesen Tagen) mit diesem im Hotel Euler Fühlung zu nehmen, damit die Ablieferung der ersten 5.000 to Kohle klappt. Sie müssen ja sofort nachdem die Kohle in Basel Antunitsch übergeben worden ist, durch Ihren portugiesischen Vertreter in Lissabon die Restzahlung auf das Verrechnungskonto 'W' zu Gunsten der Deutschen Regierung verlangen."

Reichsgruppe Industrie, Geschäftsleitung [Unterschriften unleserlich] an Wirtschaftsgruppen, Gauwirtschaftskammern, Wirtschaftskammern, Industrieabteilung, 15.10.1943, "Streng vertraulich!", "Betr. Wirtschaftsverkehr mit der Schweiz":


über das Zusatzabkommen vom 1.10.1943 und dessen Änderungen. Am Ende der Mitteilung: "Die Entwicklung der weiteren Einfuhrmöglichkeiten aus der Schweiz wird natürlich weithin entscheidend abhängen von der Gestaltung unseres Exports nach der Schweiz. Die ausserordentliche Wichtigkeit dieses Exports braucht wohl nicht noch besonders betont zu werden."

"Aktenvermerk Betr.: Schweiz", 15.10.1943


Anwesend: Geiselhart, Hartmann (Zentrale Gas- und Wasserwirtschaft), Schmidt.
"Herr Hartmann kam auf die Lieferung von Kohlen nach der Schweiz und auf die Abgabe von Gas nach dem Vorarlberg, sowie die Zahlungsabwicklung zu sprechen. Er bat darum, dass mehr Gaskohlen für die schweizer Gaswerke zur Verfügung gestellt werden müssten, da ja die Betriebe, welche die Nebenprodukte erhalten, zum grössten Teil für Deutschland arbeiteten.
Es müsste der ganze Zahlungsverkehr kohlen- und gasmässig neu geregelt und eine etwaige kleine Spitze ausgeglichen werden.
Man vereinbarte, dass Herr Hartmann über das ganze Problem ein Memorandum verfasst, auf Grund dessen später mit dem RWKS Essen Verhandlungen aufgenommen werden sollte."
Unterschrift: Schmidt

Schmidt an Geiselhardt, 3.11.1943, "Betr. Kohlenkreditabkommen"


"Das Kohlenkreditabkommen Deutschland (RWKS und Rheinbraun) mit der Schweiz ist das Erste in seiner Art, welches bisher abgeschlossen worden ist. Das schweizer Abkommen könnte evtl. als Entwurf dienen für etwaige Vereinbarungen gleicher Richtung, die in Zukunft mit anderen Ländern abgeschlossen werden. Dabei wäre zu überlegen, ob man nicht versuchen sollte, für die Lieferungen, die auf Grund der Vorauszahlungen nach dem Kriege zu leisten sind, schon jetzt einen Festpreis zu machen, da im Augenblick die Preise für uns günstiger liegen. Es ist ja nicht von der Hand zu weisen, dass nach dem Kriege vielleicht ein Preissturz einsetzt, wenn der Brennstoffmarkt mit Kohlen gut versorgt ist, bezw. ein Überangebot hierin vorliegt. Andererseits sind auch die Bedenken nicht von der Hand zu weisen, dass in dem einen oder anderen Lande Schwierigkeiten auf währungspolitischem Gebiete auftreten, und dadurch unsere Produkte zu einem uns nicht günstigen Preise abgesetzt würden."

Rheinisch-Westfälisches Kohlen-Syndikat an Gesellschaft der Ludw. von Roll'schen Eisenwerke A.G., Gerlafingen, 6.1.1944


Betreff: "Saarkohlen und Ruhr-Giessereikoks."
"Wir bestätigen den Empfang Ihres vorerwähnten Schreibens und teilen Ihnen mit, dass wir aufgrund der uns übersandten Lieferspezifikation für das I. Quartal 1944 wiederum
monatlich 1400 t Saarkohlen zum Preise von RM 57.80 u.
    "           550 t Ruhr-Giessereikoks   "     "     "  RM 64.--
je Tonne frei Waggon Basel SBB excl. Zoll- und Grenzspesen unter den bisherigen Bedingungen für Sie vorgesehen haben. Preisänderungen behalten wir uns vor.
Wir bitten Sie, sich wie bisher so auch weiterhin wegen der Zuteilung der Mengen mit der Ruhr & Saar-Kohle in Basel, der wir von diesem Schreiben einen Durchdruck zustellen werden, in Verbindung zu setzen."




Zusätzliche Hinweise durch:
u.a.
- darunter auch Schriftwechsel der Sofindus und Fa. Otto Wolff;
- ab S. 186: Briefwechsel betr. Spanien, hier allerdings auch Schreiben an bzw. von der Rowak [d.i. eine Sofindus-Tochtergesellschaft];
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