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1945
BAR, E 2801(-)1967/77/Bd. 9; N.1.Deutsche Guthaben. Allgemein bis 31.10.1945
Information Independent Commission of Experts Switzerland-Second World War (ICE) (UEK)
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- Brief der SNB à W. Stucki "deutsche Goldremittierungen", 29.12.1945 [photocopie]


N.1. Deutsche Guthaben. Allgemeines bis 31.10.1945


  • "Arrêté du Conseil fédéral instituant des mesures provisoires pour le règlement des paiements entre la Suisse et l'Allemagne". 16.2.1945.
  • Verrechnungsstelle an SNB. Durch den BRB vom 16.2. werden drei Girokonti (Eigenschaften dieser Konti im Dokument genau beschrieben) für die Guthaben der Deutschen Reichsbank eröffnet. kein Datum.
  • Deutsche Stellungnahme (Sprecher des Auswärtigen Amtes, Berlin) zur Sperre dt. Guthaben. Schweizerische Depeschenagentur an Stucki. 15.3.1945
  • SNB will ca.300kg Feingold von der Reichsbank beziehen. Bei dieser Goldentgegennahme muss es sich ausschliesslich um Gold aus Vorkriegsbeständen der Reichsbank handeln. Der Gegenwert dieser Goldübernahme (ca.Sfr.15 Mio) soll zur Deckung der dt. diplomat. Vertretungen in der Schweiz, zur Zahlung zugunsten Kriegsgefangenen und Internierten, zu Zahlungen an das IKRK dienen. Weber und Rossy an Reichsbankdirektorium. 5.4.1945.
  • "Sperre und Bestandsaufnahme der dt. Vermögenswerte in der Schweiz". 30.6.1945. Für weitere Info: Aktenzeichen C.41.A.620.0.BU oder C.41.A151.BU


BRB vom 16.2. ist eine prov. Regelung des Zahlungsverkehrs zwischen der Schweiz und Dt, welcher eine allgemeine Zahlungs- und Verfügungssperre gegen über den in Dt. domizilierten Personen und den dt. Personen in der Schweiz einführt. Deutsche in Drittländern stehen ausserhalb dieser Massnahmen

Im ergänzenden BRB vom 27.4.1945 wird nun auch der indirekte dt. Besitz an einem Vermögenswert und die indirekte (getarnte) dt. Einflussnahme auf jurist. Personen als für die Sperre relevant erklärt.

Kann einem im Drittland wohnhaften Deutschen/ dt. jurist. Person nachgewiesen werden, dass seine Beziehungen zu den in der Schweiz liegenden Werten zugunsten einer in Dt. wohnhaften Person / jurist. Person geht, so können diese Werte gesperrt werden.

Lücke: Gelingt der Nachweis einer Verbindung Drittland-Deutscher und Deutscher in Deutschland nicht, so besteht keine Sperre. Deshalb wird Antrag gestellt, die Sperre auf Deutsche in Drittländer zu erweitern. Beilage: Gesetzesentwurf

  • Bericht von Orvis A. Schmidt (Direktor des Foreign Funds Control) über dt. Interessen im neutralen Ausland vor dem Kilgore Committee. 2.7.1945. Sehr interessantes Dokument für Ordner "Fluchtgelder". Mehr Info: B.52.30.4.4.AM. (Kopie)
  • Nach dem 1.WK fliessen 35 Milliarden Reichsmark in die Schweiz. (nach Angaben der Schweizer Presse 1919 p.3). 80% der liechtensteinischen Unternehmungen sind dt. (vgl. Fortune Magazine) sowie viele Unternehmungen in Luxemburg und Panama. Dt. hat seine Ressourcen für die Finanzierung eines neuen Krieges gut versteckt. (vgl. Expansion von I.G. Farben, Siemens, A.E.G., Vereinigte Stahlwerke, u.a.). Beispiele: I.G.Farben: zwei ihrer wichtigsten Deckfirmen sind I.G.Chemie (1928 gegründet) und die Privatbank H. Sturzenegger & Cie. in Basel (Gründer Hans Sturzenegger und Industriebank AG).
  • Treffen zwischen Nazi-Repräsentanten und Grossindustriellen (Krupp, Messerschmitt, Rochling, Rheinmetall etc.) in Strasbourg August 1944 zur Organisation getarnter Vermögenstransaktionen ins Ausland.
  • 22.1.1945 Himmlers Rundschreiben an alle Gauleiter. Aktivitäten von Ernst Wilhelm Bohle, General Otto Stülpnagel, Marschall von Mannstein.
  • Die amerikan. Legation in Bern macht darauf aufmerksam, dass die Gemeinde Davos das dt. Fridericianum kaufen will, was gegen das Gesetz vom 16.2.1945 (Sperre dt. Guthaben) verstösst. 22.9.1945
  • Notiz. "Anfrage Bürki betreffend dt. Vermögenswerte in der Schweiz". 27.9.1945. Verrechnungsstelle hat bis anhin die individuelle Ausbürgerung von ehemals dt. Personen anerkannt und ihre Guthaben von der Sperre entlassen. Personen, die durch das Reichsbürgergesetz vom 25.11.1941 ausgebürgert wurden (kollektive Ausbürgerung von allen dt. Juden im Ausland), wurden von der Verrechnungsstelle nicht berücksichtigt. Bürki präsentiert Vorschläge wie diese kollektiv Ausgebürgerten ihre Aufgabe der dt. Staatsbürgerschaft beweisen können. Mehr Info: C.41.A.620.0.-ZU oder C.41.A.151.-ZU(Kopie)
  • Schwab arbeitet mit Stab von 25 Personen an Bestandsaufnahme dt. Guthaben. Pro Tag treffen in etwa 2-4000 Anmeldungen ein. Kohli an Stucki 28.9.1945.
  • Anliegen des in Buenos Aires domizilierten Deutschen Walther Schuck wegen seinen Guthaben in der Schweiz wird von W. Bührer (Bankprokurist der SBG, Zürich) an Vorsteher des EJPD weitergeleitet. Mehr Info D.5959/GM





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