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Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 20, doc. 12
volume linkZürich/Locarno/Genève 2004
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E7110#1967/32#9011* | |
Old classification | CH-BAR E 7110(-)1967/32 671 | |
Dossier title | Verhandlungen (1955–1955) | |
File reference archive | 821 • Additional component: Argentinien |
dodis.ch/11134
I. Verhandlungslage.
A. Warenverkehr.
Die in der vergangenen Woche erzielten Fortschritte waren recht bescheiden. Vergeblich warteten wir im Warensektor jeden Tag auf die Festsetzung von Besprechungen mit dem Handelsminister und den Chefbeamten des Devisenministeriums. Offensichtlich sind diese Herren durch den gegenwärtigen Russenbesuch und die russische Ausstellung stark in Anspruch genommen. Aus den Kulissengesprächen wissen wir allerdings, dass man sich nach wie vor mit den schweizerischen Vorschlägen inklusive Textilkompensation herumschlägt. Man verliert hier ungeheuer viel Zeit, ist ständig in Spannung und kann kein vernünftiges Programm machen, da die Usanz besteht, von einer Minute auf die andere zu einer Sitzung einberufen zu werden und es nicht verantwortet werden könnte, die nicht allzureichlichen Gelegenheiten einer Aussprache zu verpassen.
Wir mussten letzthin die betrübliche Feststellung machen, dass unsere belgischen Freunde, die uns bekanntlich mit ihren grosszügigen Konzessionen die Arbeit stark erschwert haben, sich der Früchte ihrer beträchtlichen Opfer nicht erfreuen können. Auch Belgien ist nun auf der Liste der Länder, an die nichts mehr verkauft wird. Da der Clearing-Saldo von Belgien zum grössten Teil frei gegeben worden ist, und bis Ende Jahr kaum mehr auf eine neue Alimentierung gezählt werden kann, verbleibt als Basis für die Vertragsdurchführung nur mehr der restliche Saldo, der inzwischen durch die Erteilung von Einfuhrbewilligungen vollständig hypotheziert worden ist. Da sowohl Belgien als auch Argentinien bezüglich der Inanspruchnahme des Swing-Kredites vorsichtig sind, kann Belgien für die nächsten Monate keine neuen Geschäfte mehr abschliessen. Wie mir der Präsident der CADE kürzlich anlässlich eines Diners mitteilte (er kam soeben aus Brüssel), ist darüber die Enttäuschung in Belgien gross.
B. Finanzsektor.
Im Finanzsektor sind die Abklärungen etwas weiter gediehen, in dem Sinne, dass man argentinischerseits sich im Gegensatz zu den von allen Seiten gehegten Befürchtungen nun schliesslich doch dazu bereit erklärt hat, im Rahmen des Dekrets No 637 (Überweisung von Zinsen von Erträgnissen auf Altkapitalien für gewisse privilegierte Industrien) den ursprünglichen Betrag in Schweizer-Franken als investiertes Kapital anzuerkennen und nicht den Peso-Betrag, der heute, verglichen mit dem Schweizer-Franken, nur einen Siebtel dessen ausmacht, was er im Moment der Hauptinvestitionen galt. Dieses Zugeständnis erst macht es sinnvoll, um den Einbezug der Elektrizität in das Dekret No 637 zu kämpfen2. Ein solcher Einbezug wird von argentinischer Seite im allergünstigsten Fall nur sehr teuer erkauft werden können, da hier alles verhandlungspolitisch ausgenützt wird. Morgen werden wir in dieser Frage eine weitere Sitzung haben.
Wir hoffen, bald etwas klarer zu sehen, damit entscheidende Entschlüsse gefasst werden können. Die gegenwärtige Lage wird hauptsächlich durch die kürzlich zu Ende gegangene schlechte Maisernte stark erschwert. Man erklärt uns, der heutige Moment sei seit Jahren der ungünstigste für Verhandlungen. Dieses Argument wurde aber während der letzten 4 Jahre ständig geltend gemacht, so dass ihm unseres Erachtens keine beträchtliche Bedeutung zukommt.
