Language: ns
1.2.1945-17.1.1948
UBS AG CHA. Bestand Interboden. 2307:00030. [Schweizerische Verrechnungsstelle]
Akten im Zusammenhang mit der Schweizerischen Verrechnungsstelle ab 1945
Information Independent Commission of Experts Switzerland-Second World War (ICE) (UEK)
Info UEK/CIE/ICE ( deutsch français italiano english):
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vgl. dodis.ch/24830
  • Akten im Zusammenhang um die Sperre deutscher Vermögenswerte in der Schweiz ab Februar 1945. Das Dossier beginnt mit der Antwort der SVSt an die Interboden bezüglich den Bestimmungen, ob die Gesellschaft als "deutsch" beherrscht werden kann oder nicht. Die Mehrheit der Aktionäre von Interboden sind Deutsche. Der SBV als 'Hausbank' der Interboden ist beunruhigt, da die Gefahr der Sperre gemäss BRB vom 16.2.1945 resp. 27.4.1945 besteht. Dank Einfluss kann aber vorläufig die Frage des Sperrebeschlusses für die Interboden "in der Schwebe" gehalten werden. Darauf weisen die Notizen einer Besprechung vom Mai 1945:
  • Besprechung vom 28.5.1945 bei der Schweizerischen Verrechnungsstelle Zürich, der Herren Generaldirekot K. Türler und B. Hättenschwiler mit den Herren Direktionspräsident M. Schwab und Direktor Dr. Ch Böhi. [Gründe seitens Türler Interboden nicht dem Sperrebeschluss zu unterstellen] "Er betont, dass sich die ganze Tätigkeit der Gesellschaft seit Jahren darauf beschränkte, die Interessen der Aktionäre zu waren. Ferner müsste darauf Rücksicht genommen werden, dass die Unterstellung unter die Bundesratsbeschlüsse den alliierten Aktionären einen Vorwand bieten könnte, ihre Verpflichtungen nicht zu erfüllen. Herr Legationsrat Kohli habe versprochen, der Verrechnungsstelle nahezulegen, auf diese Gründe Rücksicht zu nehmen und die Angelegenheit in der Schwebe zu halten". [Schwab verneit dass er ein Schreiben vom EPD erhalten habe. Interboden falle "de facto" unter die Sperre. Die SVSt könne nur insofern entgegenkommen, dass sie die Sperre nicht offiziell mitteilen würde. Massgebend für die Sperre sei die Kapitalbeteiligung.] "Was die Aktienliberierung der Deutschen Bank betrifft, hat sich nach Ansicht des Herrn Schwab die Situation seiher verschärft, und die Verrechnungsstelle kann sich heute nicht mehr für ermächtigt halten, über solche Guthaben Verfügungen zu treffen". [...] "Hinsichtlich einers Arrestes auf das Guthaben der Deutschen Bank und eventuell weiterer deutscher Aktionäre ist Herr Dr. Böhi der Ansicht, dass es tatsächlich empfehlenswert wäre, schon jetzt vorzugehen, und zwar bevor ein Entscheid über die Freigabe gefallen ist. Die Clearing Kommission hat schon in einem fr¨ühern Fall (der allerdings französische Guthaben betraf) einen Standpunkt eingenommen, der eher günstig ist. Der Arrest müsste jedoch von der Verrechnungsstelle genehmigt werden. Es handelt sich somit darum, den Versuch zu unternehmen, um einen noch ungewissen Entscheid herbeizuführen. [...]"Abschliessend sei bemerkt, dass die Schweizerische Verrechnungsstelle alle Regelungen ausserhalb des gegebenen Rahmens vermeiden will, und zwar in erster Linie mit Rücksicht auf die Amerikaner und Engländer, die die verschiedenen Transaktionen einer Prüfung unterziehen könnten". [Schwab erklärt sich bereit, auf ein offizielles Schreiben zur Unterstellung unter BRB zu verzichten und lediglich in einer internen Aktennnotiz festzulegen, dass Interboden dem Sperrebeschluss unterstellt sei.]
