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1938-1941
BAR E 2001(D)-/ 2/, 100, Dossier: B.34.9.5.A.11.9.: Judenverfolgung in Deutschland / Gewerbe und Berufe, deren Ausübung den Juden verboten ist / Deutsches Reichsbürgergesetz. Bestimmungen über den Begriff des jüdischen Gewerbebetriebes [1938-1941]
Information Independent Commission of Experts Switzerland-Second World War (ICE) (UEK)
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Allgemein: Korrespondenz mit E. Hahnloser wg. seines Vertrauensmannes Richard Bak.
  • Reichsgesetzblatt mit dem Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich vom 6.8.1938; Dritte Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14.6.1938. Mit der vierten Verordnung (liegt nicht bei) verlieren jüdische Ärzte ihre Approbation, AA will wissen, ob es jüdische Schweizer Ärzte in Deutschland gibt (AA an Schw. Gesandtschaft Berlin 15.8.1938). Dies gibt es nicht (Schw. Gesandtschaft Berlin an AA 19.8.1938).
  • AA an Gesandtschaft Berlin 17.8.1938: Grundsätzlich kann die Schweiz keine "Diskriminierung zwischen Schweizern vollen Rechts und solchen mindern Rechtes" zulassen. Eine "prinzipielle Geltendmachung unseres Standpunktes in dieser Frage". Aber man könne von den Deutschen ein Entgegenkommen erwarten (wie sie es auch italienischen und angelsächsische Juden entgegenbringen im Gegensatz zu anderen). Wenn die Schweizer Juden Deutschland verlassen müssten, so sollte man wenigstens erwarten, dass sie ihre Betriebe liquidieren und den Erlös mitnehmen können. Gesandtschaft soll mit deutschen Behörden anhand eines Sonderfalles eine Lösung finden, die man dann auch auf andere Fälle anwenden könne.
  • Dr. E. Hahnloser, Paris, und Dr. Richard Bak, Berlin... Gesandtschaft rät davon ab, dass Bak (ungarischer Jude) die Interessen des Schweizer Hahnloser in Berlin vertritt (Immobilienverwaltung). Er empfiehlt statt dessen Friedrich Zollikofer (Schweizer in Berlin, Liegenschaftsverwalter), Vater der in der Gesandtschaft tätigen Alexandra Zollikofer (Schw. Gesandtschaft Berlin an AA 19.8.1938.
  • AA an Handelsabteilung 28.9.1938: Auch schweizerische jüdische Handelsvertreter werden diskriminiert. In ihrer Legitimationskarte bringen die Deutschen neben dem Vermerk "Schweizerbürger" den roten Stempel "Jude" an. "Wir haben die gesamte Judenfrage in Deutschland, soweit davon die Interessen jüdischer Schweizerbürger berührt werden, wiederholt [...?] geprüft. Im besonderen haben wir erwogen, ob es angezeigt sei, wegen der rechtlichen Stellung der schweizerischen Juden in Deutschland einen grundsätzlichen Schritt bei der Deutschen Regierung zu unternehmen. In Anbetracht der prekären rechtlichen Grundlagen für einen solchen Vorstoss und angesichts der Haltung der andern in Betracht kommenden Staaten in dieser Frage haben wir von einer Rechtsverwahrung abgesehen. Hiezu wurden wir auch deshalb bewogen, weil die Zahl der schweizerischen Juden in Deutschland schätzungsweise zwischen fünfhundert und tausend beträgt, also verhältnismässig gering ist. Dagegen haben wir stets von Fall zu Fall geprüft, was zugunsten unserer Landsleute jüdischer Religion in Deutschland getan werden kann, sobald sie sich an deutschen Arisierungsmassnahmen ausgesetzt sehen. Es darf darauf hingewiesen werden, dass die diesbezüglichen Bemühungen der Gesandtschaft in Berlin und der ihr unterstellten Konsulate nicht selten ein gutes Ergebnis zeitigten. Im besondern geniessen die schweizerischen Juden insofern eine gewisse Vorzugsstellung, als in dringlichen Fällen die Möglichkeit zur Transferierung ihres Vermögens im Rahmen des Rückwandererabkommens besteht." - Allgemeines Wissen über die deutschen Massnahmen, "die eine völlige Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben zum Ziele haben".