II. Zum Problem der schweizerischen Investitionen in Argentinien.
Die Höhe der schweizerischen Investitionen in Argentinien lässt sich nur schätzen, da sie sich über einen weiten Zeitraum erstrecken und zum Teil in recht unübersichtlicher Form gemacht worden sind. Die Zahl von 500–600 Millionen alten Franken, d. h. über 700 Millionen heutige Franken dürfte wohl nicht übertrieben sein. Gegenwärtig ist der Ertrag noch etwa 9 Millionen Franken pro Jahr, was bei einem Kapitalisierungssatz von z. B. 5% noch 180 Millionen Franken ausmacht. Dieser Zahlenvergleich zeigt einen Verlust von über einer halben Milliarde. Er lässt sich auch an Hand von Einzelbeispielen nachweisen.
[...]3
In der Elektrizität beträgt der heutige «Ertrag» noch zwischen 0,75% und 1% des ursprünglich investierten Betrages; zudem wird bei der Festsetzung der Elektrizitätstarife eine Amortisation der Sachwerte dieser Gesellschaften nur auf den nicht revalorisierten Buchwerten (1/10–1/20 der heutigen Werte), also nicht auf dem Wiederbeschaffungswert gestattet. Eine Ausschüttung des Ertrages kommt somit einer Substanzverteilung gleich.
Die Schweiz kann, wenn man sich auf eine Enquête des «Banco Central» von 1953 verlässt, als dasjenige Land bezeichnet werden, das pro Kopf der Bevölkerung am meisten in Argentinien investiert hatte und das die relativ grösste Streuung argentinischer Titel aufweist; ca. 12–15% der ausländischen Investitionen in Argentinien entfallen auf die Schweiz, 18% auf Grossbritannien und 27% auf USA und Kanada.
Weitaus der grösste Teil wurde von uns in der Elektrizitätsindustrie investiert. Der Anteil der Elektrizität ist bedeutend grösser als aus den Erträgnissen geschlossen werden könnte (von den 9 Millionen entfallen 6,7 Millionen, d. h. 75% auf die Elektrizität), da der Ertrag in dieser Branche besonders niedrig ist. Neben der Elektrizität wurde auch noch Kapital in Hypotheken angelegt, mehr als 30 Millionen Franken allein durch die argentinisch-schweizerische Hypothekenbank. Die Investitionen in der Industrie sind verglichen mit der Elektrizität eher bescheiden. Am wichtigsten in dieser Gruppe sind Nestlé, Hoffmann La Roche, Ciba und die Gerberei von Bally, von denen aber die beiden ersten formell zur Hauptsache als amerikanische Investitionen betrachtet werden können. Unter den Handelsinvestitionen, die zum Teil mit Industrieinvestitionen gemischt sind, stehen, Cadelplata (eine Tochtergesellschaft der Italo Argentina), sowie die La Plata Cereal (André, Lausanne) und Simonius Vischer im Vordergrund.
Die in Argentinien gemachten Erfahrungen zeigen erneut, dass Investitionen in «public utilities» und Hypotheken zwar in Zeiten stabilen Geldwertes ein mündelsicheres Geschäft sein mögen, bei Inflation aber zu Verlusten führen. Insbesondere in unterentwickelten Ländern sind die Geldwertverhältnisse seit Erfindung des inflatorischen Bankkredites nicht mehr als stabil zu betrachten. Diese Länder unterliegen immer wieder der Versuchung, ihre wirtschaftliche Entwicklung durch solche Bankkredite zu finanzieren, was dann zu Preissteigerung führt, die mit Preiskontrollen, insbesondere für «public utilities», bekämpft werden. Was Geldentwertungen für Nominalwertinvestitionen wie Hypotheken bedeuten, bracht nicht besonders herausgestrichen zu werden. Der allmähliche Abbau der direkten Investitionen in «public utilities» in unterentwickelten Gebieten wäre wohl eine nahe liegende Schlussfolgerung. Im Falle Argentinien wäre der gegenwärtige Moment zum Aussteigen allerdings kaum der geeignete, da in nächster Zeit mit einem etwas besseren Klima für die Elektrizitäts-Gesellschaften gerechnet werden kann. Die wirtschaftliche Entwicklung selbst zwingt die Regierung immer wieder, die Wichtigkeit des Ausbaues dieser Schlüsselindustrie einzusehen und die Tarifpolitik wenigstens vorübergehende leicht zu lockern.
