Language: ns
1.12.1942-30.4.1944
BArch Berlin, R 901 [Bd. 20], 68653
Information Independent Commission of Experts Switzerland-Second World War (ICE) (UEK)
Info UEK/CIE/ICE ( deutsch français italiano english):
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Bd. 20, Nr. 68653

(Handelspolitische Abteilung, 1936-1945)
(Telegramme an die deutsche Vertretung in Bern, Dez. 1942-Apr. 1944)
(9 Bl.)

- Telegramm Ripkens v. 10.12.1942, der Stellungnahme zu folgendem Erklärungswunsch eines Vertreters der Firma Jauch und Hübner wünscht: "Deutsche Versicherungspartner sind seitens deutscher Devisenbehörde generell ermächtigt, ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber türkischen Versicherungsgesellschaften bei Versagen Clearings durch Zahlung in freien Devisen umgehend zu erfüllen.";

- Telegramm v. 25.3.1943 betr. einmalige Sonderzuwendung für die Botschaft in Buenos Aires in der Höhe von 750.000,- Pesos in Schweizer Franken;

- Telegramm v. 20. Aug. 1943, betr. norwegisch-schweizer. Warenverkehr;

- Telegramm v. 12.8.1943, betr. eines deutschen Aus- und Wiedereinreisesichtvermerks für einen früheren Handeslvertreter an der Iranischen Botschaft in Berlin, zwecks Klärung schwebender Fragen hinsichtlich des früheren deutsch-iranischen Warenverkehrs;

Telegramm Ribbentrops v. 14.4.1944, betr.: Druck der "Feindpresse" auf die Neutralen, die Lieferungen kriegswichtiger Waren nach Deutschland einzustellen (KOPIE):

"Es ist damit zu rechnen, daß die Schweizerische Regierung in mehr oder weniger offiziellen Gesprächen mit Ihnen versuchen wird, unseren Standpunkt in dieser Angelegenheit in Erfahrung zu bringen. Sollte sich eine solche Gelegenheit ergeben, die von Ihnen auch zwanglos herbeigeführt werden kann, so bitte ich, eindeutig und kompromißlos darzulegen, daß die Frage einer weiteren Einschränkung schweizerischer Lieferungen nach Deutschland für uns völlig indiskutabel sei. Dies gelte sowohl hinsichtlich des kürzlich abgeschlossenen Vertrages, als auch für die nächste Vertragsperiode, über die im Juni neue Verhandlungen in Aussicht genommen sind. Wir seien selbstverständlich bereit, im Rahmen der abgeschlossenen Verträge weiterhin die Versorgung der Schweiz mit den für die schweizerische Wirtschaft lebensnotwendigen Gütern durchzuführen und den schweizerischen Transitverkehr durch das Reich und die vom Reich beherrschten Gebiete weiterhin zu gestatten, solange auch die Schweiz ihre wirtschaftlichen Leistungen für Deutschland mindestens im bisherigen Umfang aufrecht erhält. Im übrigen hätten wir aus den bisherigen Verhandlungen der Feindmächte den Eindruck gewonnen, daß diese ihren Druck immer nur insoweit fortsetzten, als sie nicht auf einen entschiedenen Widerstand der betreffenden neutralen Regierung gestoßen wären."
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