Language: ns
1938-1939
BAR; E 2001(D)-/1/, 233;
Information Independent Commission of Experts Switzerland-Second World War (ICE) (UEK)
Info UEK/CIE/ICE ( deutsch français italiano english):
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C.43.21.A.34. Zahlungsverkehr mit dem Memelgebiet. Devisen- und Transferfrage mit Deutschland

* BRB über den Zahlungsverkehr zwischen der Schweiz und dem Memelgebiet, vom 16.5.1939: Als Zahlungen von der Schweiz nach Deutschland gelten auch Zahlungen an in "dem mit dem Deutschen Reich vereinigten Memelgebiet ansässig sind."

C.43.21.A.27. Zahlungsverkehr zwischen der Schweiz und dem sudentendeutschen Gebiete

* Vizekonsul Füeg (Gesandtschaft in Schweden) an Handelsabteilung, 14.11.1938: Schweden habe ein Abkommen getroffen, dass ab 15.11. schwedisch-deutsches Clearing auch auf Sudetengebeit anzuwenden sei.
* SVSt, Wegleitung, Sonerclearing mit sudetendeutschen Gebieten
* Kappeler (Gesandtschaft Berlin) an Kohli, Forderungen an ehemals nichtarische sudentendeutsche Firmen, die unter kommissarischer Verwaltung stehen, 4.1.1939: Stellt sich auf den Standpunkt, dass kommissarisch verwaltete Firmen Schweizer Gläubiger entschädigen müssten, nicht aber die ins Ausland geflüchteten früheren Inhaber (KOPIE) [vgl. gegenteiliger Entscheid der Clearingkommission im Fall Friedländer, Wien, 1938/39]
* Hotz (Handelsabteilung) an Abteilung für Auswärtiges, 19.1.1939: HA könne sich in allen Teilen dem Urteil der Gesandtschaft anschliessen.
* EPD, Notiz, Ende Februar: zu diesem Thema
* Beispiele Schweizer Firmen: Laubscher, Täuffelen

C.43.21.A.24. Gesetz über die Errichtung einer Deutschen Verrechnungskasse, vom 13.8.1938


C.43.21.A.27.1 Schweizerische Finanzforderungen in Sudetendeutschland nach dem Anschluss

* SVSt, Die schweizerischen Einzelforderungen gegenüber Sudetendeutschland, 10.12.1938 (KOPIE)

C.43.21.A.10. Prämienzahlungen an deutsche Versicherungsgesellschaften mit Sperrmark, freien Reichsmark oder in Devisen.


C.43.21.A.37. Markforderungen deutscher Emigranten gegen schweizerische Schuldner. Aspruch auf Erfüllung in Franken.

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