Unsere Industrie- und Handelsinvestitionen in Argentinien dürften wohl in den meisten Fällen pesomässig kein schlechtes Geschäft darstellen. Transfermässig dürften einzelne unter ihnen allerdings stark gefährdet sein, da sie ursprünglich zur Vermeidung des Währungsrisikos wohl soweit als möglich mit einheimischen Bankkrediten finanziert worden sind. Diese Kredite wurden später mit nicht transferierbaren Gewinnen abgebaut. Die Argentinier sind dieser Praxis auf die Spur gekommen und erklären, dass die Gewinne und die durch sie geschaffene Kapitalbasis mit inländischem Kapital erzielt worden seien und solches Kapital nicht als transferberechtigt betrachtet werden könne. Nur was von aussen komme, könne auch Anspruch auf Transfer erheben. Selbst wenn man zu einer allgemeinen Transferregelung käme – was vor Ende Jahr ausgeschlossen erscheint – wäre es sehr zweifelhaft, ob diese Kategorie von Investitionen zum Transfer zugelassen würde. Solche Unternehmen können aber wohl in den meisten Fällen ihre Gewinne nutzbringend reinvestieren.
Der neuralgische Punkt im Finanztransfer mit Argentinien ist und bleibt die Investition in die Elektrizität wegen der Grösse des Betrages und der beträchtlichen Streuung des Titelbesitzes, sowie der «Auspoverung» der Gesellschaften durch die argentinische Tarifpolitik. Am kritischsten liegen die Verhältnisse bei der grössten Gesellschaft, der CADE4, hautpsächlich wegen der komplizierten konzernmässigen Verflechtung (CADE – CHADE – SODEC – SOFINA; die Schweizer besitzen Aktien der Luxemburgischen SODEC als Muttergesellschaft der CADE, sodass die Argentinier behaupten können, sie hätten in dieser Sache mit der Schweiz nichts zu tun oder sie sind Gläubiger der vermögenslosen spanischen CHADE, für die die CADE Bürgschaft geleistet hat).
III. Zum Problem der Gewährung der Exportrisikogarantie.
Im Hinblick auf die hier im Zusammenhang mit den Industrialisierungsbestrebungen bestehende Kapital-Knappheit hat Argentinien bekanntlich durch Dekret vorgeschrieben, dass Maschinen nur eingeführt werden dürfen, wenn der Lieferant sehr lange Zahlungsfristen zusagt (bis 5 Jahre nach Ablieferung der Ware). Nach den bisher gemachten Feststellungen sind offenbar alle Industrieländer (die schweizerischen Exportateure inbegriffen) bereit, in grösstem Umfang diese Bedingungen anzunehmen. Es stellt sich daher die Frage nach den mit solchen Geschäften verbundenen Risiken, da die Projekte schweizerischerseits kaum ohne Hilfe der Exportrisikogarantie realisiert werden können.
Ein Abwägen der Risiken ist nicht leicht. Es sind dabei u. a. folgende Faktoren einander gegenüberzustellen.
A. Negative Faktoren.
1. Politische Risiken.
Zweifellos ist die gegenwärtige Lage voller Spannungen. In Buenos Aires gehen über die Zukunft des Regimes die tollsten Gerüchte um. Unter der Pressezensur ist es aber nur allzuleicht, Gerüchte in Umlauf zu setzen. Im Allgemeinen gewinnt man den Eindruck, das Regime sitze sehr fest und selbst der Kampf zwischen Kirche und Staat vermöge es nicht zu erschüttern, dies umso weniger, als dieser Kampf kein ideologischer ist und man krampfhaft nach Erklärungen für diese Auseinandersetzungen sucht. Die Spannung kann daher so plötzlich wie sie gekommen ist auch wieder nachlassen.