  • Betreffend der Aktienliberierung der Deutschen Bank. Anfangs Juni schreibt die SVSt an Interboden: "Was die Freigabe der 1.2 Millionen Guthaben der Deutschen Bank zur Liberierung ihrer Verpflichtungen aus der Aktienzeichnung betrifft, so bestätigen wir ihnen unser heutiges Ferngespräch. Wie wir ihnen bekanntgegeben haben, handelt es sich zum Teil um eine politische Frage und wir haben und deswegen sogleich mit dem Politischen Departement in Verbindung gesetzt, dessen Bericht aber noch aussteht, da dasselbe das Ergebnis der von uns durchgeführten Revision abwarten wollte. Der Revisionsbericht ist erst heute ausgefertigt worden und wir haben ein Exemplar per Express nach Bern geschickt. Da aber das politische Departement vor allem interesseierende Frage der Verteilung der Obligationen in schweizerischen und ausländischen Besitz nicht genügend hat abgeklärt werden können, zweifeln wir aber daran, dass das Politische Departement auf Grund unseres Revisionsberichtes zu einem die Freigabe bejahenden Entschluss kommen wird. Wir werden aber nicht zögern, Sie sogleich von dessen Stellungsnahme in Kenntnis zu setzen":
  • Der Grund warum Interboden auf den "Schweizerbesitz" der Obligationäre beharrt, wird in einem Entwurf eines Schreibens an die Clearing Kommission deutlich:
  • "Unser Aktienkapital beträgt 21 Millionen Franken, hieran sind schweizerische Aktionäre mit 6 Millioonen Franken, ausländische Aktionäre ohne Deutschland mit 3.05 Millionen Franken und deutsche Aktionäre mit 12.05 Millionen Franken beteiligt. Rein formell betrachtet scheint nach der Verteilung der Aktien ein zahlenmässig überwiegend deutsches Interesse gegeben zu sein. Tatsächlich ist dies indessen nicht der Fall. Die Frage der Unterstellung unter den erwähnten BRB darf nicht nach rein formalen Grundsätzen beurteilt werden, es kommt vielmehr ausschliesslich darauf an, wie sie die effektive wirtschaftliche Lage im konkreten Falle verhält. Und hierbei darf nicht übersehen werden, dass bei der Interboden in Wirklichkeit nicht die Aktionäre, sondern die Obligationäre die wirklich beteiligten sind. Die Obligationäre befinden sich aber in der überwiegenden Mehrheit in Schweizerbesitz. Wir haben kürzlich eine Umfrage bei einigen schweizerischen Banken veranlasst". [Im Hinblick der Aktionäre könne somit von einer rein schweizerischen Gesellschaft ausgegangenw erden] "Die Aufgabe der Gesellschaft bestand vielmehr ausschliesslich darin, die Interessen unserer Obligationäre zu waren, und die geschäftlichen Transaktionen beschränkten sich auf die Veräusserung von Beständen aus dem Wertschriften Portefeuille zum Zwecke der Verminderung der ursprünglichen Obligationenschuld von Fr. 50 Millionen auf den heutigen Stand von 14.75 Millionen Franken. Angesichts dieser Sachlage spielt, wirtschaftliche betrachtet, die Aktienbeteiligung keine ausschlaggebende Rolle; es kann somit unser Unternehmen nicht unter die Sperre des BRB vom 16. Februar und 27.4.1945 fallen, weil wirtschaftlich betrachtet nicht deutsche, sondern praktisch ausschliesslich schweizerische Interessen im Spiele stehen".
  • Aktennotiz über die Besprechung vom 20.6.1945 in Bern der Herren Generaldirektor K. Türler. Generaldirektor Dr. P. Vieli und B. Hättenschwiler mit Herrn Minister Stucki vom Eidg. Politischen Departement. [Es geht bei der Besprechung um die Frage der Sperre, darauf antwortet Stucki:] "Herr Minister Stucki, der Legationsrat Kohli wegen Abwesenheit nicht zur Besprechnung zuziehen konnte, erklärte dass er sich zur ganzen Sache ohne nähere Kenntnis der Zusammenhänge begreiflicherweise nicht verbindlich äussern könne. Er selbst habe schon früher, und zwar bevor die Alliierten mit ihren Forderungen auftraten, immer die Ansicht vetreten, dass die deutschen Guthaben in der Schweiz zu beschlangnahmen seien. Es sei auch, entgegeen grösstem Druck von alliierter Seite, keinerlei Verpflichtungen bezüglich des Resultates der Inventarisierung übernommen worden. Dem Verlange der Alliierten, dass ihnen die deutschen Guthaben in der Schweiz zur Verfügung gestellt werden müssen, stehe der Standpunkt gegenüber, dass eine Verrechnung mit schweizerischen Forderungen zu erfolgen hat. Nicht vergessen dürfe man aber die schweizerischerseits ausdrücklich eingegangene Verpflichtung, nach Durchführung der Inventarisierung mit den Alliierten erneut in Verhandlungen zu treten. Bezüglich der Interboden sei es nach bisheriger Praxis schwierig zu behaupten, es bestehe kein massgebendes deutsches Interesse. Als nicht unwesentlich könne aber der Umstand betrachtet werden, dass die Aktien keinerlei Wert darstellen. Hingegen sei es ausgeschlossen, dass das Politische Departement von sich aus bei der Schweizerischen Verrechnungsstelle interveniere, um die Unterstellung unter die Bundesratsbeschlüsse aufzuheben.
