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1930-1937
BAR; E 7160-01(-)1968/223/, 13; Protokolle der Clearingkommission "Deutschland" 1937
Information Independent Commission of Experts Switzerland-Second World War (ICE) (UEK)
Info UEK/CIE/ICE ( deutsch français italiano english):
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1. Protokoll, 2.2.1937

8 Gesuche um Verwendung von Sperrmark
  • Gesuch um Sperrmarkverwendung

SVSt lehnte Bewilligung für Schreibmaschinenimporteur ab, weil sonst Sperrmarkverwendung für alle Schreibmaschinenimporte(ure) zugestanden werden müsste.
Gygax: in diesen Fällen handle es sich um Eigensperrmark und sei deshalb zufällig: die Verwendung gesperrter Guthaben solle nur dann bewilligt werden, wenn ein "grösseres Allgemeininteresse vorliegt und das ist das Interesse der Speisung des Clearings." (S. 6)
Schwab: durch Sperrmarkbewilligung könnten leistungsfähige Schweizerfabrikate konkurrenziert werden
  • Gesuch um Verwendung von eigenen Nebenkosten-Sperrmark für neue Produktionsanlagen

aus ihren Lizenzansprüchen gegenüber deutschen Firmen erhält die Firma monatlich ca. 5000 RM
  • Gesuch um Sperrmarkverwendung zur Anschaffung einer Spezial-Buchdruckmaschine wird bewilligt

Arbeitsloser will neue Existenz gründen, will etiketten im Stahlstichverfahren herstellen, braucht dafür Spezialmaschine. Gesuchsteller hat keine eigenen Mittel, will deshalb ihm zustehendes Darlehen aus Kreditsperrmark seines Vaters, der in Dt. lebt, begleichen. SVSt: Maschine wäre auch in der Schweiz lieferbar, aber ist ein Härtefall. "Bei diesem Gesuch handelt es sich um einen kleinen Betrag und eine Bewilligung würde einem der öffentlichen Unterstützung zur Last fallenden Arbeitslosen einen neue Existenzmöglichkeit bieten." (S. 10f.)

  • Austauschgeschäft der Aluminiumfabrik Martigny mit Deutschland (früher auch schon AIAG zugestanden) (KOPIE)


  • Dreiecksgeschäfte: Zahlung des Rohstoffanteils in die Schweiz eingeführter deutscher Waren mit freien Devisen

bringt Ausfälle für den Clearing. Gewisse importierten Fabrikaten wird eine Devisenquote zugesprochen. So kann es geschehen, dass zweimal Devisen bezahlt werden.
=> Kommission ist für Lockerung der Dreiecksgeschäfte

  • Aluminium-Walzwerke Schaffhausen: verschiedene Gebühren aus deutschen Vertretungsgeschäften werden über Clearing verrechnet (KOPIE)

Jöhr: "Tatsache ist, dass die Aluminiumindustrie die Clearings besser zu benützen weiss als irgend jemand. Bei den Aktienbeteiligungen werden auch keine zarten Rücksichten genommen. Es erscheint unbillig in den vorliegenden Fällen Beträge hereinzunehmen, die unter den verschiedenen unklaren Vorwänden zu zahlen sind und eigentlich nichts anderes als Kapitalbeträge bedeuten." (S. 27)

  • Eisen und Metall AG als Alleinvertreterin der Vereinigten Stahlwerke AG, Düsseldorf will Sperrmarkguthaben verwenden
  • Necrefima-Kredit des SBV (Holland) wird zum Transfer zugelassen
  • Gesellschaft für Elektrizitätswerte, Glarus zu 95% in Besitz der deutschen Muttergesellschaft Elektrische Licht- und Kraftanlagen AG in Berlin
    SKA beteiligt und massgebenden Einfluss, grosse Beteiligung an der CHADE
    SVSt: "Dies hätte zur Folge, dass die aus dem Clearing bezogenen Mittel letzten Endes nach Deutschland fliessen würden." (S. 35)
    Jöhr (SKA) will, dass Gesellschaft zum Clearing zugelassen wird
  • Anhang: Exposé Probst: Richtlinien für die Beurteilung des schweizerischen Interesses an Transferansprüchen von Finanz- und Holdinggesellschaften (KOPIE)