2. Wirtschaftliche Risiken.
a) Die Investitionsbedürfnisse sind ungeheuer gross und damit auch die Versuchung, sich unter dem Titel der Lieferung mit langen Zahlungsfristen zu überschulden.
b) Die Produktivität ist in den letzten Jahren als Folge einer demagogisch betonten Sozialpolitik gesunken.
c) Das wirtschaftliche Gleichgewicht ist zu tiefst gestört. Industrie, Arbeiterschaft und eine ungeheure Bürokratie leben auf Kosten der Landund Hausbesitzer, der «public utilities», sowie der ausländischen Investoren, deren Erlöse im Lande blockiert sind. Auch heute noch ist die Landwirtschaft der produktivste Teil der argentinischen Wirtschaft, denn die Natur macht fast alles allein. Sie unterliebt aber einem Abgaberegime zu Höchstpreisen, die sie zur uninteressantesten Branche macht. Dafür blühen Industrien mit geringer Produktivität. Welche tiefgreifende strukturelle Störung daraus entstehen, kann sich in unseren Breitengraden jedermann selbst vorstellen.
d) Ein weiteres Risiko liegt in der Korruption, die angeblich ein bisher nie gekanntes Ausmass erreicht hat. In der darin zum Ausdruck kommenden Mentalität und Rechtsunsicherheit liegen zweifellos beträchtliche Risiken. An sich war hier allerdings eine gewisse Korruption immer landesüblich; selbstverständlich nimmt sie auch zu bei wachsendem Dirigismus, der heute ein maximales Ausmass erreicht hat.
B. Positive Faktoren.
Diesen negativen Faktoren stehen eine Reihe von positiven gegenüber:
1. Argentinien besitzt einen ungeheuren natürlichen Reichtum, der immer wieder hilft, Störungen leichter als anderswo zu beseitigen. Mit der zunehmenden Industrialisierung ist allerdings diese Elastizität etwas kleiner geworden.
2. Jedermann hat den Eindruck, das Regime hätte aus den kostspieligen negativen Erfahrungen der Vergangenheit immerhin etwas gelernt und es sind Ansätze vorhanden, die auf ein Masshalten hindeuten. So ist es gar nicht so leicht, Bewilligungen unter dem Regime der langen Zahlungsfristen zu erhalten. Zweifellos erhöht auch die negative Haltung Argentiniens beim Finanztransfer und für «non-essentials» die Zahlungsfähigkeit für den Maschinensektor.
3. Die leitenden Persönlichkeiten wie Gomez Morales haben sich zu einer Konzeption durchgerungen, die zwar auf ein Gleichgewicht in der Richtung der Kontraktion hinzielt, aber immerhin auf ein Gleichgewicht.
4. Die «pagos diferidos» stellen die einzige grosse und konstant bleibende Quelle des Kapitalimportes dar, so dass Argentinien in ureigenstem Interesse diese Quelle nicht durch Zahlungsschwierigkeiten verschütten darf.
So wie die Dinge liegen, wäre ich der Meinung, dass die positiven Faktoren überwiegen und Argentinien im Rahmen der Exportrisikogarantie trotz der nicht unbeträchtlichen Risiken eine gewisse Kreditfähigkeit besitzt. Ein Fakturabetrag von 40–50 Millionen Franken schiene mir ein im allgemeinen Rahmen noch tragbares Risiko in sich zu schliessen.
P. S.
Am 26. Mai fand eine Sitzung im Devisenministerium beim argentinischen Delegationsmitglied Lacanna (Generaldirektor der Devisenabteilung des Banco Central) statt. Gegenstand war hauptsächlich das Problem des Lizenzentransfers und der technischen Abwicklung der langfristigen Maschinenzahlungen. Auf diese Fragen werden wir in einem nächsten Bericht5 zurückkommen.