  • Die Berichte, die aus London etc. beim Politischen Departement eintreffen, bestätigen immer wieder, dass ein starkes Misstrauen gegenüber den schweizerische Finanzkreisen bestehe. Unter keinen Umständen sollte von schweizerischer Seite aus irgendetwas unternommen werden, das gegen die Regeln des "fair play" verstosse. Es würde nicht nur dazu beitragen, das ohnehin geringe Vertrauen in die schweizerischen Banken noch mehr zu erschüttern, wobei nicht vergessen werden dürfe, dass für die Schweiz zur Zeit geradezu lebenswichtige Fragen auf dem Spiele stehen. Zudem bestehe das Risiko, dass irgendein Finanzattaché ein gegenüber der Interboden ausgeübtes Entgegenkommen in Erfahrung bringen könte. Somit bleibt, um das Vertrauen der Alliierten wieder zu gewinnen, ncihts anderes übrig, als mit offenen Karten zu spielen". [Stucki empfiehlt Interboden sich direkt an die Alliierten zu wenden]
  • Im September 1945 will Interboden eine Rückzahlung ihrer Schulden veranlassen. Falls Interboden unter den BRB gestellt wird, muss sie der SVSt eine Kommission von 1/2% entrichten. Interboden stellt daher an die SVSt das Gesuch, die Kommission herabzusetzen. Die SVSt setzt schliesslich die Kommission auf 2 0/00 herab.
  • Im Oktober 1945 erfolgt eine Besprechung bei der Schweizerischen Verrechnungsstelle betreffend den Auswirkungen des Washingtoner Abkommens.
  • Besprechung bei der Schweizerischen Verrechnungsstelle, Zürich, mit Herrn Direktor Dr. Max Ott am 9.10.1946 [von B. Hättenschwiler]. "Auf meinen grundsätzlichen Einwand, es könne beim deutschen Aktienbestz nicht von "Werten" im Sinne des Washingtoner Abkommens gesprochen werden, sondern nru von einer Verpflichtung, erwiderte Herr Dr. Ott, dass es sich immerhin um Aktienrechte handle, die gleichfalls unter die Bestimmungen der getroffenen Vereinbarungen fallen. Im übrigen führte er aus, es sei für eine Befreiung von der Sperre der Nachweis zu erbringen, dass die deutsche Beherrschung der Gesellschaft nicht mehr bestehe. Eine erste Möglichkeit hiezu biete sich wenn z.B. eine schweizerische Bank sich bereit erklären würde, die für die Rechnung Deutscher in der Schweiz liegenden Aktien Interboden mit den damit verbundenen Verpflichtungen zu Handen der "Commission mixte" zu unterbreiten. Darauf konnte ich nur bemerken, dass an eine solche Lösung nicht zu denken ist, da die Aktien ein ausschliessliches Passivum darstellen (Beim schweizerischen Bankverein Basel, sind im übrigen nur die folgenden deutschen Beteiligungen an Aktien Interboden deponiert: Rheinische Hypothekenbank, Mannheim 480 Stk. Deutsche Centralbodenkredit AG, Berlin 100 Stk. Hypothekenbank in Hamburg, Hambrug 500 Stk. Süddeutsche Bodenkreditbank, München 500 Stk. d.h. insgemsamt nom. 790'000 bei einer Gesamtbeteiligung der Deutschen von nom. Fr. 12'050'000).
  • Eine Kaduzierung [Annulierung von Kapitalanteilen in Folge Verzugs der Einzahlung] der deutschen Aktienbeteiligungen könnte unter den heutigen Umstäden trotz der entsprechenden statuarischen Bestimmungen nicht ohne Genehmigung der Verrechnungsstelle erfolgen, da wir nicht mehr berechtigt sind, über ein Recht zu verfügen, und zudem ein solches Vorgehen bei den Alliierten, denen unser Fall bekannt ist, auf grösstes Misstrauen stossen würde. Auch eine direkte Intervention unsererseots bei der "Comission mixte" empfiehlt Herr Dr. Ott nicht, abgesehen davon, dass er dies als eine unfaire Handlung gegen der Verrechnungsstelle betrachten würde. [Das Ergebnis der Besprechungen brachte schliesslich die sogenannte Kaduzierung des deutschen Aktienkapitals hervor]
  • Interboden kaduzierte das AK und wurde von der Sperre befreit (17.1.1948. Schreiben der Interboden an SVSt). Restliche Korrespondent betrifft Anfragen der Interboden an SBV Filiale New York betreffend der Zertifizierung amerikanischer Vermögenswerte.

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