2. Protokoll, 9.3.1937
  • Liste A mit den von der SVSt bewilligten Sperrmarkzahlungen (KOPIE)
  • AIAG: Bauhonorar für Rheinfelden
  • Jude Julius Friedmann nach Palästina ausgewandert: hat in Dt. beschlagnahmte Provisionen zugute (2800 Fr.), CK lehnt Friedmanns Rekurs ab



3. Protokoll, 4.5.1937
  • Provosionen der Hoffmann-La Roche als verkappte Gewinneinnahmen (KOPIE)
  • Bührle: Lizenzgebühren durch Vertrag mit Ikaria-Werke für 20m-Kanone (KOPIE)
  • Faminta in Glarus von Thyssen in Hände des SKA übergegangen (KOPIE)

Jöhr: will sich in diesem Fall der Stimmer enthalten. "Es ist tragisch zu sehen, wie jahrelange Beziehungen zwischen schweizerischen und ausländischen Finanz- und Wirtschaftsgruppen, die durch die zahlreichen in der Schweiz domilizierten Holding- und Finanzgesellschaften begründet und verbürgt waren, durch die restriktive Clearingpraxis nach und nach zerstört werden." (S. 105)
Beziehungen zwischen SKA und Familie Thyssen seit lange vor dem 1. Weltkrieg. "Die Reorganisation ist kein Scheinmanöver; die neuen Aktien befinden sich nicht nur formell sondern effektiv zu 100% im Besitz der Schweizerischen Kreditanstalt, in deren Händen auch die Verwaltung der Gesellschaft liegt. Die Reorganisation erfolgte in erster Linie, um die Gesellschaft dem zugriff der deutschen Devisenbehörden zu entziehen."
Jöhrs Plädoyer beeindruckt alle ausser Homberger -> Entscheid zurückgestellt

4. Protokoll, 11.5.1937
  • Kommission im Transferverkehr

Jöhr für die SKA ist für Reduktion um o,5% einverstanden
Vieli: aus verhandlungstaktischen Gründen Konzession machen

  • Fall Faminta

SVSt nicht mehr gegen Ausschluss aus Clearing, aber SKA muss versprechen, dass Transferbeträge tatsächlich ihr zukommen
Jöhr: Aktien bei SKA und bei ihrer Tochtergesellschaft Fides
Homberger: Dividende muss den deutschen Aktionären über Clearing ausbezahlt werden

  • Cottonia von Bankgesellschaft verwaltet
  • AG für Montanwerte, Glarus (KOPIE)

seit 1.1.1937 wieder Barausschüttungen im Transferverkehr (Wertpapier-Zinsen für CH-Gläubiger)
Jöhr: Montanwerke sollen 50% der Coupons transferieren können. "Der Sprechende ist nicht in der Lage, die Gründe für den Rückgang des Wertschriftendepots bekannt zu geben; es dürften jedoch irgendwelche Umlagerungen stattgefunden haben, vielleicht auch im Hinblick auf die zu erwartende Abwertung des Schweizerfrankens." (S. 133)
Homberger: "ist der Ansicht, dass es nicht angängig ist, dass eine Holdinggesellschaft mit ausländischem Hintergrund, die nur mit Rücksicht auf ihr schweizerisches Werttiteldepot zum Transfer zugelassen wird, einerseits durch Kapitalabwanderungen ins Ausland die schweizerische Wirtschaft schwächt und anderseits für die Zulassung zum Transferverkehr ein schweizerisches wirtschaftliches Interesse geltend machen will.