Von Bedeutung waren insbesondere die Bemerkungen Lacannas zu Verhandlungslage. Er erklärte, dass die argentinische Delegation grundsätzlich für unser Begehren für die Wiederaufnahme des Finanztransfers gewonnen sei. Sie selbst stosse aber auf den grössten Widerstand beim Koordinationsminister. Die Delegation habe versucht, mit Gomez Morales eine Sitzung zu fixieren bevor unsere Aussprache mit diesem allmächtigen Minister stattgefunden habe. Leider sei dies aber aus verschiedenen Gründen nicht möglich gewesen. Man liess uns durchblicken, dass argentinischerseits nach einer Lösung gesucht werde und man hoffe, schliesslich zu einer solchen zu gelangen, doch brauche dies Zeit. Wie aus dem Brief von Herrn Minister Fumasoli an Herrn Minister Zehnder vom 13. Mai hervorgeht6, hat man ihm damals schon auf dem Aussenministerium ähnliches, wenn auch nicht so präzises mitgeteilt. Zweifellos haben die Erklärungen des Vertreters des Banco Central in dieser Hinsicht auch noch mehr Gewicht. Es wäre aber unvorsichtig, auf dieser Erklärung besondere Hoffnungen für die gegenwärtigen Verhandlungen aufzubauen. Sie geben höchstens einen Hinweis darauf, dass unser Kampf, wenn er auch nicht zu unmittelbaren Resultaten führen sollte, doch notwendig war und eine Vorbereitung für eine spätere Lösung darstellen könnte. Wichtig ist auch zu wissen, dass die leitenden Beamten der Ministerien, die zugleich Mitglieder der Delegation sind, unserer Haltung Sympathie entgegenbringen und deshalb vermieden werden kann, dass die seinerzeit angedrohten Retorsionsmassnahmen gegen unsere Saldopolitik, wenigstens auf dem Sektor der argentinischen Einfuhrbewilligungen, Wirklichkeit werden.
Die Ausfuhrfragen konnten wir leider immer noch nicht durchleuchten, da es ausserordentlich schwierig ist, den neuen Handelsminister zu erreichen.
- 1
- E 7110(-)1967/32/671. Ab März 1954 unternimmt E. Stopper eine Reise, welche ihn in verschiedene Staaten Südamerikas führt. Zur Frage seines Auftrages als délégué spécial pour l’Amérique latine vgl. das Protokoll der Sitzung der nationalrätlichen Zolltarifkommission vom 4./5. März 1954 in Bern vom 15. März 1954, E 7111(A)-/1/46 (dodis.ch/10933). Neben seinen zahlreichen Zwischenberichten über seine Mission in Südamerika verfasst E. Stopper im März 1956 einen ausführlichen Bericht Der Schweizerische Export nach unterentwickelten Ländern, vgl. E 2001(E)1970/217/346.Vgl. auch E 2001(E)1972/33/ C27.↩
- 2
- Zur Frage der Anwendung dieses Dekrets vgl. DDS, Bd. 19, Dok. 76, dodis.ch/9066 und 105 (dodis.ch/9070). Vgl. auch das Schreiben von M. Fumasoli an A. Zehnder vom 27. Juli 1955, E 2001(E)1970/217/434.↩
- 3
- Für die Tabelle vgl. dodis.ch/11134. Pour le tableau, cf. dodis.ch/11134. For the table, cf. dodis.ch/11134. Per la tabella, cf. dodis.ch/11134.↩
- 4
- Compañia Argentina de Electricidad. Zur Frage dieser Gesellschaft vgl. DDS, Bd. 15, Dok. 163, dodis.ch/47767, als auch Bd. 19, Nrn. 76 (dodis.ch/8929) und 105 (dodis.ch/9070), vor allem Anm. 6. Vgl. auch DDS, Bd. 20, Dok. 57, dodis.ch/11137.↩
- 6
- Vgl. das Schreiben von M. Fumasoli an A. Zehnder vom 13. Mai 1955, E 2001(E)1970/ 217/434 (dodis.ch/11195).↩
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