  • E. Hahnloser an Rechtsabteilung EPD 29.10.1938: Er will keinen anderen Verwalter als Bak, der sich in den Geschäften von H. gut auskennt. Er fordert deshalb, dass die Schw. Gesandtschaft sich für Bak bei den deutschen Behörden einsetzt. (Beilage: Verzeichnisse seiner Häuser und sonstiger Werte).
  • Rechtsbureau an E. Hahnloser 5.11.1938: Schw. Botschaft kann sich nicht für ungarische Staatsangehörige einsetzen.
  • Hahnloser an Rechtsbüro 10.11.1938: H. argumentiert, dass es nicht darum gehe, die Interessen von Bak, sondern seine eigenen (Schweizer) Interessen zu vertreten.
  • Rechtsbureau an Hahnloser 16.11.1938: Versteht zwar Hahnloser, gibt aber zu bedenken, "dass wer sein Vermögen im Ausland anlegt, sich insoweit der ausländischen Gesetzgebung unterstellt. Deutschland hat die Juden vom Gewerbe der Haus- und Grundstücksverwalter ausgeschlossen. [...] Auf Grund der schweizerisch-deutschen Staatsverträge kann ein Schweizerbürger mit Grundbesitz in Deutschland nur beanspruchen, nicht anders behandelt zu werden, als unter gleichen Voraussetzungen auch ein deutscher Grundeigentümer behandelt wird."
  • E. Hahnloser an EPD 25.11.1938: Bitte, dass die Gesandtschaft Schritte zur Freilassung seines Anwalts Ludwig Lesser in Berlin unternehme.
  • Rechtsbureau an E. Hahnloser 3.12.1938: Kann sich nicht für deutsche Staatsbürger einsetzen. Hahnloser soll einen neuen Anwalt nehmen, "wenn Herr Lesser weiterhin an der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit gehindert sein sollte und für genügende, Ihnen genehme Stellvertretung nicht gesorgt ist".
  • Hans Katzenstein an EPD ... Juli 1940: Seiner Firma James Katzenstein Söhne Zürich (Import, Grossist) will deutsche Vertretungen übernehmen, was aber durch Judengesetzgebung nicht erlaubt ist. "Da dies jedoch gegen unsere Verfassung verstösst, die keinerlei Unterschiede zwischen Rassen und Religionen macht, möchte ich Sie bitten, bei der deutschen Regierung vorstellig zu werden." Handschriftliche Anmerkung durch EPD: "Man muss diesem tüchtigen Mann mitteilen, dass nichts zu machen ist!"
  • Rechtsbureau an Katzenstein 16.7.1940: Antwort auf obiges. "Da die erwähnte Bestimmung einzig deutsches innerstaatliches Recht betrifft und sich auch nur auf deutsche Firmen bezieht, sind wir nicht in der Lage, Ihrem Begehren zu entsprechen. Um in angedeuteten Sinne Schritte zu unternehmen, fehlt uns jede gesetzliche Grundlage."
  • Schw. Generalkonsulat Prag an AA 21.1.1941: Bericht über die Verordnung vom 10.1.1941 für Böhmen und Mähren betr. Ausschluss der Juden aus gewissen Berufen.
  • AA an Generalkonsul Prag 13.2.1941: Es würden gemäss früherer Mitteilung nur zwei Schweizer Juden im Protektorat leben, es seien also von der genannten Verordnung keine Schweizer betroffen. Abschrift der Verordnung als Beilage bei Handelsabteilung an AA 14.2.1941.

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