5. Protokoll, 21.5.1937

Abwertung 30% => Kursverluste
Verwendung von Sperrmark so restriktiv (wenn schon 50%) , weil damit Einzahlungen in Clearing verloren gehen
  • Fall Rohrbacher (dt. jüd. Emigrant). Rekurs wird abgewiesen (KOPIE)


6. Protokoll, 30.9/1.10.1937
  • Neuerlicher Rekurs der Aluminium Walzwerke wird gutgeheissen
  • Hoffmann-La Roche-Provisionen (KOPIE)

Homberger: man müsse auf Vertragspartner Rücksicht nehmen
Gygax: man müsse aber vor allem abklären, ob kommission oder vertseckte Gewinn- oder kapitalüberweisung
Schwab: "Auffallend ist, dass Dr. Homberger immer ausführlicher dokumentiert ist als die Verrechnungsstelle." (S. 176)
Homberger: er stelle eben bei den betreffenden Firmen Rückfragen
Britschgi: "In andern Fällen wenden wir die einschränkenden Bestimmungen des Clearings mit aller Brutalität an und es muss sich unser Rechtsempfinden dagegen sträuben, dass nun hier mit Seidenhandschuhen vorgegeangen werden soll." (S. 176)

  • Jüdischer Emigrant (KOPIE)
  • Sperrmark-Verwendung für Kunstgegenstände (KOPIE)
  • AG für Montanwerke: wird zu 50% zum transfer zugelassen
  • Internationale Bodenkreditbank, Interboden als Refinanzierungshärtefall

wurde von der Deutschen Reichsbank ins Leben gerufen


7. Protokoll, 2.11.1937
  • Besprechung des Entwurfes zum neuen Bundesratsbeschluss über die Durchführung des Verrechnungsverkehrs mit Deutschland

Probst: Clearingpraxis ging oft bei der Auslegung "über das gewöhnliche Mass der Gesetzesauslegung hinaus. Oft bestehen überhaupt keine Grundlagen für Verfügungen und Entscheidungen der Verrechnungsstelle." (S. 231)
"Aber nicht nur vom Standpunkt der Verwaltung aus ist die Revision dringend notwendig, sondern ausch vom Standpunkt der Beteiligten selber. In den beteiligten Kreisen besteht keine klare Idee über die Vorschriften, die bestehende Praxis und Richtlinien. Im weitern ist zu beachten, dass die Abkommen in wichtigen Teilen nicht veröffentlicht werden. Das Publikum wird auf die Durchführungsbestimmungen verwiesen." (S. 232)
Verrechnungsverkehr mit Deutschland exemplarisch für alle anderen Abkommen
Fleiner: die Wegleitungen der Verrechnungsstelle seien rechtlich ungültig und nicht verbindlich (!) Homberger: "bemerkt, er setze voraus, dass der Entwurf, bevor er dem Bundesrat zur Beschlussfassung übergeben werde, guter Tradition gemäss, den Wirtschaftsverbänden unterbreitet werde, wobei dann derartige Fragen der Praxis bereinigt werden könnten." (S. 239) [das Vernehmlassungsverfahren war noch keineswegs institutionalisiert aber usus]
Jöhr: unterstützt Hombergers Verlangen nach Anhörung der Wirtschaftsverbände: "Er müsse sich vorbehalten, bei der Detailberatung da Opposition zu machen, wo der Entwurf allzusehr ein Instrument darstelle, um den Clearingpflichtigen in die Klauen der Verwaltung zu bringen. Er begreife diese Tendenz. Sie entspreche dem Bestreben, den Clearingverkehr zu schützen, soweit dies überhaupt angängig sei." (S. 253)
Minister Stucki (Delgierter des Bundesrates für den Aussenhandel): "bemerkt, dass er nicht die Absicht hatte, den Entwurf den Spitzenverbänden zu unterbreiten, erstens des Zeitverlustes wegen, zweitens weil eine Unzahl von Bemerkungen und Einwendungen naturgemäss zu erwarten seien. Der Entwurf enthalte nicht wesentlich neue Eingriffe in das Wirtschaftsleben ... Er möchte nur auf die Schwierigkeit aufmerksam machen, die Verbände auszuwählen. Welche Verbände sollen angefragt werden? Wenn gewisse Kreise nicht gefragt werden, so ist mit deren scharfen Opposition zu rechnen." (S. 253) Nicht nur Vorort, Bauern- und Gewerbeverband und Bankiervereinigung, sondern auch die Gewerkschaftssekretäre müssten beigezogen werden.
Masnata: möchte die Zahl der Verbände auf diejenigen in der Clearingkommission vertretenen beschränken.

Frage des Vertreters von Einzahlungen (Ausländer-Inkassokonti): Nutzen grösser als Risiko?

Masnata, Homberger und Jöhr: es dürfe nicht Ermessensfrage der SVSt sein, wann Zahlungen mit Sperrmark erlaubt werden und wann nicht


8. Protokoll, 10.11.1937
  • Besprechung des Bundesratsbeschluss-Entwurfes über der Verrechnugsverkehr mit dem Ausland

Stucki: Beim Rekursverfahren sollten EVD und Budnesrat ausgeschaltet werden. "Es sei doch ein offenes Geheimnis, dass der Weiterzug von der Clearingkommission an das Eidgenössische Volkswirtschasftsdepartement und an den Bundesrat mehr eine Formalität darstelle, denn im EVD würden zum Teil die gleichen Personen die Fragen entscheiden, die beim Entscheid der Clearingkommission mitgewirkt hätten." (S. 276)
CK als Rekursinstanz ausbauen, es müssten noch Juristen in die Clearingkommission
auf die Mitwirkung des EPD könne verzichtet werden. Auch Zentrale für Handelsförderung müsse nicht in Rekursinstanz dabeisein [der Vertreter des EPD und der Zentrale sind entschuldigt] Bauernverband unf Gewerbeverband haben verschiedene Klagen eingereicht, weil sie nicht vertreten sind, aber durch die Zentrale vertreten
Kompetenzaufteilung zwischen SVSt, EVD und CK, für Sonderfälle das EVD zuständig, Homberger dagegen
Stucki: "Der Staat handle ja nur im Interesse der Wirtschaft, und wenn diese aus rechtspolitischen Erwägungen die nötigen Eingriffe und Bestimmungen nicht befürworten könne, so könne selbstverständlich der Staat nicht weitergehen, als die Wirtschaft es wünsche." (S. 285)
Homberger: "Man dürfe schliesslich auch nicht die aussenpolitische Seite übersehen. Unsere Clearingpartner hätten uns schon wiederholt den Vorwurf dmacht, due Clearingbehörden gehen zu risgoros vor, seien zu gewalttätig und schrecken damit die Kaufleute ab, Waren aus Clearingländern zu importieren." (S. 288)

Diskussion um Bankgeheimnis und Auskunftspflicht gg. der SVSt. Es fand eine Konferenz unter BR Obrecht statt.
Probst: "Es leige eine gewisse Gefahr vor, dass Warenforderungen auf ein Bankkonto einbezahlt werden, dass Zaholungen an Strohmänner erfolgen, dass die Banken selber mit Guthaben, welche sie an deutsche Firmen z.B. besitzen, Verrechnungen vornbehmen. Ein Kompromiss scheint ihm nicht möglich zu sein. Die Frage müsse gesetzloich geregelt werden." (S. 314) Ausserkraftsetzung des Bankgeheimnisses gehe aber zu weit.
Böhi (SVSt): SVSt muss das Recht haben, einen Kontoauszug bei der Bank zu verlangen von einem bestimmten Kunden
Hirzel (SBVg) und Homberger wehren sich: Asministrativbehörde dürfe Untersuchung nicht auf Dritte ausdehnen.
Mehnert: Postgeheimnis sei aber ebenfalls aufgehoben worden.
Steiger (SVSt): "Die Verrechnungsstelle verlange nicht die Aufhebung des Bankgeheimnisses; sie wünsche nur die loyale Mitarbeit der Banken." (S. 316)
Böhi (SVSt): Banken könnten mit neuem BB auch Zahlungen als Vertreter von deutschen Gläubigern entgegennehmen. "Wenn das Bankgeheimnis nicht aufgehoben werde, die Banken also nicht zur Auskunft verpflichtet sind, dann müsse konsequenterweise den Banken auch das Recht abgesprochen werden, als Vertreter des ausländischen Gläubigers Zahlungen entgegen zu nehmen. Die Banken müssten dann von diesem Zahlungsverkehr ausgeschlossen werden." (S. 316f.)
Hirzel: betont, "dass die Banken sicherlich loyal mitwirken wollen an der Durchführung des Verrechnungsverkehrs, dass sie sich aber an das Bankgeheimnis halten müssen." (S. 317)
Steiger: im Abkommen sei das Primäre die Zahlung an die Nationalbank, Zahlung an Dritte also an Banken sei eigentlich eine Ausnahme von der Regel.


9. Protokoll, 23.11.1937
  • Besprechung des Entwurfes zum neuen BB

Diskussion über Zuständigkeit bei Rekursen, ob Entscheid der SVSt endgültigen Charakter hätte
Stucki: seine Lösung sei die beste. "Er gebe aber zu, dass in einer Demokratie nicht nur Rechsstandpunkte zu berücksichtigen sind, sondern auch psychologische Momente eine grosse Rolle spielen. Die demokratische Verfassung der Schwiz werde ohnehin gegenwärtig stark belastet mit den vorgesehenen verschiedenen Reformen, die auf demokratischem Boden ziemlich schwer durchzuführen sind. Die Revision der Wirtschaftsartikel habe einer Diskussion gerufen, in der alle Mittel der Demagogie angewendet werden. Wenn nun der von ihm in Aussicht genommene Vorschlag bekannt werde, so werde dieser Entwurf sicher von gewisser Seite aus zu einer ausserordentlichen Waffe für andere Dinge verwedet werden." (S. 330)
Handel und Industrie sollten seiner Lösung beistimmen. Die Belastung aber sei zu gross, wenn die wirtschaft nicht von vornherein einverstanden sei. Leider hätten die Bedenken Hombergers nicht beseitigt werden können.
"Obschon der Vorschlag der provisorischen Rechtseröffnung nicht befriedigt und er rechtlich unlogisch ist, so müsse aus psychologischen und politischen Momenten das gemacht werden, was die Wirtschaft will. Es habe keinen Sinn, gegen sie etwas durchzusetzen." (S. 330)
Masnata: Hombergers Ansicht herrsche in bestimmten Kreisen der Industrie und Handel vor und man dort gegen die ausserordentlichen Vollmachten eingestellt sei. Er sei aber nicht überzeugt, dass schlissslich Handel und Industrie den Vorschlag Stuckis nicht angenommen hätten. Widerstand vor allem bei den Importeuren.
Schwab mit Homberger einverstanden, SVSt dürfe eigentlich einzahlung nicht verlangen
Probst (EVD): müssen auf Rekursrecht an EVD und BR beharren. "Der Einfluss des Budnes auf das Clearingrecht dürfe nicht eingeschränkt werden." (S. 332)

==> Entscheide der SVSt und der Clearingkommission sollen keinen Urteilscharakter habe

Frage Ausbau der CK:
Jöhr dafür, Stucki dagegen

Frage des Rekursrechts des EVD:
Stucki: es gehe nicht an, dass Gygax und Probst wieder über rekurse Entscheid fällen bei dem sie schon in der CK mitgewirkt hätten
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